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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1388-47

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Frau Diller beantragte in der Bürgerversammlung am 16. Oktober 2014, die Stadt Bamberg möge „weitere Hundekotbeutelspender vor allem auf viel begangenen Wegen im Haingebiet (Bootshaus) und an den Uferwegen der Regnitz und des Kanals anbringen“. Zur Begründung verwies sie darauf, dass sich das auf der Erba-Insel verfolgte Konzept der Anbringung von solchen Hundekotbeutelspendern bewährt habe.

Hierzu nimmt das Garten- und Friedhofsamt wie folgt Stellung:

 

  1. Die Erba-Halbinsel nimmt als ehemaliger Standort der Landesgartenschau (2012) eine Besonderheit innerhalb des Stadtgebietes ein. Die Kinderspielplätze sowie der Wasserspielplatz stellen sicher eine der Hauptattraktionen des verfolgten Konzeptes dar. Auf Grund der Gestaltungskonzeption der Landesgartenschau sind alle sich dort befindlichen Spielplätze nicht eingezäunt und frei zugänglich. Die Spielplätze auf der Erba-Halbinsel unterscheiden sich dadurch grundlegend von den anderen offenen Spielplätzen in unserer Stadt, welche in der Regel entweder eingezäunt oder mit einer umlaufenden Hecke versehen sind. Dies dient unter anderem auch dazu, spielende Kinder und ihre Begleiter vor einer möglichen Gefährdung durch unbegleitete und frei umherlaufende Hunde zu schützen und deren Hinterlassenschaften aus hygienischen Gründen von den Flächen fernzuhalten, an denen sich Kinder aufhalten. Wegen der besonderen Gegebenheiten auf der Erba-Halbinsel hat der Stadtrat am 15. Mai 2013 eine gesonderte Anleinpflicht für Hunde im Erba-Park beschlossen (§4 Abs.2 Grünanlagensatzung). Darüber hinaus wurden auf dem Gelände insgesamt 15 Hundekotbeutelspender angebracht, welche vom Garten- und Friedhofsamt wöchentlich neu bestückt werden. In Absprache mit der Polizei und dem städtischen Parküberwachungsdienst werden schließlich auf dem Erba-Gelände gesonderte Kontrollen zur Einhaltung der Anleinpflicht durchgeführt. Insofern unterscheidet sich die Lage auf der Erba-Halbinsel von anderen Gebieten der Stadt, in denen es grundsätzlich untersagt ist, Tiere auf Kinderspielanlagen mitzubringen. Zudem sind Hunde in einem Umfeld von 50 m um die Kinderspielanlagen herum anzuleinen (§ 4 Abs. 3 der Bamberger Grünanlagensatzung). Schließlich kümmern sich verantwortungsbewusste Halter in der Regel selbst um die Entsorgung der Hinterlassenschaften ihrer Tiere.

 

  1. Um dennoch dem Anliegen der Antragstellerin am Adenauerufer, im Hain und am Regnitzufer gerecht zu werden, wird die Verwaltung besonders neuralgische Standorte identifizieren, dort gesonderte Hundekotbeutelspender anbringen und überwachen, ob diese auch tatsächlich zu einer Verbesserung der Situation beitragen. Ebenso wird die Verwaltung prüfen, ob es Möglichkeiten des Sponsorings für die neu aufzustellenden Behältnisse oder die dort auszugebenden Hundekotbeutel geben wird. Dazu wird die Verwaltung Verbindung mit dem Stadtmarketing und den Hundezuchtvereinen in der Stadt aufnehmen.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1. Vom Sitzungsvortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen.
  2. Damit ist der Antrag aus der Bürgerversammlung vom 16.10.2014 gemäß der Gemeindeordnung behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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