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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2014/1060-31

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

1.              Schreiben vom 05.05.2014 beantragte die GAL-Stadtratsfraktion für vom Kaulberg herabkommende Radfahrer eine Linksabbiegemöglichkeit zum Pfahlplätzchen zu schaffen (Anlage 1).

 

2.              Mit Schreiben vom 14.07.2014 beantragte die Ausschussgemeinschaft von Bambergs unabhängigen Bürgern (BuB) auf der Fahrbahn Kaulberg talabwärts oberhalb der Ampelanlage Schranne eine Fahrradspur farbig zu markieren, die es ermöglicht, links auf das Pfahlplätzchen direkt, ohne Benutzung des Gehweges, einzubiegen. Das Schild für den verkehrsberuhigten Bereich solle versetzt und gleichzeitig eine Sperre für Zweiräder angebracht werden. Dabei solle gewährleistet werden, dass nicht mehr als ein Anwohnerparkplatz entfallen müsse (Anlage 2).

 

3.              Bei der Behandlung der Angelegenheit in der Arbeitsgruppe Routinegespräch „Verkehr“ wurde festgestellt, dass die Maßnahme bei Auflassung des untersten Stellplatzes folgende Arbeiten nach sich ziehen wird:

 

-            Bordsteine auf 5 Meter ausbauen

              Übergangssteine und abgesenkte Borde einbauen (wegen dem Gefälle der Straße muss hier eine 3 cm-Kante als Wasserführung bleiben!)

-            Asphaltstreifen und Rinne ausgleichen

-            Segmentbogenpflaster auf einer Breite von ca. 2 Meter aus- und wieder einbauen, gegebenenfalls bis zum Gebäude wegen Gefälle

-            Einbau einer Pfostenreihe um die Zufahrt mit KFZ zu verhindern

-            versetzen bzw. ausbauen von Schilderpfosten

-            Markierungsarbeiten (Radsymbole, Leitlinien).

 

Die Maßnahmen würden im Haushalt mit 5.850,- Euro zu Buche schlagen.

 

3.1              Die TeilnehmerInnen der Arbeitsgruppe waren sich einig, dass durch diese Maßnahmen die Fahrbeziehung Pfahlplätzchen Richtung Kaulberg bergaufwärtsverbessert würden, da die Sichtbeziehungen für diese Fahrtrichtung optimiert werden. Ferner wird die Kurve bei Gegenverkehr für Busse leichter befahrbar.

 

3.2              Die Markierung einer Fahrradspur erscheint aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich. Die Fahrbahnbreite beträgt bei der Schnittstelle Unterer Kaulberg 2/4 7,25 m.

Zwischen der Parkmarkierung vor Anwesen Unterer Kaulberg 2 und dem Bordstein auf Seite Obere Pfarre beträgt die lichte Breite ca. 7,14 m.

 

Nachdem dort die Stadtbusse im Gegenverkehr fahren, werden für den motorisierten Verkehr zwei Fahrspuren mit einer Mindestbreite von jeweils 3 Meter benötigt.

 

Somit würde für den beantragten Radfahrstreifen lediglich 1,25 bzw. 1,14 Meter verbleiben.

 

Nach Randnummer 19 VwV-StVO zu § 2 Abs. 4 Satz 2 soll die lichte Breite (befestigter Verkehrsraum mit Sicherheitsraum) bei Radfahrstreifen (einschließlich Breite des Zeichens 295) durchgehend betragen:

 

möglichst 1,85 Meter

mindestens jedoch 1,50 Meter.

 

Nachdem die Mindestbreite von 1,50 Meter nicht gegeben ist, ist die Markierung einer Fahrspur nicht möglich.

 

An dieser Stelle darf auf die Grundregel hingewiesen werden, dass sich jeder Verkehrsteilnehmer so zu verhalten hat, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Diese Regeln gelten auch für RadfahrerInnen, die den Kaulberg bergabwärts fahren und nach links in das Pfahlplätzchen abbiegen wollen. Dabei muss dies rechtzeitig und deutlich angekündigt werden (Handzeichen).

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1. Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

  1. Für den Radverkehr ist eine Abbiegemöglichkeit am Unteren Kaulberg/Pfahlplätzchen zu schaffen.

 

2.1              Eine Pfostenreihe ist einzubauen, um die Zufahrt mit Kraftfahrzeugen zu verhindern.

 

2.2              Die vorhandene Beschilderung ist entsprechend anzupassen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 5.850 € für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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