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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1381-38

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Sachverhalt:

Der Freistaat Bayern und die Kommunalen Spitzenverbände haben sich im Herbst 2009 geeinigt, dass sich die Kommunen an den laufenden Kosten des BOS-Digitalfunks (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben – BOS) nach folgenden Maßgaben beteiligen:

„Während der Freistaat Bayern die notwendige Erstausstattung der nichtpolizeilichen BOS mit digitalen Endgeräten fördert, beteiligen sich die Kommunen an den für den Betrieb des Digitalfunks anfallenden Betriebskosten – neben der mietfreien Zurverfügungstellung von Antennenstandorten, die mit 3 Mio. € Jahresbetrag bewertet wird – mit einem Festbetrag von 3 Mio. € jährlich. Die Kostenbeteiligung der Kommunen setzt mit vollständiger Bereitstellung des Digitalfunknetzes (voraussichtlich 2016) ein und dauert bis einschließlich 2024 an. Im Jahr 2024 wird über eine kommunale Betriebskostenbeteiligung im Lichte des dann gültigen Standes der Digitalfunktechnik für die Folgejahre neu entschieden.

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat ein entsprechendes Vereinbarungsmuster erarbeitet und mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat abgestimmt. Die Vereinbarung sieht vor, den jeweiligen Anteil der 96 Landkreise und kreisfreien Städte von 3 Mio € jährlich auf der Grundlage ihrer Einwohnerzahl festzusetzen und einmal jährlich mit den an die Landkreise und die kreisfreien Gemeinden zugewiesenen FAG-Leistungen des Freistaats zu verrechnen. …“

Für die Stadt Bamberg, errechnet sich bei ca. 12,5 Mio. Einwohner im Freistaat Bayern und ca. 71.000 EW in der Stadt Bamberg ein Betriebskostenanteil von ca. 17.000 €/Jahr. Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung (s. Anlage) verpflichtet sich die Stadt Bamberg diesen Betrag vorerst bis zum Jahr 2024 zu bezahlen. Es ist deshalb nach § 4 Abs. 2 lit. b der Geschäftsordnung des Stadtrates eine haushaltsrechtliche Ermächtigung durch den Finanzsenat erforderlich. Die Unterzeichnung für die Stadt Bamberg, für die eine Frist gesetzt war, erfolgte unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Ermächtigung durch den Finanzsenat (s. Anlage).


Teilnahme am erweiterten Probebetrieb des Digitalfunks:

 

Die Teilnahme der Stadt Bamberg am erweiterten Probebetrieb des Digitalfunks im Teilnetzabschnitt 36/2 haben der Umweltsenat bereits am 07.05.2013 zum Beschluss empfohlen und der Finanzsenat am 23.07.2013 zum Beschluss erhoben.

Die für die Teilnahme am erweiterten Probebetrieb des Digitalfunks erforderlichen Endgeräte wurden im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Bamberg und dem Landratsamt Forchheim beschafft. Eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 185.000 € für die Beschaffung der digitalen Funkgeräte wurde vom Finanzsenat am 23.07.2014 ebenfalls beschlossen.

Bedingung für den Erhalt staatlicher Fördermittel für die Beschaffung der digitalen Endgeräte ist allerdings die verbindliche Erklärung der Landkreise/kreisfreien Städte, dass sie sich am Betriebskostenanteil beteiligen.

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1.                Der Sitzungsvortrag dient zur Kenntnis.

 

  1.                Der Stadtrat stimmt der Unterzeichnung der Vereinbarung zur Übernahme des kommunalen Be-              triebskostenanteils im Rahmen des digitalen BOS-Funks nachträglich zu.
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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

x

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten: ca. 17.000,00 €/Jahr

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Wenn die Übernahme des Betriebskostenanteils für den Betrieb des Digitalfunks zwingend notwendig ist, besteht von Seiten des Finanzreferates Einverständnis mit der Unterzeichnung der Vereinbarung.

 

Die Eröffnung einer Ausgabehaushaltsstelle sowie die erforderlichen Haushaltsmittel sind rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen anzumelden.

 

Bamberg, 13.01.2015

Stadt Bamberg

Finanzreferat

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Anlagen

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