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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2014/1113-10

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Die Stadt Bamberg ist zum 01.01.2010 dem Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) beigetreten. Gemäß § 7 Abs. 2 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (ZVGN) entsendet jedes Verbandsmitglied pro angefangene 70.000 Einwohner je einen Verbandsrat. Maßgebend sind hierbei die vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung am 31.12. des den allgemeinen Kommunalwahlen vorausgehenden Jahres festgestellten Einwohnerzahlen, im vorliegenden Falle somit der Einwohnerstand zum 31.12.2013. In der abgelaufenen Wahlperiode entsandte die Stadt Bamberg einen Vertreter in die Verbandsversammlung des ZVGN.

 

Mit Beschluss vom 28.05.2014 wurde im Rahmen der Besetzung der Senate und Ausschüsse des neu konstituierten Stadtrates Herr Oberbürgermeister zum Vertreter der Stadt Bamberg in der Verbandsversammlung des ZVGN bestellt. Für den Fall der Verhinderung von Herrn Oberbürgermeister wurden (in dieser Reihenfolge) Herr Bürgermeister Dr. Lange, Herr Rubach und Herr Scheuenstuhl zu seinen Vertretern ernannt.

 

Da die Stadt Bamberg inzwischen die Grenze von 70.000 Einwohnern überschritten hat, stehen ihr in der laufenden Wahlperiode zwei Verbandsräte im ZVGN zu. Für die künftige Besetzung mit zwei Verbandsräten der Stadt Bamberg wird - entsprechend der Praxis anderer Kommunen - folgende Regelung vorgeschlagen:

 

Erster Verbandsrat ist Herr Oberbürgermeister. Für den Fall seiner Verhinderung gilt die gesetzliche Vertretungsreihenfolge (d.h. zunächst Herr Bürgermeister Dr. Lange, im Falle dessen Verhinderung Herr Bürgermeister Metzner). Für den zweiten Sitz der Stadt Bamberg im ZVGN erscheint es sinnvoll, einen Vertreter des fachlich zuständigen Beteiligungsunternehmens, also der Stadtwerke Bamberg Verkehrs- und Park GmbH, vorzusehen. Demnach wäre Herr Rubach als Geschäftsführer der STVP regulärer 2. Verbandsrat im ZVGN, im Falle seiner Verhinderung wäre Herr Scheuenstuhl als Prokurist der STVP sein Vertreter.

 

Da die maßgeblichen Zahlen des Bayerischen Landesamtes für Statistik nicht früher vorlagen, konnte eine entsprechende Entscheidung nicht im Rahmen der allgemeinen Besetzung der Gremien getroffen werden. Diese Verzögerung erfordert auch eine Sonderregelung von Seiten des ZVGN. Die Satzung des ZVGN sieht eigentlich vor, dass Veränderungen in der Zusammensetzung der Verbandsversammlung nur zum 01. Mai des Jahres erfolgen können, in welchem eine allgemeine Kommunalwahl stattfindet (im vorliegenden Fall also zum 01.05.2014). Dies war jedoch - aufgrund der zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegenden maßgeblichen Daten des Landesamtes für Statistik - zu Beginn der laufenden Wahlperiode nicht möglich. Daher ist in der nächsten Verbandsversammlung des ZVGN am 18.11.2014 ein Beschluss vorgesehen, der eine Abweichung von dieser Regelung gestattet. Die Stadt Bamberg könnte somit ab der darauffolgenden Verbandsversammlung (voraussichtlich Frühjahr 2015) zwei Verbandsräte entsenden. Um derartige Fälle künftig zu vermeiden, soll in der Verbandsversammlung des ZVGN am 18.11.2014 auch eine Satzungsänderung beschlossen werden, wonach künftig die Einwohnerzahlen des 30.06. (anstelle des 31.12.) des den allgemeinen Kommunalwahlen vorausgehenden Jahres für die Anzahl der Verbandsräte maßgeblich sind.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussantrag

 

Der Finanzsenat empfiehlt der Vollsitzung folgende Beschlussfassung:

 

  1. Vom Sitzungsvortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

  1. Die Stadt Bamberg entsendet folgende Vertreter in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Großraum Nürnberg:

                            Mitglieder:                                                        Ersatzmitglieder:

Verbandsrat 1:              Herr Oberbürgermeister              Starke                            Herr Bürgermeister Dr. Lange

                                                                                                  Herr Bürgermeister Metzner

              Verbandsrat 2:              Herr Geschäftsführer Rubach                            Herr Scheuenstuhl

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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