Beschlussvorlage - VO/2015/1382-10
Grunddaten
- Betreff:
-
Beteiligungscontrolling; hier: Nachbesetzung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Bamberg Energie- und Wasserversorgungs GmbH (STEW)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10 Amt für Zentrale Dienste
- Referent:in:
- Christian Hinterstein
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzsenat
|
Empfehlung
|
|
|
24.03.2015
| |||
|
28.07.2015
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtrat der Stadt Bamberg
|
Entscheidung
|
|
|
25.03.2015
| |||
|
29.07.2015
|
I. Sitzungsvortrag:
1. Gemäß § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Bamberg Energie- und Wasserversorgungs GmbH (STEW) besteht der Aufsichtsrat mit Ausnahme des Arbeitnehmervertreters aus den jeweiligen Aufsichtsratsmitgliedern der STWB Stadtwerke Bamberg GmbH sowie zwei von der Gesellschafterversammlung hinzugewählten Mitgliedern. Ziel dieser Regelung ist, ein Mitspracherecht der Minderheitsgesellschafter (ursprünglich E.ON Bayern AG mit einem Anteil von 10% und Ferngas Nordbayern GmbH mit einem Anteil von 6%) im Aufsichtsrat zu gewährleisten. Nach dem Übergang der FGN-Anteile an die E.ON wurden diese auf Basis des Stadtratsbeschlusses vom 23.07.2014 durch den Entsorgungs- und Baubetrieb der Stadt Bamberg (EBB) erworben. Derzeit halten somit die STWB 84%, die Bayernwerk AG 10% sowie der EBB 6% der Anteile der STEW. Damit stehen aktuell jeweils ein Aufsichtsratsmandat den Minderheitsgesellschaftern Bayernwerk AG sowie dem EBB zu:
2. Herr Ludwig Schiebler, bisheriger Vertreter der Bayernwerk AG im Aufsichtsrat der STEW, hat zum 31.12.2014 sein Mandat niedergelegt. Auf Vorschlag der Bayernwerk AG soll als neuer Vertreter im Aufsichtsrat der STEW Herr Reimund Gotzel, Vorstandsvorsitzender der Bayernwerk AG, berufen werden.
Aufgrund des erfolgten Ankaufs der Gesellschaftsanteile steht nun auch dem EBB ein Sitz im Aufsichtsrat der STEW zu. Zur Wahrung der berechtigten finanziellen Interessen des EBB ist dessen kaufmännischer Werkleiter zum Mitglied des Aufsichtsrates der STEW zu bestellen. Somit ist nun Herr Felix als kaufmännischer Werkleiter des EBB in den Aufsichtsrat der STEW zu berufen.
3. Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 des Gesellschaftsvertrages der STEW bedarf es hierzu eines entsprechenden Beschlusses der Gesellschafterversammlung der STEW und damit des Stadtrates der Stadt Bamberg.
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussantrag:
Der Finanzsenat empfiehlt der Vollsitzung folgende Beschlussfassung:
- Vom Sitzungsvortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen.
- Herr Reimund Gotzel, Vorstandsvorsitzender der Bayernwerk AG, sowie Herr Bertram Felix, kaufmännischer Werkleiter des Entsorgungs- und Baubetriebs der Stadt Bamberg, werden zu Mitgliedern des Aufsichtsrates der Stadtwerke Bamberg Energie- und Wasserversorgungs GmbH bestellt.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |