Berichtsvorlage - VO/2009/0495-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Ott Franz Umbau und Nutzungsänderung des EG in Wohnungen für Asylbewerber / Studenten, An der Breitenau 9 a
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Beteiligt:
- 6 Baureferat
- Referent:in:
- Zistl-Schlingmann Hans
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Werksenat
|
Entscheidung
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11.11.2009
|
I. Sitzungsvortrag:
Nur das Erdgeschoss
des bestehenden Anwesens soll umgebaut und umgenutzt werden. Anstelle der
ehemaligen Nutzung als Werkstatt, Büro, Verkauf und Lager sollen 10 Kleinwohnungen
für Asylbewerber eingebaut werden mit einer Größe von ca. 25 – 40 m²
(Anlagen: Lageplan, Grundriss, Schnitt).
Die Asylbewerber sind
derzeit noch in einem Gebäude der Stadt Bamberg An der Breitenau untergebracht,
das Anfang 2010 wegen Erweiterung der Bäckerei Fuchs abgebrochen wird. Der
Mietvertrag zwischen der Stadt Bamberg und der Immobilien Freistaat Bayern
(IMBY) wurde daher zum 31.12.2009 gekündigt. Der neue Mietvertrag für das
Anwesen An der Breitenau 9a (Vermieter: Ott, Mieter: IMBY) läuft auf zunächst 5
Jahre, mit zweimal 5-jähriger Verlängerungsoption für den Mieter. Anschließend
soll die Vermietung der Kleinwohnungen an Studenten erfolgen.
Das Obergeschoss des
westlichen Gebäudeteiles ist nicht betroffen. Die bereits mit Baubescheid (AZ:
508/75) vom 07.10.1975 genehmigte Nutzung mit 10 Studentenappartements wird
weiter fortgeführt.
Größe des Bauvorhabens:
Nur Umbau in Bestand
Genehmigung Art. 55 Abs. 1 BayBO bereits ausgeführt: nein
Antragseingang: 09.10.2009
Planungsrechtliche
Beurteilung – BauGB
Befreiung von der Festsetzung
des Bebauungsplanes Nr.: 309 F
rechtsverbindlich seit:
12.09.2003
Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2
BauNVO): § 6 und 8 BauNVO: MI und GE (E)
vorgesehene Abweichung:
Einbau von Wohnungen
für Asylbewerber bzw. Studenten im Bereich eines ausgewiesenen eingeschränkten
Gewerbegebietes.
Begründung:
Die
Grenze der unterschiedlichen Nutzungen verläuft derzeit durch das Gebäude An
der Breitenau 9a (Anlage: Bebauungsplanauszug). Die Wohnnutzung im
ausgewiesenen Mischgebiet ist zulässig. Die beantragte Wohnnutzung im
eingeschränkten Gewerbegebiet für Wohnungen für Asylbewerber kann für diesen
Einzelfall, der einen städtebaulichen und planungsrechtlichen Grenzfall
darstellt, vertreten werden, da dieser Bereich aufgrund seiner vorhandenen
Nutzungsstruktur eher einem Mischgebiet entspricht.
Zur
Absicherung von Konflikten ist im Mietvertrag zwischen dem Bauherrn und der IMBY
vereinbart, dass der Mieter die Lage im eingeschränkten Gewerbegebiet hinnimmt
und eventuelle Beeinträchtigungen von den benachbarten gewerblichen Betrieben
duldet
Das
Baureferat wird für das Gebiet zwischen Memmelsdorfer Straße und An der
Breitenau, in dem sich auch die beiden Grundstücke des Antragstellers, Fl.Nrn.
6003/7 und 5988/6 befinden, zeitnah ein Bebauungsplanänderungsverfahren einleiten
zur Neufestsetzung der Art der baulichen Nutzung, um die oben beantragte
Nutzungsänderung planungsrechtlich zu sichern.
Bauordnungsrechtliche
Beurteilung – BayBO:
Nachbarzustimmung: ja
Kfz – Stellplätze: - EG
erforderlich: 10 anrechenbar: 8 nachzuweisen
als Mehrung: 2 Stellplätze
Nachweis auf Baugrundstück: 21
Nachbargrundstück: --
Ablösung der Stellplatzpflicht: --
Kinderspielplatz:
nicht erforderlich
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet nein
Denkmalpflegerische
Beurteilung – DSchG:
Stadtdenkmal: nein
Einzeldenkmal: nein
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: nicht
erforderlich
BLfD: nicht erforderlich
Sitzungsantrag:
1. Der Senat stimmt der Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes und der baurechtlichen Genehmigung zu.
2. Die Baugenehmigung ist erst dann zu
erteilen, wenn der Mietvertrag des Bauherrn mit der IMBY vorliegt.
Bamberg, den
26.10.2009
Baureferat FB
6A: ____________________
Bauer-Banzhaf
Amt
62:____________________
Stenglein
Hans Zistl-Schlingmann ____________________
Schmuck