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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2009/0483-63

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Beratungsfolge

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I.  Sitzungsvortrag:

 

 

Mit Schreiben vom 30.09.2009 beantragte die Freie Wähler Fraktion, dass die Verwaltung einen Bericht erstattet, wie und in welchem Umfang sie die Farbgebung bei Häusern im Ensemble Weltkulturerbe begleitet, bzw. begleiten kann.

 

Anlass für den Antrag ist der Hinweis eines Malermeisters, nach dessen Meinung die Farbgebung bei Häusern im Altstadtensemble nicht mehr mit der nötigen Aufmerksamkeit begleitet werde. Im Antrag wird daran erinnert, dass vor einigen Jahren zum Teil heftig über die Farbigkeit von Häuseranstrichen nachgedacht wurde und dass dem Einzelobjekt und dem Umfeld entsprechende Anstriche als sehr wichtig erachtet wurden.

 

Das Ergebnis informeller Nachfragen führt laut Antrag zu dem Eindruck, dass im zuständigen Amt nicht mehr ausreichend Personal für die Aufgabe vorhanden ist.

Im Antrag wird abschließend die nach wie vor gegebene Wichtigkeit betont, die Farbgebung von denkmalgeschützten Häusern aufmerksam zu begleiten.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Farbgebung bei Häusern im Ensemble des Weltkulturerbe Bambergs ist wichtiger Bestandteil der Beratungstätigkeit der Unteren Denkmalschutzbehörde. Beratungen zur Fassaden- bzw. Farbgestaltung erfolgen umfänglich und zwar im Rahmen aktueller Erlaubnisverfahren oder im Rahmen einer Beratungstätigkeit im Vorfeld einer Maßnahme aufgrund individueller Terminvereinbarung oder auch innerhalb der Sprechzeiten des Bürgerservice/Bauberatung.

Das Beratungsangebot wird sehr gut angenommen und führt zu entsprechenden Ergebnissen. Gegenstand des fachlichen Engagements um eine adäquate Farbgebung der Häuserfronten ist zum einen die Orientierung am Befund, zum anderen eine In-sich-Stimmigkeit innerhalb der jeweiligen Hausfassade bzw. eine Verträglichkeit mit dem Kontext der umgebenden Bebauung. Hervorzuheben ist dabei die Suche nach einer einvernehmlichen Lösung, welche zusammen mit den jeweiligen Bauherren entwickelt wird. Es handelt sich demnach um keine stringenten Vorgaben sondern um einen Annäherungsprozess bzw. Dialog.

Endgültige Festlegungen werden in der Regel in zeitlicher Nähe zur Ausführung und anhand von Musterflächen am Objekt getroffen. Entsprechende Auflagen werden für die Verfahren zur denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis oder für ein Baugenehmigungsverfahren formuliert und in den Bescheiden verankert.

 

Konkrete Fälle, die von den erzielten Vereinbarungen oder Festlegungen in erheblichem Maße abweichen, sind der Unteren Denkmalschutzbehörde nicht bekannt.

 

Farbverunstaltungen und unbefriedigende Ergebnisse entstehen in aller Regel ohne Einholung einer erforderlichen Erlaubnis oder ohne vorausgehende Beratung. Einschlägige  Fehlentwicklungen werden nach Bekanntwerden oder eigener Beobachtung dem Bauordnungsamt zum weiteren Vollzug gemeldet, zur Durchführung von Baukontrollen und Einleitung von Anordnungsverfahren (z. B. Beseitigung der mangelhaften Ausführung).

 

 

Für die Beratungstätigkeit stehen der Unteren Denkmalschutzbehörde zwei erfahrene Mitarbeiter zur Verfügung. In Zukunft wird das Team um eine Halbtagsstelle (Fachbereich Archäologie) ergänzt, wodurch sich eine geringe Entlastung im Aufgabenspektrum ergibt.

Die langjährige Personalstärke von drei Vollzeitkräften wird seit ca. fünf Jahren weiterhin unterschritten.

Hinsichtlich der Personalsituation im Bauordnungsamt kann festgestellt werden, dass (flächendeckende) Kontrollen ohne konkreten Anlass grundsätzlich nicht möglich sind.

 

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II. Beschlussvorschlag

1.         Der Bau- und Werksenat nimmt vom Bericht des Baureferates/Hochbauamtes Kenntnis.

2.         Damit ist die Anfrage der FW-Fraktion vom 30.09.2009 geschäftsordnungsgemäß erledigt.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Wirtschafts- und Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzreferates:

 

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