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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2014/1067-10

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Aufgrund der Bestimmungen des Art. 94 Abs. 3 GO hat jede Gemeinde jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen, wenn ihr mindestens fünf Prozent der Anteile eines Unternehmens gehören.

 

Schwerpunkte der Berichterstattung sollen dabei Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks gem. Art. 87 GO, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Gesellschaftsorgane, die Bezüge der einzelnen Mitglieder des geschäftsführenden Unternehmensorgans gem. Art. 94 Abs. 1 Nr. 5 GO, die Ertragslage und die Kreditaufnahme sein. Der vorliegende Bericht (Anlage 1) wurde darüber hinaus um den Abschnitt „Stammdaten“ und innerhalb der wirtschaftlichen Verhältnisse um den Unterabschnitt „Vermögenslage“ ergänzt.

 

Der Beteiligungsbericht der Gemeinde dient nach der Intention des kommunalrechtlichen Gesetzgebers nicht der Steuerungsfunktion, sondern soll dafür sorgen, dass die Erfüllung kommunaler Aufgaben trotz privatrechtlicher Ausgliederungen für die Kommune und den Bürger transparent bleibt.

 

Berichtsjahr des vorliegenden Beteiligungsberichts ist das Wirtschaftsjahr 2012. Erstmals Eingang in den Bericht gefunden hat die Regionalwerke Bamberg GmbH, die ihren Geschäftsbetrieb im Jahr 2012 aufnahm. Ihr Unternehmenszweck besteht in der Erbringung von Dienstleistungen für die Gesellschafter im Bereich der erneuerbaren Energien, insbesondere durch Beratung, Planung, Erstellung und Betreiben von Energie- und Wärmeversorgungsanlagen und Netzen. An der Gesellschaft sind die Stadt Bamberg mit 16,7%, die Stadtwerke Bamberg GmbH mit 16,7 % sowie der Landkreis Bamberg und einzelne Landkreis-Gemeinden mit insgesamt 66,6 % beteiligt. Im Konzern Stadtwerke ergab sich im Geschäftsjahr 2012 eine weitere Änderung dahingehend, dass mit Übernahme des 50%-igen Anteils der Joseph-Stiftung an der Fernwärme Bamberg GmbH (FWB) durch die STWB Stadtwerke Bamberg GmbH (STWB) die Integration der FWB als 100 %-ige Tochtergesellschaft der STWB in den Konzern Stadtwerke erfolgte.

 

Da die Sozialstiftung Bamberg als Stiftung und der Entsorgungs- und Baubetrieb als Eigenbetrieb nicht unter die Regelung des Art. 94 Abs. 3 GO fallen, sind sie im Beteiligungsbericht nicht erfasst. Im Falle des Entsorgungs- und Baubetriebs wird dem Transparenzgebot jedoch durch die Offenlegungsverpflichtung gem. § 25 Abs. 4 EBV hinreichend Rechnung getragen.

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II. Beschlussvorschlag

 

II. Beschlussantrag:

Der Finanzsenat empfiehlt der Vollsitzung folgende Beschlussfassung:

Vom Beteiligungsbericht 2012 der Stadt Bamberg wird Kenntnis genommen.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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Anlagen

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