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ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2009/0470-62

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Beratungsfolge

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I.  Sitzungsvortrag:

 

Kurzbeschreibung:

Der vorhandene Laden im Erdgeschoss bleibt bestehen. Die Obergeschosse und das Dachgeschoss des Vorderhauses (Gebäude Nr.1, siehe Eintrag im Lageplan), der Zwischenbau (Nr. 2) sowie das Erdgeschoss des Rückgebäudes (Nr. 3) sollen zu einem „Hotel Garni“ umgebaut und umgenutzt werden. Das 1.OG des Rückgebäudes wird als Büroetage genutzt, 2. und 3.OG werden erweitert und in drei Wohneinheiten aufgeteilt. Um die Wohnungen erschließen zu können wird ein Treppenhaus errichtet.

 

Größe des Bauvorhabens (Erweiterung 2. und 3.OG Rückgebäude mit Treppenhaus):

Breite:  ca. 4,00 m bis ca. 6,00 m       Länge:  ca. 16,40 m                   Höhe:  ca. 6,60 m

 

 

Vorbescheid Art. 71 BayBO        bereits ausgeführt:    nein

Antragseingang: 30.01.2009

 

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

 

Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes - Nr.: 224 A

rechtsverbindlich seit: 01.11.2002

Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): Mischgebiet (§ 6 BauNVO)

 

Beantragte Abweichungen:

-           Überschreitung der Baugrenzen;

-           Überschreitung der zulässigen Grundflächenzahl GRZ (zulässig 0,6, geplant 1,0)

 

Beurteilung:

Die beantragten Abweichungen berühren im erheblichen Maße die Grundzüge der Planung und können somit städtebaulich nicht vertreten werden.

 

Der geplante Umbau der vorhandenen Gebäude in ein Hotel ist planungsrechtlich zulässig und kann somit befürwortet werden. Bei der Errichtung von Dachgauben sind die Festsetzungen des Bebauungsplanes einzuhalten.

 

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

Nachbarzustimmung:

Der Bauherr hat einen Antrag auf Absehen von der Nachbarbeteiligung gemäß Art. 71 Satz 4 Halbsatz 2 BayBO gestellt.

 

 

Kfz – Stellplätze:

Die erforderlichen Stellplätze sollen im Rückgebäude Nr. 4 nachgewiesen werden.

 

Kinderspielplatz:                  nicht erforderlich

 

Bußgeldverfahren wurde eingeleitet         nein

 

 

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

Stadtdenkmal:           ja

Einzeldenkmal:          nein

Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:   nein

BLfD:           nicht erforderlich

 

Die beantragten Abweichungen sprengen die Maßstäblichkeit im Bereich des rückwärtigen

Grundstückes und können somit aus denkmalpflegerischer Sicht nicht befürwortet werden. Der Umbau der vorhandenen Gebäude zu einem Hotel ist jedoch möglich.

 

 

 

 

Sitzungsantrag:

1.     Der Senat lehnt die beantragten Befreiungen bezüglich der Erweiterungsbauten ab.

2.     Der Senat stimmt dem Umbau und der Nutzungsänderung der bestehenden Gebäude zu

einem Hotel zu.

 

 

Bamberg, den 22.10.2009

Baureferat                                                                           FB 6A: ____________________

Bauer-Banzhaf

 

Amt 62:____________________

Stenglein

 

Hans Zistl-Schlingmann                                                                     ____________________

Dirauf

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

 

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