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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2014/1363-61

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Beratungsfolge

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-              Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

-               Bericht über die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

-               Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

-               Beschluss über die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

I.              Sitzungsvortrag:

 

  1. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Gemäß Beschluss des Bau- und Werksenates vom 19.02.2014 wurden zum Bebauungsplan-Konzept Nr. 201 C mit Begründung in der Fassung vom 19.02.2014 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Form eines Aushangs mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung im Zeitraum vom 24.03.2014 bis 14.04.2014 durchgeführt und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

Zum Bebauungsplan-Konzept gingen die nachfolgend aufgeführten Schreiben ein.

 

  1.                Behandlung der Stellungnahmen

Es gingen folgende Zuschriften ein:

 

2.1.                  Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

 

2.1.1.       Stadt Bamberg Bauordnungsamt / Denkmalpflege der Stadt Bamberg
mit Schreiben vom 24.03.2014

 

2.1.2.            Bundesnetzagentur Außenstelle Karlsruhe, mit Schreiben vom 27.03.2014

 

2.1.3.       Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Dienststell Bamberg, mit Schreiben vom 31.03.2014

 

2.1.4.       Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Berlin (BNetzA), mit Schreiben vom 31.03.2014

 

2.1.5.            Bayernwerk AG - Netzcenter Bamberg, mit Schreiben vom 02.04.2014

 

2.1.6.            Eisenbahn-Bundesamt - Außenstelle Nürnberg, mit Schreiben vom 02.04.2014

 

2.1.7.            Kabel Deutschland - Vertrieb und Service GmbH, mit Schreiben vom 04.04.2014

 

2.1.8.            Deutsche Telekom Technik GmbH - Niederlassung Süd, mit Schreiben vom 07.04.2014

 

2.1.9.            IHK Bayreuth, mit Schreiben vom 08.04.2014

 

2.1.10.    Stadt Bamberg - Amt für Umwelt, Brand- u. Katastrophenschutz, mit Schreiben vom 09.04.2014

 

2.1.11.        Stadt Bamberg - Freiwillige Feuerwehr Bamberg, mit Schreiben vom 09.04.2014

 

2.1.12.        Regionaler Planungsverband Oberfranken-West, mit Schreiben vom 09.04.2014

 

2.1.13.        Staatliches Bauamt Bamberg, mit Schreiben vom 09.04.2014

 

2.1.14.        Stadt Bamberg – Wirtschaftsförderung,, mit Schreiben vom 09.04.2014

 

2.1.15.        PLEdoc Leitungsauskunft, mit Schreiben vom 10.04.2014

 

2.1.16.        Bürgerverein Bamberg-Nord St. Otto e.V., mit Schreiben vom 11.04.2014

 

2.1.17.        Regierung von Mittelfranken, mit Schreiben vom 11.04.2014

 

2.1.18.        Wasser- und Schifffahrtsamt Nürnberg, mit Schreiben vom 11.04.2014

 

2.1.19.        Bayernhafen Gruppe über RAe Labbé & Partner, mit Schreiben vom 14.04.2014

 

2.1.20.        Bürgerverein Gaustadt e.V., mit Schreiben vom 14.04.2014

 

2.1.21.        Stadt Hallstadt, mit Schreiben vom 14.04.2014

 

2.1.22.        Stadtwerke Bamberg - Abt. Netze/Planung, mit Schreiben vom 14.04.2014

 

2.1.23.        Stadt Bamberg Immobilienmanagement, mit Schreiben vom 17.04.2014

 

2.1.24.        Regierung von Oberfranken, mit Schreiben vom 29.04.2014

 

2.2.                  Öffentlichkeit

 

2.2.1.       Bürger A - 96049 Bamberg, mit Schreiben vom 10.04.2014

 

2.2.2.            Unternehmen B mit Schreiben vom 14.04.2014

 

2.2.3.            Unternehmen B mit Schreiben vom 07.07.2014

 

Die Behandlung der eingegangen Stellungnahmen erfolgt in tabellarischer Form im Anhang.

 


  1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplan-Konzeptes

Die eingegangenen Stellungnahmen haben zu einer Änderung und Ergänzung des Konzeptes vom 19.02.2014 sowie zu einer Anpassung des Schallgutachtens geführt.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Änderungen:

 

3.1.       Güterverkehrszentrum (GVZ) Hafen Bamberg - Schalltechnische Bestandserfassung

Aufgrund von Einwendungen eines Unternehmens (siehe Anlage – Tabellarische Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen) vom 14.04.2014 und 07.07.2014, wurde eine Anpassung des Gutachtens und des Bebauungsplanentwurfes sowie der zugehörigen Begründung durchgeführt. Die Einwände stellten auf eine zu geringe Entwicklungsmöglichkeit der vorhandenen gewerblichen Nutzung ab. In der erfolgten Abstimmung zwischen Stadt, Hafen und den Betreibern konnte eine Einigung erzielt werden. Diese führt zu einer Änderung im Bereich der Kontingentierungsfläche TF 1. Die Fläche wurde in die zwei Teilflächen TF 1a und TF 1b aufgespalten. Die  ursprünglichen Werte von LEK = 62,5 [dB] tags und 50 [dB] nachts bleiben in der TF 1b unverändert. In der TF 1 a, in der die Asphaltmischwerke Oberfranken liegen, wird der Tagwert auf jetzt 65 [dB] angehoben. Diese Änderung hat allerdings keine Auswirkungen auf die grundsätzliche und ursprüngliche Auslegung des Gutachtens und hier im Besonderen auf die festgelegten Werte der Immissionsorte. Aufgrund der summarischen Berechnung treten an den Immissionsorten keine Erhöhungen der Immissionswerte auf.

 

Auch im Bereich der Teilflächen TF 5 b und TF 5 c wurden Veränderungen vorgenommen. Die TF 5 b wurde um eine kleine Fläche erweitert, die vorher als Bestandteil der Straßenverkehrsfläche (Eigentümerweg) der Lagerhausstraße festgesetzt war.  Aufgrund der Vergrößerung der Emissionsfläche wurde der Wert für das Flächenkontingent von ursprünglich LEK = 67 [dB] tags und 57 [dB] nachts auf den Wert LEK = 66,5 [dB] tags und 56,5 [dB] nachts reduziert.

 

Eine weitere Anpassung erfolgte bei der TF 5 c, hier wurde ebenfalls ein ursprünglich zur Lagerhausstraße gehöriger Bereich der Teilfläche zugeschlagen. Aufgrund der geringen Flächenausdehnung kommt es hier zu keiner Änderung des Wertes selbst.

 

3.2.       Anregung des Amtes für Umwelt, Brand- und Katastrophenschutz

In den Festsetzungen zum Bebauungsplan unter A. Grünordnung und in der zugehörigen Begründung unter 8.4 Grünordnung wurden die Bezeichnungen für die hier genannten Biotope korrigiert.

Ferner wurde in der Begründung unter dem Punkt 8.5 Eingriffs- und Ausgleichsregelung eine textliche Erörterung zur Nichtanwendung der Eingriffsregelung ergänzt.

Da mit dem Bebauungsplan Nr. 201 C lediglich das Ziel verfolgt wird, zum einen die zukünftig möglichen Nutzungen verbindlich zu regeln und zum anderen über die Emissionskontingentierung die Lärmschutzthematik zu den benachbarten Wohngebieten zu klären, handelt es sich um einen nicht qualifizierten, einfachen Bebauungsplan.

Da keine Festsetzungen zum Maß der Nutzung getroffen werden, wird hier auch zukünftig eine Beurteilung nach § 34 BauGB vorgenommen, wie dies bisher schon der Fall war. Folglich werden mit dem Bebauungsplan keine Eingriffsmöglichkeiten über das bisher schon mögliche Maß hinaus vorbereitet, so dass eine Eingriffs- Ausgleichs-Regelung nicht notwendig ist.

 

3.3.       Anregung der unteren Denkmalschutzbehörde

In der Planzeichnung und in der Begründung unter Kap. 7.3 Denkmäler / Schutzgebiete wurde die fehlende Kennzeichnung des Getreideliftes als Denkmal ergänzt.

Im Plan wurde unter B. Nachrichtliche Übernahmen ein Hinweis auf den Umgang beim Auffinden von Bodendenkmälern aufgenommen.

 

3.4.       Weitere Ergänzungen bzw. redaktionelle Änderungen

Unter A. Textliche Festsetzungen wurde im Abschnitt Immissionsschutz der Hinweis auf die Relevanzgrenze ergänzt. Weiterhin wurde ein Passus zur Regelung von Werbeanlagen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans ergänzt.

In den textlichen Festsetzungen der Planzeichnung wurde unter B. Nachrichtliche Übernahmen die Leitung Ferngas mit einem Hinweis auf die Schutzstreifenbreite ergänzt.

Ebenfalls unter B. Nachrichtliche Übernahmen und hier zur Leitung 20 kV wurden Angaben zur Schutzstreifenbreite ergänzt. Lage und Ausdehnung der Leitungstrasse wurden ebenfalls angepasst bzw. korrigiert.

Im Plan wurde unter C. Hinweise eine textliche Ergänzung zu Werbeanlagen in Bezug auf die Bundesstraße aufgenommen.

 

  1. Antrag

Es wird beantragt die Behandlung der Stellungnahmen und die Änderung der Planung zu billigen sowie die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.
  2. Der Bau- und Werksenat billigt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Stellungnahmen  aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.
  3. Der Bau- und Werksenat billigt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Stellungnahmen aus der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
  4. Der Bau- und Werksenat beauftragt das Baureferat, den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 201 C vom 21.01.2015 sowie den Entwurf der Begründung vom 21.01.2015  gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
  5. Der Bau- und Werksenat beauftragt das Baureferat, zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 201 C vom 21.01.2015 sowie zum Entwurf der Begründung vom 21.01.2015 die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.
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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

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Anlagen

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