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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2009/0469-65

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Beratungsfolge

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I.  Sitzungsvortrag:

 

Bei nachstehenden Kanalbaumaßnahmen sind zwar Mittel im Vermögensplan 2009 enthalten, werden jedoch voraussichtlich nicht ausreichen um den Ausgabebedarf dieses Jahres zu decken. Es wird deshalb gebeten die nachfolgend aufgeführten Mittel überplanmäßig bereitzustellen, wobei die Deckung durch Minderausgaben bei anderen Kanalbaumaßnahmen gewährleistet ist:

 

KtoNr.

Bezeichnung

Ansatz              2009

Mehrung/ Minderung

neuer Ansatz 2009

14251

Mischwasserbehandlung Gaustadt, BY2 M+E-Technik

150.000

100.000

250.000

14222

BK 3 - Bauwerk

100.000

350.000

450.000

14177

Kanalbau Stephansberg/Schellenberger Straße

50.000

150.000

200.000

14248

Regenwasserkanal Münchner Ring/Berliner Ring

1.500.000

-600.000

900.000

 

Summe

1.800.000

0

1.800.000

 

Begründung:

 

a)    KtoNr. 14251 "Mischwasserbehandlung Gaustadt, BY2 M+E-Technik"

Das Ausschreibungsergebnis ergab höhere Kosten als in der Kostenberechnung vorgesehen. Außerdem wurden die Stromanschlusskosten im Ansatz nicht berücksichtigt.

 

b)    KtoNr. 14222 "BK 3 – Bauwerk"

Die Schlussrechnung der Baufirma wurde erst jetzt eingereicht und war eigentlich im Ansatz des vergangenen Jahres bereits berücksichtigt. Die Schlussrechnung, die gegenwärtig geprüft wird liegt bei rd. 370 TEUR.

 

 

c)    KtoNr. 14177 "Kanalbau Stephansberg/Schellenberger Straße"

Auf Grund von intensiven Nachtragsverhandlungen verschieben sich die  Restzahlungen zur Schlussrechnung 11/08 in das Jahr 2009. Außerdem müssen die Leistungen zur Straßenwiederherstellung zu Lasten des Jahres 2009 abgerechnet werden und es steht noch die Schlussrechnung des Ingenieurbüros aus.

 

 

 

 

 

d)    KtoNr. 14248 "Regenwasserkanal Münchner Ring/Berliner Ring

Das Angebot der beauftragten Firma lag deutlich niedriger als die Kostenberechnung. Außerdem wurde der Leistungsumfang reduziert.

 

Geplant war, die nachstehende Kanalbaumaßnahme erst im Jahr 2011 zu beginnen. Sinnvoller ist jedoch ein Baubeginn bereit im Jahr 2010, so dass für das Jahr 2009 eine Verpflichtungsermächtigung notwendig wird, die nicht im Vermögensplan des Jahres 2009 eingeplant ist, wobei die Deckung durch Kürzung an anderer Stelle gewährleistet werden kann:

 

KtoNr.

Bezeichnung

Ansatz             2009

Mehrung/ Minderung

neuer Ansatz     2009

14226

Kanalbau Amalienstraße

0

1.200.000

1.200.000

14225

Kanalbau Urbanstraße - Friedrichstraße usw.

1.700.000

-1.200.000

500.000

 

Summe

1.700.000

0

1.700.000

 

Begründung:

a)    KtoNr. 14226 "Kanalbau Amalienstraße"

Der Kanal ist als Stauraumkanal für das BK 3 erforderlich. Der Bau wird wegen der Zurückstellung der Friedrichstraße vorgezogen. Die Verpflichtungsermächtigung soll die Auftragserteilung im Jahr 2010 sicherstellen.

 

b)    KtoNr. 14225 "Kanalbau Urbanstraße – Friedrichstraße usw.

Der Kanalbau in der Friedrichstraße zieht einen kompletten Neubau der Straßenoberfläche nach sich. Wegen fehlender Haushaltsmittel für den Straßenbau wird der Kanalbau zurückgestellt.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

1.     Der Werksenat nimmt vom Bericht der Werkleitung Kenntnis.

 

2.     Der Werksenat beschließt die Mittelveränderungen im Vermögensplan 2009 des Entsorgungs- und Baubetriebes entsprechend dem Vorschlag der Werkleitung.

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