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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2014/1107-R4

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

In seiner Sitzung am 24. Juli 2014 wurden dem Kultursenat die Potenziale und Chancen eines Interkommunalen Sportentwicklungsplanes für die Stadt Bamberg erläutert.

 

In dieser Sitzung beschloss der Kultursenat, dass die Idee eines solchen Planes weiter konkretisiert werden solle.

 

Folgende Module sind für den Interkommunalen Sportentwicklungsplan vorgesehen:

 

Modul I:              Analyse

  • Sportangebot in Bamberg
  • Zustand der Sporteinrichtungen
  • Demographischer Wandel und Zahlen der Bevölkerungsentwicklung
  • Allgemeine Tendenzen in Bamberg

 

Modul II:              Abfrage

Ermittlung der Bedürfnisse, Wünsche und Anregungen der

  • Vereine
  • (Individual-)Sportler
  • Schulen
  • Landkreisgemeinden

 

Modul III:              Auswertung mit Bestand-, Bedarfsbilanzierung

  • Formulieren von strategischen Zielen in moderierten öffentlichen Diskussionsprozessen
  • Berechnung des Bedarfs an Sportstätten nach dem „Leitfaden für die Sportstättenentwicklungsplanung“ des Bundesinstituts für Sportwissenschaft

 

Modul IV:              Maßnahmenkatalog

  • Entwicklung eines Maßnahmenkatalogs in einzelnen Schritten
  • Gutachten und Drucken des Berichts
  • Abschlussberatung im Stadtrat

 

Modul V:              Evaluation

 

 

Inzwischen liegen Kostenvoranschläge zweier renommierter Institute vor.

 

Dem Institut für Kooperative Planung und Sportentwicklung, Stuttgart ist eine Ausführung zu Kosten in Höhe von 90.000,- Euro (inkl. Mehrwertsteuer) möglich.

 

Das Institut für Sportwissenschaft und Sport der Universität Erlangen kalkuliert mit Kosten in Höhe von 110.000 Euro (inkl. Mehrwertsteuer).

 

Es entstehen demnach voraussichtlich Kosten in Höhe von 90.000,- bis 110.000,- Euro. Dazu kommen
interne Kosten für Druckarbeiten, Veranstaltungen und personelle Unterstützung. Die Verwaltung rechnet daher mit Gesamtkosten in Höhe von 100.000 Euro. Diese wurden für die Haushaltsberatungen des Jahres 2015 bereits angemeldet.

 

Der Freistaat Bayern unterstützt mit Finanzmitteln aus dem Bayerischen Städtebauförderprogramm
(Bayerisches Sonderprogramm Militärkonversion) vom Abzug der US-Armee betroffene Kommunen. Dabei werden Vorbereitungsmaßnahmen wie Standortentwicklungskonzepte, städtebauliche Untersuchungen und städtebauliche Managementaufgaben mit einem erhöhten Fördersatz von 80 Prozent
unterstützt. Das Amt für Strategische Entwicklung und Konversionsmanagement hat den Sportentwicklungsplan bereits bei der Regierung von Oberfranken im Rahmen einer Fortschreibung der bisherigen und bereits bewilligten geförderten vorbereitenden Untersuchungsmaßnahmen beantragt.

 

Derzeit werden die folgenden Kommunen um eine Antwort gebeten, ob sie sich an einem
Interkommunalen Sportentwicklungsplan beteiligen wollen: Gemeinde Memmelsdorf, Gemeinde
Oberhaid, Gemeinde Frensdorf, Gemeinde Gundelsheim, Gemeinde Litzendorf, Gemeinde Bischberg, Markt Hirschaid, Gemeinde Pettstadt, Gemeinde Stegaurach, Gemeinde Strullendorf und Stadt Hallstadt.

 

Bis zur nächsten Kultursenatssitzung bereitet die Verwaltung einen Ausschreibungstext vor, damit die Vergabe der Arbeiten, die nicht durch die Verwaltung der Stadt Bamberg selbst durchgeführt werden können, zeitnah nach Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Regierung von Oberfranken erfolgen kann.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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