"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2008/0044-20

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I.  Sitzungsvortrag:

 

Mit Schreiben vom 02.03.2008 beantragte die Fraktion der FW – BR im Bamberger Stadtrat eine Überprüfung, ob die Einführung der Doppik zu einer finanziellen Besserstellung der Stadt führt (Anlage 1).

 

Dies muss nach Abwägung der bekannten Argumente für und gegen die Doppik allerdings verneint werden.

 

Es ist zweifelsohne unbestritten, dass die Doppik keinen Cent mehr in die städtischen Kassen spült als die Kameralistik. So zeigt die 10jährige Erfahrung mit Kosten-Leistungs-Rechnung und Produkthaushalt in Berlin, dass die durch ein neues Rechnungswesen angekündigten Effizienzgewinne nicht eingetreten sind (siehe „Der Neue Kämmerer“, Ausgabe 01 aus Februar 2008, beigefügt als Anlage 2).

 

Selbst wenn die exemplarisch genannte Kostenrechnung – die im übrigen genauso auch über ein entsprechendes Kosten-Leistungs-Rechnungs-Modul auch im kameralen System möglich ist – die exakten Kosten der vom Freistaat Bayern übertragenen Kosten ermitteln kann, so sei dahingestellt, ob den kommunalen Verbänden auf politischer Ebene auch eine hundertprozentige Einforderung dieser Beträge gelingt.

 

Viel schwerer wiegen dagegen derzeit die negativen Folgen, die zum Teil erhebliche Auswirkungen auf die städtischen Finanzen haben werden. Davon seien beispielhaft genannt:

 

a)   Direkte Personalkosten

 

Aufgrund des höheren Arbeitsaufwandes sowohl bei der Haushaltsplanung als auch bei der Ausführung der doppelten Buchführung sind personalwirtschaftliche Maßnahmen und Veränderungen in der Organisation notwendig. Diese führen zwangsläufig zu erheblichen Stellenmehrungen und damit zu höheren Personalkosten.

 

b)   Abschreibungen

 

Die Bewertung des städtischen Vermögens wird aufgrund seines Umfangs zu Abschreibungen in zweistelliger Millionenhöhe führen. Diese Abschreibungsbeträge sind in der doppischen Haushaltsrechnung zu erwirtschaften und stehen nicht für dringend notwendige Maßnahmen zur Verfügung.

 

c)    Kosten der Umstellung

 

Da die Kommunen in Bayern immer noch das Wahlrecht zwischen Kameralistik und Doppik haben, fallen die für die Umstellung erforderlichen Kosten auch nicht unter das Konnexitätsprinzip. Sie sind allein von der Stadt Bamberg zu tragen. Nach den Erfahrungen in anderen Städten ist mit Kosten von mindestens 2.000.000 € zu rechnen.

 

Trotz dieser negativen Aussichten für den städtischen Haushalt wird sich die Stadt Bamberg der Doppik nicht verschließen. Im Sachstandsbericht der Verwaltung zum neuen kommunalen Rechnungswesen in Bayern in der Sitzung des Senates für Wirtschaft, Finanzen und städtische Beteiligungen am 26.04.2005 wurde dargestellt, dass erneut berichtet wird, sobald sich abzeichnet, dass die Mehrheit der bayerischen Kommunen mittelfristig auf das doppische Haushalts- und Rechnungswesen umstellt, wovon wir weiterhin weit entfernt sind.

 

Ein erster Schritt in die Richtung „Doppik“ ist aber das derzeit laufende Ausschreibungsverfahren, das die Beschaffung einer doppikfähigen Finanzsoftware zum Ziel hat. Bei der Behandlung dieser Ausschreibung im Senat für Wirtschaft, Finanzen und städtische Beteiligungen vom 23.10.2007 wurde auch ausführlich über den aktuellen Sachstand zum neuen kommunalen Rechnungswesen in Bayern (Doppik) berichtet.

 

In der Zwischenzeit hat Herr Oberbürgermeister das Referat 2 mit Verfügung vom 08.04.2008 beauftragt, für das erste Halbjahr 2009 einen Sitzungsvortrag hinsichtlich der personellen und finanziellen Ausstattung bei der Einführung der Doppik vorzubereiten. Außerdem wurde gebeten, bis November 2008 einen ersten Erfahrungsbericht aus anderen Städten zusammen zu stellen.

 

Die Verwaltung wird zu gegebener Zeit erneut berichten.

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

1.     Der Vortrag der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

2.     Der Antrag der FW-BR-Fraktion ist damit geschäftsordnungsmäßig erledigt.

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von
für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan
gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von
für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

 

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:

 

Personalkosten:

 

 

Sachkosten:

 

 

 

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Wirtschafts- und Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzreferates:

 

Loading...