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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2014/1115-R4

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Mit Schreiben vom 8. April 2014 beantragte Herr Stadtrat Dieter Weinsheimer, Vorsitzender der FW-BR- Stadtratsfraktion, einen Sachstandsbericht zu dem Thema „Neubau bzw. die Unterbringung der Bartolomeo-Garelli-Schule“. Herr Bürgermeister Dr. Christian Lange hatte in der Sitzung des Kultursenats vom 24. Juli 2014 mitgeteilt, dass eine Behandlung des Antrags in der Kultursenatssitzung im Oktober 2014 erfolgen werde, womit sich der Antragsteller einverstanden erklärte.
 

Sachstandsbericht:

 

Bei der Bartolomeo-Garelli-Schule handelt es sich um ein privates sonderpädagogisches Förderzentrum für emotionale und soziale Entwicklung in der Trägerschaft der Süddeutschen Provinz der Salesianer Don Boscos. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 9 werden hier nach dem Lehrplan der Grund- und Mittelschulen unter besonderer Berücksichtigung des Förderschwerpunktes emotionale und soziale Entwicklung unterrichtet.

 

Voraussetzung für die Aufnahme in die Bartolomeo-Garelli-Schule ist, dass ein besonderer Förderbedarf festgestellt wird. Dabei fordert die Regelschule ein sonderpädagogisches Gutachten an, das die Förderschule erstellt. Nach Art. 41 Abs. 5 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen hat eine Schülerin/ein Schüler dann sonderpädagogischen Förderbedarf, wenn in der Regelschule die soziale Teilhabe nicht hinreichend gewährleistet werden kann, sie/er dadurch in der Entwicklung gefährdet ist, oder die Rechte von Mitgliedern der Schulgemeinschaft erheblich beeinträchtigt werden. Bei Feststellung des Förderbedarfs besteht für die Schülerin/den Schüler ein Anspruch auf Besuch einer entsprechenden Förderschule.

 

Mit Schreiben vom 25. August 1997 wurde durch die Bezirksregierung von Oberfranken die schulaufsichtliche Genehmigung für die Bartolomeo-Garelli-Schule erteilt mit Schulstandorten im Canisiusheim in der Hornthalstraße 35, Containern auf dem Gelände des Kindergartens St. Martin und dem Jugendzentrum am Margaretendamm. Ab Juli 1999 kamen Räume im Haus St. Elisabeth hinzu. Zum Schuljahr 2009/2010 wurden nach einer Sanierung alle Standorte im Canisiusheim zusammengeführt. Dieser provisorische Standort erhielt von der Regierung von Oberfranken eine befristete schulaufsichtliche Genehmigung.

 

Die derzeitigen Räume im Canisiusheim entsprechen nicht der Bedarfsfeststellung und der Konzeptionierung einer modernen E-Schule. Es wären dringend weitere Räume notwendig, um den Vorgaben zu entsprechen, so dass der Träger bereits 2009 seine Suche nach einem endgültigen Standort begann. Verschiedene angedachte Standorte im Bereich der Stadt Bamberg mussten wieder verworfen werden, da sie sich als nicht geeignet erwiesen bzw. einer für eine andere Nutzung vorgesehen war.

 

2012 entschied sich der Träger zum Neubau der Bartolomeo-Garelli-Schule auf dem eigenen Grundstück im Teufelsgraben neben dem Josefsheim. Der Antrag vom 15. Mai 2013 auf Erteilung eines Vorbescheids wurde von der Stadt Bamberg abgelehnt, da das Vorhaben aus planungsrechtlicher, denkmalschutzrechtlicher und heimatpflegerischer Sicht nicht den rechtlichen Bestimmungen entspreche. Zusätzlich gab es Probleme bezüglich des Brandschutzes, der Kanalerschließung und des Immissionsschutzes. Da sich nun auch dieser Standort als nicht möglich erwiesen hat, ist die Bartolomeo-Garelli-Schule erneut an die Stadt Bamberg mit der Bitte um Unterstützung herangetreten.

 

Das Raumprogramm, das sich seit seiner Festlegung im Jahr 2009, nicht geändert hat, ergibt einen Flächenbedarf von insgesamt 1.463 qm zuzüglich der notwendigen Sportflächen. Berechnungsgröße sind acht Klassen (drei Grundschulklassen und fünf Mittelschulklassen) bei ca. acht bis zehn Schülern pro Klasse bzw. Gruppe. Trotz insgesamt geringerer Schülerzahlen ist eine E-Schule in dieser Größenordnung dringend notwendig. Laut Mitteilung von Frau Schulamtsdirektorin Barbara Pflaum werden derzeit nur Kinder mit einem gravierenden Förderbedarf an der Bartolomeo-Garelli-Schule untergebracht. Etliche Kinder mit Förderbedarf würden derzeit noch an den Regelschulen unterrichtet, was oft zu großen Problemen sowohl bei den betroffenen Kindern als auch in der Schulgemeinschaft führe. Dazu kommt, dass psychische Störungen nicht nur komplexer würden, sondern auch erheblich zunähmen.

 

Derzeit besuchen ca. 48 Schülerinnen und Schüler die E-Schule im Canisiusheim, ein Drittel der Schülerinnen und Schüler hat seinen Wohnsitz im Stadtgebiet, ein Drittel kommt aus dem Landkreis Bamberg und ein Drittel aus anderen Landkreisen (größtenteils mit Internatsunterbringung im Josefsheim). Als Heimschüler werden diese jedoch unter dem Erstwohnsitz Stadt Bamberg geführt.

 

Mit Schreiben vom 19. August 2014 hat sich die Direktorin der Staatlichen Schulämter für im Landkreis und in der Stadt Bamberg, Frau Barbara Pflaum, für den Erhalt der E-Schule ausgesprochen (siehe Anlage 2).

 

Um eine Lösung für die Standortfrage zu finden, steht die Stadt Bamberg in regelmäßigem Kontakt mit dem Träger, der Leiterin der E-Schule, Frau Jutta Endres, und Herrn Emil Hartmann, Leiter des Don Bosco Jugendwerks Bamberg.

 

In einer Besprechung am 15. Juli 2014 bei Herrn Bürgermeister Dr. Lange wurden zuletzt mögliche Alternativen besprochen und weitere Schritte vereinbart. Dabei zeichnen sich grundsätzlich zwei Optionen ab:

 

1.) Die Einmietung der E-Schule

2.) Ein Neubau eines Schulgebäudes.

 

In Bezug auf beide Handlungsoptionen finden derzeit Koordinierungsgespräche zwischen dem Träger, der Stadt Bamberg, dem Landkreis Bamberg, dem Bezirk Oberfranken und Frau Staatsministerin Melanie Huml als örtlicher Abgeordneter des Bayerischen Landtags statt. Diese berühren beispielsweise die Suche nach einem geeigneten Grundstück, die Frage der möglichen Vorfinanzierung der durch das Konkordat zwischen dem Freistaat und dem Apostolischen Stuhl von Rom anerkannten förderfähigen Kosten sowie der etwaig entstehenden Kosten, welche die als förderfähig anerkannten Kosten übersteigen.

 

Die Gespräche haben bisher aber noch nicht zu einem abschließenden Ergebnis geführt. Aus diesem Grund wird die Verwaltung in der nächsten Sitzung des Kultursenates einen erneuten Sachstandsbericht vorlegen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.              Vom Sachstandsbericht „Bartolomeo-Garelli-Schule“ wird Kenntnis genommen.

 

2.              Der Antrag von Stadtrat Dieter Weinsheimer, Vorsitzender der FW-BR-Stadtratsfraktion, vom 8. April 2014 ist damit geschäftsordnungsmäßig erledigt.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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