Beschlussvorlage - VO/2014/1042-A6
Grunddaten
- Betreff:
-
Widmung von Straßen und Wegen; Eigentümerweg "An den Wachsbleichen" gem. Art. 6 Bayer. Straßen- und Wegegesetz vom 05.10.1981 Antrag auf Widmung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB 6A Baurecht, Zentrale Vergabe- und Beschaffungsstelle
- Referent:in:
- Beese Thomas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Mobilitätssenat
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Entscheidung
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01.10.2014
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I. Sitzungsvortrag:
Die Wegstrecke „An den Wachsbleichen“ ist eine bereits bestehende Verbindungsstrecke im Bauquartier „Bamberg-Mitte“ und steht im Eigentum der Stadtbau GmbH Bamberg.
Mit Schreiben vom 20.09.2006 stellte die Stadtbau GmbH Bamberg bei der Stadt Bamberg den Antrag auf Widmung.
Ursprünglich war zwischen der Stadt und der Stadtbau GmbH vertraglich vereinbart, dass die Stadt die Unterhaltspflicht zu 50 % übernimmt. Nach mehrmaligen Gesprächen und einer daraus resultierenden Einigung übernimmt bei der öffentlichen Widmung die Stadtbau GmbH Bamberg die alleinige Unterhaltslast an der vorgenannten Wegstrecke.
Der Finanzsenat der Stadt Bamberg hat mit Beschluß vom 24.06.2014 dies für die Seite der Stadt Bamberg gebilligt.
Einer daraus resultierenden Widmung steht nunmehr nichts mehr entgegen.
Aufgrund dieser neuen Vereinbarung hat der EBB der Stadt Bamberg mit Schreiben vom 06.08.2014 die Widmung des Weges „An den Wachsbleichen“ gemäß dem beigefügten Planausschnitt als Eigentümerweg beantragt.
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussvorschlag
- Der Umweltsenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.
- Der Umweltsenat beschließt folgende Widmung:
Die in der Stadt Bamberg bestehende Wegstrecke „An den Wachsbleichen“ wird gem. Planausschnittmit Wirkung vom 01.11.2014 als Eigentümerweg gewidmet.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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