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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2014/1040-30

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

1.               Sachstandsbericht Lärmschutz in Bamberg:

 

Mit Antrag vom 26. April 2012 hat die CSU-Stadtratsfraktion neun Punkte zu einer Verbesserung des Lärmschutzes in der Bamberger Innenstadt zusammengestellt (siehe Anlage).

Davon sind die Punkte 1 bis 3 (Beibehaltung der Sperrzeitregelung, Ausnahmegenehmigungen („Clublizenz“), Kontrollen) und 5 bis 9 (PARTYNACHTRUHE, Kooperation mit Landkreis, konkrete Lärmschutzmaßnahmen) von der Verwaltung in der Zwischenzeit umgesetzt. Zu Punkt 4 nimmt die Verwaltung in  diesem Sitzungsvortrag Stellung.

 

  1. Allgemeines Lagebild

              Gemäß Beschluss des Stadtrats vom 23. Mai 2012 berichtet das Ordnungsamt über die Entwicklung des allgemeinen Lagebildes in Zusammenhang mit Lärmschutz und Sperrzeit (vgl. auch Punkt 3 des Antrags der CSU-Stadtratsfraktion vom 26.04.2012). Das Ordnungsamt hat in der Zeit von Juni 2013 bis Mai 2014 fünf Sperrzeitkontrollen zusammen mit der Polizeiinspektion Bamberg-Stadt durchgeführt. Der ursprünglich angestrebte Standard von einer Sperrzeitkontrolle pro Monat lässt sich nicht einhalten, da während der Veranstaltungssaison von Mai bis September jeden Jahres die Kolleginnen und Kollegen des zuständigen Sachgebietes bereits so viel Dienst zu ungünstigen Zeiten leisten müssen, dass weitere Nacht- und Wochenendeinsätze mit der Fürsorgepflicht nicht vereinbar wären. Gleiches gilt für den Monat Dezember, in dem das gesamte Sachgebiet in die Durchführung des Weih­nachtsmarktes eingebunden ist.

 

Bei den genannten Kontrollterminen wurden folgende Verstöße festgestellt:

 

Viermal allgemeiner Verstoß gegen das Gaststättenrecht (meist Ausschank an erkennbar Betrunkene), dreimal Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz. Verstöße gegen die Sperrzeit-Verordnung selbst wurden nur zweimal festgestellt. Relativ häufig, nämlich viermal wurde gegen das Sonn- und Feiertagsgesetz verstoßen. Dies liegt daran, dass die Regelungen für die Stillen Feiertage in der Gastronomie trotz vielfältiger Aufklärungs- und Beratungsmaßnahmen noch weithin unbekannt sind. Zweimal wurden von der Polizei Verstöße gegen das Bayer. Straßen- und Wegegesetz (Festsetzungen für die Freischankflächen nicht eingehalten) und vier Verstöße gegen die Glücksspiel-Verordnung zur Anzeige gebracht. Dies waren meistens rechtswidrig betriebene Spielautomaten. Absoluter Spitzenreiter bei den Verstößen, die im Rahmen der Sperrzeitkontrollen festgestellt wurden, sind solche gegen das Gesundheitsschutzgesetz. Allein sechsmal bei fünf Kontrollen wurde verbotswidriges Rauchen in Gaststätten durch die Polizei zur Anzeige gebracht. Nur am Rande sei erwähnt, dass im Zusammenhang mit den Sperrzeitkontrollen auch neun „Wildpinkler“ eine kostenpflichtige Verwarnung kassierten. Soweit von Interesse sei angemerkt, dass immer wieder Sperrzeitkontrollen abgebrochen werden müssen, weil die Kollegen der PI Bamberg-Stadt zu anderen Ereignissen hinzugerufen werden (z. B. einmal zu einem Brand eines Thai-Restaurants in der Zollnerstraße) oder strafrechtliche Vergehen festgestellt werden, die in der Folge den Abbruch der Sperrzeitkontrolle notwendig machen.

Gezielt wurden bei den Sperrzeitkontrollen immer auch diejenigen Gastronomiebetriebe aufgesucht, bei denen es jeweils im Vorfeld Lärmbeschwerden gegeben hatte. Neben dem persönlichen Eindruck durch die Kontrolleure wurde dabei auch Wert darauf gelegt, ggf. die Verantwortlichen in den Lokalen direkt auf die Probleme anzusprechen und für die Interessen der Anwohner zu sensibilisieren.

 

  1. Problematik der Lärmbelästigung durch Raucher vor Gaststätten

In dem o.g. Antrag der CSU-Stadtratsfraktion war unter Punkt 4 die Durchführung von dokumentierten Ortsbegehungen zur Entwicklung von Lärmschutzkonzepten vor allem im Zusammenhang mit der Raucherproblematik gefordert. Anlass  war der Umstand, dass sich Raucher seit Inkrafttreten des Gesundheitsschutzgesetzes (GSG) zum Rauchen nicht mehr in Gaststätten oder in Nebenräumen von Gaststätten aufhalten dürfen.

 

Der Stadtrat beauftragte hier die Verwaltung zur Erstellung eines Konzeptes zum Umgang mit diesem Problem. Das Ordnungsamt hat daraufhin mit dem Bauordnungsamt und dem Umweltamt der Stadt Bamberg Gespräche geführt und im Laufe der Zeit ein Vorgehen im Hinblick auf Neuanträge für Gaststätten etabliert. Diese werden entweder bei der Bauberatung des Bauordnungsamtes oder bei Anrufen im Ordnungsamt oder im Umweltamt auf die bestehende Problematik hingewiesen, die Rechtslage wird erläutert und Beratung angeboten.

 

Problematisch ist dagegen die Lage im Hinblick auf die ca. 450 Bestands-Gaststätten in Bamberg. Theoretisch könnten alle von dem genannten Problem betroffen sein. Hier eine systematische Vorgehensweise zu etablieren, hat sich als äußerst schwierig erwiesen.

 

Um jedoch auch diese Gastronomen nicht ohne Hilfestellung zu lassen, wurde folgende Vorgehensweise abgestimmt:

 

3.1                        Das Ordnungsamt wird einen Informationsflyer entwerfen, der in allen drei Dienststellen verfügbar sein wird. Der Flyer enthält In­formationen zur Rechtslage und die Kontaktdaten von Ansprechpartnern. Auch Bestandsgastronomen können dann auf diesen Ansprechpartner zugehen und sich bei Problemen beraten lassen. Die Einführung des Flyers soll mit Öffentlichkeitsarbeit begleitet werden, damit betroffene Gastronomen auf die Möglichkeit aufmerksam werden.

3.2                        Hauptproblem für das Ordnungsamt war bisher, dass die Beratung der Gastronomie im Hinblick auf die äußerst komplexe Materie sehr zeitaufwendig ist und zu den zahlreichen anderen Aufgaben hinzukommt, die das Ordnungsamt bereits jetzt vor erhebliche personelle Probleme stellen. Das Sozial-, Ordnungs- und Umweltreferat hat daher einen Antrag auf Neuschaffung einer Stelle im Rahmen einer Projektarbeit mit einem Teilzeitarbeitsverhältnis zu 50 %, vorläufig befristet auf 18 Monate, gestellt. Diese Stelle soll schwerpunktmäßig mit der Ortsnachschau, der Problemanalyse und der entsprechenden Beratung auch zu Zeiten, in denen Gaststätten regelmäßig geöffnet haben, betraut werden. Aufgrund der Haushaltssituation erscheint eine Stellenmehrung allerdings nicht wahrscheinlich, so dass voraussichtlich weiterhin nur die Möglichkeit verbleibt, anlassbezogen (Beschwerden der Anwohner, Anfragen der Gastronomen von Bestandsgaststätten) auf entstehende Probleme einzugehen. Einer Entscheidung des Personalsenates soll an dieser Stelle aber nicht vorgegriffen werden.

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1. Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.
  2. Der Antrag der CSU ist damit auch zu Ziffer 4 des Antrages vom 26.04.2012 geschäftsordnungsgemäßig behandelt.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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Anlagen

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