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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1389-51

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Mit Schreiben vom 01.10.2014 beantragt die Katholische Kirchenstiftung St. Josef, Gaustadt die Bezuschussung der Teilsanierung der Außenspielfläche ihres Kindergarten St. Sebastian, Anna-Linder-Platz 6, durch die Stadt Bamberg.

 

Der Kindergarten St. Sebastian wurde vor 23 Jahren generalsaniert. Hierbei erfolgte auch eine Sanierung der Außenspielfläche. Der Kindergarten wird seither von durchschnittlich 100 Kindern besucht und bespielt. Die vorhandene, zu erneuernde Außenspielfläche ist für diese Anzahl von Kindern absolut notwendig, da ein weiterer Teil des vorhandenen Außenbereiches durch seine Hanglage nur für bestimmte Nutzungen zur Verfügung steht. Daneben sind der Geräteschuppen, die befestigte Fläche vor dem Geräteschuppen sowie die hier befindlichen Geländeabstützungen zum nachbarlichen Grundstück marode.

 

Im zentralen Bereich befindet sich eine Grünfläche, welche eine sehr intensive Nutzung erfährt, durch Bewegungs- und/oder Ballspiele. Durch den Untergrund ist diese Fläche allerdings häufig nicht nutzbar, da hierauf das Wasser stehen bleibt und nicht abläuft. Verschiedentliche andere Maßnahmen, diesen Missstand zu beheben, welche bislang durchgeführt wurden, sind bislang alle gescheitert bzw. zeigten kaum oder nur kurzfristigen Erfolg. Neben der Rasenfläche ist dann auch regelmäßig die befestigte Fläche im Anschluss vor dem Gerätehaus mit Wasser überflutet. Eine durchgeführte Bodenuntersuchung hat ergeben, dass die Lehm- und Tonschicht unter der Rasenfläche hierfür ursächlich ist. Nur durch die Anlage eines Drainagesystems kann eine Verfügbarkeit dieser Fläche dauerhaft gewährleistet werden.

 

Bezüglich der weiteren durchzuführenden Maßnahmen wird auf die beiliegenden Ausführungen der Architektin verwiesen.

 

In Absprache mit dem Träger werden die von der Stadt Bamberg zu bezuschussenden förderfähigen Kosten auf 92.070,76 € gedeckelt. Der sich hieraus errechnende Zuschussbetrag beträgt somit 42.500,00 €.

 

Da der Investitionstopf für Kindergärten insgesamt 150.000,00 € enthält, würde mit der Auszahlung dieses Zuschusses in 2015 bereits ein erheblicher Betrag hieraus gebunden sein, obwohl das Jahr erst begonnen hat. Mit der Kath. Kirchenstiftung St. Josef Gaustadt wurde die Durchführung deshalb in der Form abgesprochen, dass die Stadt Bamberg in 2015 zwar den gesamten Betrag dem Grunde nach bewilligt, jedoch zunächst erst die Hälfte des Betrages ausbezahlt wird. Je nach Entwicklung im Laufe des Jahres wird eventuell gegen Ende des Jahres die Restzahlung erfolgen bzw. der noch ausstehende Betrag in 2016 ausbezahlt werden.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.              Der Jugendhilfeausschuss nimmt vom Sitzungsvortrag zustimmend Kenntnis.

 

2.              Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

2.1              Der Kath. Kirchenstiftung St. Josef Gaustadt wird zur Sanierung der Außenspielfläche für den Kindergarten St. Sebastian, ein freiwilliger Zuschuss in Höhe von 50 % der notwendigen und wirtschaftlich vertretbaren Kosten, maximal bis zu einem Betrag von 46.000,00 € gewährt.

 

2.2              Die Auszahlung des Betrages erfolgt nach Abschluss der Maßnahme und Vorlage des Verwendungsnachweises zunächst mit der Hälfte des bewilligten Betrages. Je nach Jahresfortschritt erhält die Kath. Kirchenstiftung St. Josef Gaustadt den Restbetrag Ende 2015 bzw. zu Beginn des neuen Haushaltsjahres 2016 ausbezahlt.

 

2.3              Der Zuschussbetrag ist der Haushaltsstelle 46420.70890 (Kindergärten) zu entnehmen

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von 46.000 €, für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

 

 

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Anlagen

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