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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2013/0708-61

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

1. Anlass der Planung

Mit dem Schreiben vom 08.03.2013 stellen die Vorhabenträger (Frau Brodmerkel, Abtsberg 10, 96049 Bamberg und Herr Düll, Albrecht-Dürer-Str.20, 97337 Dettelbach) einen Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens.

Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 S ist die teilweise Änderung des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 4 D (rechtskräftig seit 21.11.1969), um die planungsrechtliche Grundlage zur Realisierung zweier Wohngebäude im rückwärtigen Grundstücksbereich der Fl. Nrn. 3276/13 und  3276/16 (Abtsberg Nr. 8  und Nr. 10) zu schaffen.

Mit dem Bebauungsplan werden Maßnahmen der Innenentwicklung vorbereitet, der Bebauungsplan wird daher gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt.

Am 18. Dezember 2013 wurde ein Antrag auf Änderung der Vorhabenträger gestellt. Mit Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes tritt Familie Sturm anstelle von Herrn Düll in den Vertrag ein.

 

 

 

2. Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Gemäß dem Beschluss des Bau- und Werksenats vom 09.10.2013 wurde die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Der Bebauungsplanentwurf Nr. 4 S in der Fassung vom 09.10.2013 lag nach fristgemäßer Bekanntmachung in der Zeit von 4.11.2013 bis 6.12.2013 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Einsichtnahme aus, gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

 

3. Behandlung der Anregungen

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen die nachfolgenden Schreiben ein.

A. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

1. Immobilienmanagement, mit Schreiben vom 29.10.2013

2. Straßenverkehrsamt, mit Schreiben vom 04.11.2013

3. Fachbereich Baurecht, Abt. Erschließung, mit Schreiben vom 04.11.2013

4. PLEdoc GmbH, mit Schreiben vom 04.11.2013

5. Bayernwerk AG, mit Schreiben vom 04.11.2013

6. Deutsche Telekom GmbH, mit Schreiben vom 06.11.2013

7. Zentrum Welterbe Bamberg, mit Schreiben vom 06.11.2013

8. Bundesnetzagentur, mit Schreiben vom 08.11.2013

9. Wirtschaftsförderung, mit Schreiben vom 15.11.2013

10. Stadtwerke Bamberg, mit Schreiben vom 27.11.2013

11. Bürgerverein 4. Distrikt (Sandgebiet), mit Schreiben vom 02.12.2013

12. E.ON Netz GmbH, mit Schreiben vom 02.12.2013

13. Amt für Umwelt-, Brand- und Katastrophenschutz, mit Schreiben vom 03.12.2013

14. Entsorgungs- und Baubetrieb, mit Schreiben vom 05.12.2013

15. Freiwillige Feuerwehr, mit Schreiben vom 05.12.2013

16. Regierung von Oberfranken, mit Schreiben vom 05.12.2013

17. Kabel Deutschland, mit Schreiben vom 06.12.2013

18. Behindertenbeirat, mit Schreiben vom 09.12.2013

 

Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Die eingegangenen Stellungnahmen werden in der Anlage tabellarisch behandelt.

 

4. Änderungen und Ergänzungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 4 S vom 09.10.2013

Die während der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen haben zu keiner Änderung des Bebauungsplans geführt.

Gemäß der Anregung des Bausenats vom 8.10.2013 wurden für jedes Grundstück zwei Pflanzgebote als Ersatzpflanzung im Bebauungsplan ergänzt.

Unter den Hinweisen wurde der Punkt 5 dahingehend erweitert, dass die Rückstausicherung für alle Geschosse gilt.

Die Begründung zum Bebauungsplan wurde in Bezug auf die Änderung der Vorhabenträger aktualisiert.

An den Grundzügen der Planung wurde festgehalten. Die vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen des Bebauungsplans sind von redaktioneller Art und mit den jeweiligen Trägern abgestimmt. Auf eine erneute öffentliche Auslegung der Planung wird daher verzichtet.

Der Bebauungsplan wird zum Satzungsbeschluss vorgelegt.

 

5. Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

 

Es wird beantragt, die Behandlung der Stellungnahmen zu beschließen und für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 S vom 15.01.2015 den Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB zu fassen.

 

6. Durchführungsvertrag

Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist der Abschluss eines Durchführungsvertrages zwischen den Vorhabenträgern (Frau Daniela Brodmerkel und Familie Sturm) und der Stadt Bamberg erforderlich. Der Durchführungsvertrag wurde innerhalb der Verwaltung abgestimmt und von den Vorhabenträgern unterzeichnet.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.
  2. Der Bau- und Werksenat beschließt die Behandlung der während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie die Behandlung der von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholten Stellungnahmen mit den sich daraus ergebenden rechtlichen und planerischen Konsequenzen in der im Sitzungsvortrag genannten Form.
  3. Der Bau- und Werksenat beschließt aufgrund

a)      des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBI. S. 796) in der zuletzt geänderten Fassung sowie

b)      der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. S. 2414), in der zuletzt geänderten Fassung,

c)      der Artikel 6. Abs. 5 und 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVGI. S. 588) in der zuletzt geänderten Fassung,

den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 S vom 15.01.2014, bestehend aus der Planzeichnung und textlichen Festsetzungen sowie die Begründung vom 15.01.2014 als Satzung.

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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