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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2014/1373-61

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

In der Bürgerversammlung vom 16.10.2014 wurde folgender Antrag gestellt:

„Zur Deckung des Bedarfs an Fahrradabstellplätzen vor allem im Stadtgebiet soll ein Konzept erstellt und umgesetzt werden.“

 

Sachstand:

 

Im Stadtgebiet Bamberg (größtenteils in der Innenstadt) sind im öffentlichen Straßenraum derzeit ca. 610 Fahrradbügel installiert, an denen ca. 1.220 Fahrräder Platz finden (Stand: 12/2014). Daneben sind im Umfeld von Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen zahlreiche halböffentliche Fahrradabstellplätze vorhanden, z.B. vor der Stadtbücherei, im Umfeld der Universität, etc. deren genaue Anzahl nicht vom Stadtplanungsamt erhoben wird. Seit 2012 stehen im und am Fahrradparkhaus am Bahnhof weitere 350 Radabstellplätze zur Verfügung.

 

Die Abstellflächen für Fahrräder im Straßenraum sind noch immer nicht ausreichend und werden jährlich schrittweise erweitert. Da sich Standorte mit einer großen Anzahl von Fahrradbügeln nicht bewährt haben, werden bei der Neuplanung kleinere und überschaubare Standorte mit 5 – 10 Bügeln bevorzugt. In der Innenstadt  sind die Fahrradabstellanlagen vor allem am Rand der Fußgängerzone konzentriert, da in der FGZ selbst das Radfahren zwischen 10.30 und 18.00 Uhr nicht erlaubt ist.

 

Zuletzt wurde im Stadtentwicklungssenat vom 10.03.2010 über das Fahrrad-Parkkonzept für die Innenstadt berichtet (VO/2009/0630-61). Seitdem sind weitere ca. 140 Radbügel im öffentlichen Straßenraum installiert worden (Anlage).

 

Seit 1. September 2014 ist die „Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von Kfz-Stellplätzen und Fahrradabstellplätzen der Stadt Bamberg vom 11. August 2014“ rechtskräftig. Durch diese Satzung wird bei allen Neubauten und bei wesentlichen Änderungen von Gebäuden und deren Nutzung ein baulicher Nachweis von Radabstellplätzen notwendig. Damit wird mittelfristig der Parkdruck auf die im öffentlichen Straßenraum stehenden Radabstellanlagen reduziert werden.

 

Planung:

 

Im öffentlichen Straßenraum sind 2015 folgende Standorte für die Errichtung von Radbügeln vorgesehen, s. Tabelle und Anlage. Die Umsetzung erfolgt über das „Fahrradprogramm Baureferat 2015“, finanziert über die Haushaltsstelle Fahrradwegenetz. Hiervon ausgenommen ist die geplante Fahrradabstellanlage am Bahnhof.

Nr.

Standort

Derzeitige Nutzung

Anzahl
Radbügel

1

Lange Straße

Gehwegfläche

5

2

Fleischstraße (entlang der Rampe zur Tiefgarage)

Freifläche, absolutes Halteverbot

11

3

Fleischstraße

Gehwegfläche

5

4

Luitpoldstraße

aufgeweiteter Gehweg

3

5

Dr.-von-Schmitt-Str.

veraltete Radabstellanlage, 1 Stellplatz mit Mischnutzung

8

6

Geyerswörthstraße, vor ZWB

Gehwegfläche, früher bereits 3 Radbügel vorhanden

3

7

Franz-Ludwig-Straße vor Ärztehaus

1 Kurzzeitstellplatz auf Gehweg

5

8

Südliche Promenade

Eingeschränktes Halteverbot

3

9

Heumarkt

Freifläche

6

10

Brennerstraße

2 Kurzzeitstellplätze mit Parkscheibe 4 Stunden

10

11

Kunigundenruhstraße

wie bisher, veraltete Radabstellanlage

5

12

Geyerswörthplatz

1 Kurzzeitstellplatz

5

13

Herrenstraße

1 Pkw-Stellplatz mit Anwohnerlizenz

5

14

Katzenberg

1 Pkw-Stellplatz mit Mischnutzung (PSA / Anwohner)

5

Tabelle 1:              In 2015 zur Umsetzung vorgesehene Standorte für Fahrradparken im Innenstadtbereich

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1. Der Stadtrat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.
  2. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die in Tabelle 1 aufgeführten Fahrradbügel in 2015 zu errichten.
  3. Der Antrag aus der Bürgerversammlung am 16.10.2014 ist damit gemäß der Gemeindeordnung behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von ca. 18.800 € (brutto) für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan unter Haushaltsstelle 63000.96000 gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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