"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2014/1106-452

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

 

 

 

 

I.              Sitzungsvortrag:

 

              Seit einigen Jahren wird der Unterabschnitt 55100 – Allgemeine Sportpflege und -förderung – mit einem Globalbetrag für sachlich zusammenhängende freiwillige Ausgaben ausgestattet.

 

              Im Haushaltsplan 2014 sind hierfür bei Haushaltsstelle 55100.70000

 

 

236.170,- Euro

 

 

veranschlagt.

 

             

Dem Kultursenat ist es als Fachsenat vorbehalten, über die endgültige Aufteilung zu beschließen.

 

              Die Verwaltung schlägt vor, den Globalbetrag wie folgt zu verteilen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsstelle

 

 

Betrag

 

Erläuterungen

 

55100.70000

 

Zuschuss an Sportvereine zur Jugendförderung

 

 

 

36.500,- Euro

 

 

 

Zuschuss an Bamberger Sportvereine für Zwecke der Jugendförderung.

 

 

 

 

55100.70010

 

Zuschuss an Sportvereine für besondere Veranstaltungen

 

 

 

 

 

55100.70500

 

Zuschuss an Stadtverband für Sport

für die Durchführung der Stadtmeisterschaften

(gem. Ziff. 8 der Sportförderrichtlinien)

 

 

 

55100.70510

 

Zuschuss an die Bamberger Turn- und Sportvereine

 

a)

sog. „Allgemeiner Zuschuss“ - nach Mitgliederzahlen und Jugendanteil

(gem. Ziff. 2 der Sportförderrichtlinien)

 

b)

Zuschuss an Spiel- und Sportgemeinschaften

(gem. Ziff. 10 der Sportförderrichtlinien)

 

 

 

55100.70520

 

Zuschüsse an Sportvereine für Pachtermäßigung (Postsportverein Bamberg)

 

 

 

 

10.110,- Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

566,- Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

48.323,- Euro

 

 

 

 

2.220,- Euro

 

 

 

 

 

 

 

399,- Euro

 

 

 

Zuschuss an Bamberger Sportvereine für besondere Veranstaltungen wie z.B. Austragung einer Bayer. oder Deutschen Meisterschaft.

 

 

 

 

 

Zuschuss zu den Kosten der Stadtmeisterschaften.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ist 2013: 50.808,- Euro

 

 

 

 

(siehe auch eigenen TOP)

 

 

 

 

 

 

 

Zuschuss als Ausgleich für die unentgeltliche Nutzung der Sportanlagen durch Bamberger Schulen (Stadtratsbeschluss, „innere Verrechnung“ mit Amt 80).

 

 

Haushaltsstelle

 

Betrag

Erläuterungen

 

55100.70530

 

Zuschüsse für Übungsleiter/innen

 

a)

gem. Ziff. 3 der Sportförderrichtlinien

 

b)

für DLRG Ortsverband Bamberg-Gaustadt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

55100.70590

 

Zuschuss für sportliche Jugendarbeit an Bayerischer Landes-Sportverband (BLSV)

- Kreis Bamberg -

 

 

 

55100.70610

 

Zuschuss an Turn- und Sportvereine für Training Bambados

 

 

55100.70630

 

Zuschuss an SKC Victoria Bamberg e.V.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

106.874,- Euro

 

 

1.785 Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.677,- Euro

 

 

 

 

 

 

 

10.000,- Euro

 

 

 

 

 

2.500,- Euro

 

 

 

 

 

 

 

Ist 2013: 103.113,- Euro

 

 

Seit 01.01.2006 hat der Freistaat Bayern seine Sportförderung auf eine pauschale Vereinsförderung umgestellt. Aus den Mitgliederzahlen und der Anzahl der eingesetzten Übungsleiterlizenzen wird eine Mitgliedereinheit errechnet, für die der Freistaat einen Punktwert zur Verfügung stellt. Die Auszahlung erfolgt über die Kreisverwaltungsbehörden bzw. kreisfreien Städte, im Falle der DLRG ab 2007 direkt über den DLRG-Landesverband.

Entsprechend Ziff. 3 der  Sportförderrichtlinien wird  vorgeschlagen, wie in den Vorjahren den gleichen Betrag als städtischen Übungsleiterzuschuss zu gewähren.

 

 

Aufgrund von Beschlüssen des Sport- und Freizeitsenats und des Stadtrats erhält die Bayer. Sportjugend im BLSV - Kreis Bamberg - seit Jahren diesen Zuschuss für Sportveranstaltungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Ab 01.10.2005 erfolgte eine Vertragsumstellung, wonach der SKC Victoria keine Miete mehr für Kegelbahnen und Umkleiden zahlt, dafür aber die Kosten für Reparatur, Unterhalt und Betrieb der Anlage zu tragen hat. Aufgrund der anhaltend hohen Betriebs- und Unterhaltskosten der Anlage wird vorgeschlagen, so wie in den Vorjahren wieder einen angemessenen Zuschuss zu bewilligen.

 

Haushaltsstelle

 

 

Betrag

 

 

Erläuterungen

 

 

55100.70640

 

Zuschuss an die Sportvereine für
Fahrtkosten

(gem. Ziff. 4 der Sportförderrichtlinien)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

55100.70650

 

Zuschuss an Sektion Bamberg des Deutschen Alpenvereins e.V.

 

 

 

 

 

 

 

55100.70660

 

Zuschuss an Schachclub Bamberg e.V.

 

 

 

 

 

 

 

 

55100.70670

 

Zuschuss an TTL Basketball Bamberg e.V. zum Sportbetrieb der Rollstuhlbasketballer

 

 

 

10.606,- Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.677,- Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

671,- Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

262,- Euro

 

 

 

Die Fahrtkostenzuschüsse fallen teilweise schon zu Beginn bzw. im Laufe des Jahres an. Sie sind ein sog. „Geschäft der laufenden Verwaltung“. Mit Beschluss des Kultursenats vom 07.03.2013 wurden deshalb bereits Mittel in Höhe von 17.000 Euro vorab aus dem Globalansatz bereitgestellt und zwischenzeitlich in Höhe von 10.606,- Euro an berechtigte Vereine ausgezahlt. Die noch verfügbaren  6.394,- Euro wurden dem Allg. Zuschuss (55100.70510) zugerechnet.

 

 

 

Aufgrund einer Empfehlung des Sport- und Freizeitsenats beschloss der Stadtrat dem Verein - außerhalb der Sportförderrichtlinien - diesen Zuschuss zu den jährlichen Mietkosten für den Kletterraum im Anwesen Fabrikbau 1 zu gewähren.

 

 

 

 

Aufgrund von Beschlüssen des Sport- und Freizeitsenats und des Stadtrats wird dieser Zuschuss seit Jahren - außerhalb der Sportförderrichtlinien - zu den jährlich anfallenden Mietkosten für das Spiellokal gewährt.

 

 

 

 

Zuschuss entsprechend dem Beschluss des Senats für Bildung, Kultur und Sport vom 18.07.2002.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe

 

 

236.170,- Euro

 

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussantrag:

 

              1.              Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

              2.              Der Senat für Bildung, Kultur und Sport stimmt der vorgeschlagenen

                            Verteilung des Globalbetrags zu.

 

 

 

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 236.170,- Euro für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

 

 

 

 

Loading...