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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1387-51

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Familien in Bayern steht ein Netz von 180 Erziehungsberatungsstellen zur Verfügung (Regelförderprogramm Erziehungsberatungsstellen 7,4 Mio. € tats. Fördersumme). Multidisziplinäre Fachteams unterstützen Eltern und Erziehungsberechtigte insbesondere in Belastungssituationen (z.B. Umgangsstreit, Gewalterfahrungen, allgemeine Erziehungsprobleme).

 

Anlass für den Antrag der FW-Stadtratsfraktion vom 27.10.2014 auf Erweiterung des begleiteten Umgangs (BU) war, dass nach der Wahrnehmung des Familiengerichts „in der Praxis oft pro Verfahren nur 1 Termin von einer Stunde im Monat möglich und dies im Interesse des Kindeswohls oftmals zu wenig“ sei. Das dem o.g. Antrag zugrunde gelegte Fallbeispiel bezog sich auf eine sogenannte Kontaktanbahnung.

 

Zu Punkt 1 des Antrages wurde die in Anlage beigefügte schriftliche Stellungnahme der Leitung der Beratungsstelle, Fr. Hohenadl-Bogner, vom 25.11.2014 eingeholt. Frau Hohenadl-Bogner führt aus, dass immer höchst individuelle Lösungen, orientiert an den Bedürfnissen des Kindes, angestrebt werden. Ferner steht Fr. Hohenadl-Bogner in der Sitzung für Rückfragen zur Verfügung.

 

Zu Punkt 2 des Antrages wird festgestellt, dass „die Möglichkeit, erforderlichenfalls die Kapazitäten zu erweitern“ von 3 wesentlichen Aspekten abhängt, nämlich,

- ob eine Erweiterung „erforderlich“ ist, ob also tatsächlich ein Bedarf besteht und zwar sowohl die Stadt, als auch den Landkreis betreffend,

- ob die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel von der Stadt Bamberg anteilig zur Verfügung gestellt werden könnten,

- ob auch der Landkreis Bamberg eine solche Entscheidung mit tragen würde.

Bei der gemeinsamen Dienstbesprechung mit den Familienrichtern und den Fachkräften des Landratsamtes am 03.12.2014 wurde zu diesen Punkten keine Position bezogen. Die Thematik ist aber an das Landratsamt herangetragen worden.

 

Die mit ergänzendem Schreiben vom 03.12.2014 (Anlage) formulierte und von allen 5 Familienrichtern unterzeichnete Bedarfseinschätzung benennt zwar 65-70 Fälle pro Jahr, differenziert aber leider zum einen nicht zwischen Stadt und Landkreis, so dass zu finanziellen Auswirkungen für die Stadt Bamberg keine Aussage getroffen werden kann. Zum anderen geht aus der Bedarfseinschätzung nicht konkret hervor, ob ausschließlich von Begleitetem Umgang oder auch von Beschütztem Umgang die Rede ist, was sich vom erforderlichen Arbeitsumfang unterschiedlich auswirken würde.

 

Die dem Stadtjugendamt bekannten Fallzahlen zur Durchführung des begleiteten Umgangs bei der Caritas Beratungsstelle bewegen sich 2013 und 2014 im Rahmen von ca. 7 bis 10 Fällen pro Jahr. Insgesamt wurde hier in den letzten Jahren kein signifikanter Anstieg der Fallzahlen beobachtet.

 

In etwa der gleichen Höhe bestehen Fallkonstellationen, in denen begleiteter Umgang zwar fachlich grundsätzlich für erforderlich erachtet würde, die konkreten Umstände jedoch (z.B. fehlende Motivation oder Bereitschaft eines oder beider Elternteile) derzeit keine Durchführung ermöglichen. Diese Fallkonstellationen können folglich bei einer Bedarfsschätzung auch nicht einbezogen werden.

 

Bzgl. der Bedarfsfeststellung müsste das Familiengericht seine Einschätzung präzisieren.

 

Bei der Abwägung, ob begleiteter Umgang durch einen Fachdienst erforderlich erscheint, wird immer auch geprüft, ob möglicherweise eine geeignete und dem Kind vertraute Person im nahen Umfeld zur Verfügung steht. Hierbei muss gut geprüft werden, ob die durchführende Person mit der Situation nicht überfordert ist.

 

Die Frequenz der Umgangskontakte in der Beratungsstelle lässt den Ausführungen Fr. Hohenadl-Bogners zufolge abweichend vom Regelfall immer „höchst individuelle Lösungen“ zu, die im Zusammenwirken der Beteiligten erarbeitet, festgelegt und im weiteren im Gerichtsbeschluss mit Datum und Uhrzeit fixiert werden können.

 

Die zuständigen Fachkräfte im Jugendamt bekräftigen die Ausführungen und stellen fest, dass bei der Erforderlichkeit von individuellen Absprachen bislang immer eine einvernehmliche Lösung gefunden werden konnte. Ebenfalls nach gemeinsamer Einschätzung der beteiligten Fachkräfte haben sich diese individuellen Lösungen, wie von Fr. Hohenadl-Bogner zusammenfassend dargestellt, primär am Kind und dessen Wohlergehen zu orientieren. Die Bereitschaft und Fähigkeit des Besuchenden, sowie weiterhin bestehendes Konfliktpotential zwischen den Eltern wirken sich auf die Möglichkeiten der Umsetzung individueller Lösungen aus.

 

„Die Chancen, dass nach begleitetem Umgang wieder normale Umgangsbeziehungen entstehen, hängen maßgeblich von der Bereitschaft der Eltern ab, im Kontext der Umgangsbegleitung Beratung in Anspruch zu nehmen. Begleiteter Umgang bringt nichts ohne gleichzeitige Elternberatung. Die selbständige Realisierung konfliktfreier Umgangskontakte – als vorrangiges Beratungsziel – setzt voraus, dass Eltern gegenseitiges Vertrauen aufbauen und zu mehr Kooperation gelangen…“ (Deutsche Standards zum begleiteten Umgang, Staatsinstitut für Frühpädagogik 2008, S. 12). Die Beratungsstelle der Caritas setzt diese fachlichen Standards um und führt „Vor- und Nachgespräche mit beiden Eltern und mit dem Kind“.

 

In der oben zitierten Literatur (Deutsche Standards zum begleiteten Umgang 2008) wird i.d.R. alle 14 Tage à 2 bis 3 Stunden; bei Kleinstkindern (etwa bis zu 1,5 Jahre) i.d.R. jede Woche à 1 Stunde empfohlen. Dazu kommen die erforderlichen Zeiten für die Beratung der Eltern und eine eventuell notwendige Nachbesprechung. Aus Sicht des Fachdienstes erscheint die Benennung der Häufigkeit des persönlichen Umgangs in der Beratungsstelle mit „in der Regel einmal im Monat“ unglücklich.

 

Sofern bei der Beratungsstelle, diesen Aufgabenbereich betreffend, ein erhöhter Arbeitsanfall auftritt, wird die Beratungsstelle an die Jugendämter herantreten.

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

  1. Der Antrag der FW-Stadtratsfraktion ist hiermit geschäftsordnungsmäßig behandelt.
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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

 

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Anlagen

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