Beschlussvorlage - VO/2014/1073-R5
Grunddaten
- Betreff:
-
Zugangsweg Moosstraße zu diversen Vereinen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 5 Referat für Klima, Personal und Soziales
- Beteiligt:
- 31 Straßenverkehrsamt; 61 Stadtplanungsamt; Bamberg Service
- Referent:in:
- Haupt Ralf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mobilitätssenat
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Entscheidung
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01.10.2014
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I. Sitzungsvortrag:
Mit E-Mail vom 23.06.2014 regte Herr Stadtrat Andreas Triffo an, den von der Moosstraße abzweigenden Straßenteil bei der Kleingartenanlage Amselfang auf 10 km/h zu beschränken.
(Anlage 1)
Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Sicherheitsgründen sollen auf bestehenden Straßen angeordnet werden, wenn Unfalluntersuchungen ergeben haben, dass häufig geschwindigkeitsbedingte Unfälle aufgetreten sind. Dies gilt jedoch nur dann, wenn festgestellt worden ist, dass die geltende Höchstgeschwindigkeit von der Mehrheit der Kraftfahrer eingehalten wird. Im anderen Fall muss die geltende Höchstgeschwindigkeit durchgesetzt werden. Geschwindigkeitsbeschränkungen können sich im Einzelfall schon dann empfehlen, wenn aufgrund unangemessener Geschwindigkeiten häufig gefährliche Verkehrssituationen festgestellt werden (Randnummer 1 VwV-StVO zu Zeichen 274 zulässige Höchstgeschwindigkeit).
Für den besagten Weg gibt es weder Erkenntnisse, dass dort häufig geschwindigkeitsbedingte Unfälle aufgetreten sind, noch liegen Unfalluntersuchungen vor. Vielmehr gilt dort – theoretisch – grundsätzlich die innerörtliche Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass dort mit 50 km/h gefahren werden muss. Vielmehr hat dort jede Fahrzeugführer/In ihre Geschwindigkeit den örtlichen Verhältnissen (Straßenzustand, Wetterverhältnisse, aktuelle Verkehrsbelastung, …) anzupassen, auf Sicht und stets bremsbereit zu fahren.
Feststellungen, dass dort aufgrund unangemessener Geschwindigkeiten häufig gefährliche Verkehrssituationen festgestellt wurden, liegen ebenfalls nicht vor.
Die gesetzlichen Voraussetzungen für Geschwindigkeitsbeschränkungen „Tempo 10“ oder „Tempo 30“ liegen dort nicht vor.
Der betreffende Weg bei der Kleingartenanlage Amselfang erschließt mehrere Vereine und ist für Pkw/Lkw eine Sackstraße; die Durchfahrt zur Pödeldorfer Straße ist mit Pfosten gesperrt. Ein Gehsteig ist nicht vorhanden.
Im vorderen Bereich – näher zur Moosstraße hin, ist er zweigeteilt und besteht aus einer breiteren Fahrbahn und einen schmäleren (Geh-)Weg (Anlage 2). Beide laufen weiter hinten zusammen, sodass Fußgänger und Fahrzeuge sich die Verkehrsfläche teilen müssen (Anlage 3).
Nachdem innerhalb geschlossener Ortschaften abseits der Vorfahrtsstraßen (Zeichen 306) mit der Anordnung von Tempo 30-Zonen zu rechnen ist (§ 39 Abs. 1 a StVO) wäre die Kennzeichnung des Weges als Tempo 30- Zone grundsätzlich möglich.
Nach § 45 Abs. 1 c Satz 1 StVO ordnen die Straßenverkehrsbehörden innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohen Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen an. Die Teilnehmer/Innen der Arbeitsgruppe Routinegespräch „Verkehr“ sehen jedoch keine zwingende Notwendigkeit, den betreffenden Weg als Tempo 30-Zone zu kennzeichnen. Vielmehr ist auch dort der Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme (§ 1 Abs. 2 StVO) zu beachten.
Danach hat sich, wer am Verkehr teilnimmt, so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen vermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Auch für bauliche Maßnahmen wurde seitens der Arbeitsgruppe keine zwingende Notwendigkeit erkannt (Anlage 4).
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
X | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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