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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1390-51

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

              Im Rahmen der Haushaltsaufstellung für 2015 war es erforderlich, den Budgetring 510 des Stadtjugendamtes bewusst zu kürzen, um einen ausgeglichenen Haushalt ohne Neuverschuldung zu erreichen. Die Haushaltsberatungen brachten im Endergebnis einen Gesamtausgabeansatz von 20.100.790,00 € bei Gesamteinnahmen von 8.452.747,00 €, also somit einen Zuschussbedarf in Höhe von 11.648.043,00 €.

 

              Im Vergleich zu unseren Anforderungen bedeutet dies im Ausgabeansatz zunächst eine Reduzierung des Zuschussbedarfes um rund 0,65 Mio. €. In den Erläuterungen zur Haushaltsplanung 2015 der JHA-Sitzung vom Juli 2014 wurde ausführlich dargelegt, wie sich der Mittelbedarf des Stadtjugendamtes für seine Leistungen in den verschiedenen Aufgabenbereichen errechnet, was zwischenzeitlich auch hinlänglich bekannt ist. Hinzu kommt noch die Tatsache, dass das Sozialministerium den Basiswert für die kindbezogene Förderung von Kindertageseinrichtungen im Vergleich zu dem für die Haushaltsplanung angesetzten Wert um 5,7% zum 01.01.2015 angehoben hat (Basis für Berechnung: 929,26 € - Basiswert neu: 982,08 €). Bereits zu Jahresbeginn müssen wir deshalb, wie meistens in den letzten Jahren, darauf hinweisen, dass eine Nachforderung, zum Frühherbst 2015 mit Sicherheit unumgänglich sein wird. Dies stellt aber keine Aufstockung wegen höherer Ausgaben, sondern lediglich die Anpassung an die tatsächlichen Verhältnisse dar.

 

              Im Haushalt 2015 gibt es im Bereich des Jugendamtes den Globalansatz für die rein freiwilligen Leistungen. Da im früheren Globalansatz 2 bei der Haushaltsstelle 40700.70000 nur noch der Stadtjugendring mit seiner Geschäftsstelle und der Verein für Jugendhilfe enthalten waren, mit denen vertragliche Verpflichtungen bestehen, wurde dieser Globalansatz in Absprache mit der Kämmerei seit 3 Jahren aufgelöst und die betreffenden Haushaltsstellen 45150.70010 und 45520.70150 mit eigenen Ansätzen bestückt.

 

              Der Betrag für die Leistungen aus Verträgen ist somit dem Haushaltsplan zu entnehmen und wird nur zur besseren Übersicht nachfolgend noch einmal dargestellt. Eine Entscheidung über eine Verteilung von Mitteln entfällt somit bzw. erfolgt bereits im Rahmen der Aufstellung des Haushaltes jeweils im Juli jeden Jahres.

 

 

 

 

 

HSt.

Entwurf 2015

Ansatz 2014

Zuschuss an Stadtjugendring f. Betriebskosten und Verbandsförderung

45150.70010

83.000,00

80.000,00

Zuschuss an Verein für Jugendhilfe

45520.70150

45.000,00

40.000,00

Summe

 

128.000,00

120.000,00

 

 

              Die Einrichtungen ohne vertragliche Bindungen sind im Haushalt 2015 wie gewohnt beim Globalansatz 1 unter der Haushaltsstelle 40700.70200 zusammengefasst. Für diese 9 Einrichtungen/Maßnahmen stehen für 2015 insgesamt 146.913,00 € zur Verfügung. Im Vergleich zum Vorjahr wurde dieses Jahr erneut ein Betrag für den Heilpädagogischen Fachdienst für Kindertageseinrichtungen (früher Mobiler Fachdienst = Mofa) eingestellt. Durch die Tatsache, dass der Stadtcaritasverband diese Aufgabe nicht mehr weiterführen konnte, hat das Stadtjugendamt alles daran gesetzt, diesen Dienst fortzuführen. Da die Lebenshilfe Bamberg einen ähnlichen Dienst für den Landkreis Bamberg bereits hatte, bot sich die Übernahme für die Einrichtungen in der Stadt Bamberg an. Nachdem auch das Ministerium der Übertragung der Planstelle auf die Lebenshilfe zustimmte, konnte diese Aufgabe dort angesiedelt werden. Die Maßgabe hinsichtlich einer finanziellen Förderung (wie früher auch für den Caritasverband) war jedoch eine finanzielle Beteiligung des Landkreises. Nachdem der Landkreis Bamberg diesen Dienst nunmehr jährlich mit 7.670,00 € unterstützt, schlägt die Verwaltung vor, die Verteilung der Mittel aus dem Globalansatz wieder, so wie bereits in früheren Jahren, vorzunehmen (siehe Anlage). Zwischenzeitlich gibt es nur noch zwei Projekte der berufsbezogenen Jugendarbeit, weshalb unserer Meinung nach der Zuschussbetrag hier auch wieder reduziert werden könnte, um den Gesamtbetrag des Globalsatzes nicht zu überschreiten.

 

              Der Vorschlag über die exakte Aufteilung der Zuwendungen, ist nachstehender Tabelle zu entnehmen.

 

 

              Diese Ansätze sind bis zum 30.09. des Jahres gesperrt und werden vom Stadtrat je nach Haushaltslage freigegeben. Ausgenommen hiervon ist lediglich das Spielmobil, mit dem jährlich ein Vertrag zu schließen ist, in dem Abschlagszahlungen von monatlich 6.000,00 €, beginnend ab März jeden Jahres, vereinbart sind. Dieser wird mit dem Verein Chapeau Claque im Nachgang zu diesem Beschluss mit den Verantwortlichen des Vereins inhaltlich abgestimmt und abgeschlossen.

 

              Für den Kinderschutzbund, das Mütterzentrum, Opstapje-Plus, Halt, die Projekte zur berufsbezogenen Jugendarbeit und den Heilpädagogischen Fachdienst ist nach wie vor eine gesonderte Antragstellung zum Ende des Jahres mit den entsprechenden Nachweisen erforderlich. Beim Mütterzentrum Känguruh ist der Zuschuss für das Mehrgenerationenhaus mit 10.000,00 €, der als kommunale Co-Finanzierung erforderlich ist, mit enthalten. Für das Mütterzentrum selbst ist der Zuschussbetrag im Gesamtbetrag mit 5.000,00 enthalten.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1.               Der Jugendhilfeausschuss nimmt vom Sitzungsvortrag Kenntnis.
  2. Der Jugendhilfeausschuss beschließt die grundsätzliche Bereitstellung der Mittel aus dem Globalansatz bei 40700.70200 laut nachstehender Tabelle unter dem Vorbehalt der Mittelfreigabe durch den Stadtrat zum 01.10.2015. Ausgenommen davon ist der Aufwendungszuschuss für das Spielmobil, da hierfür zwischenzeitlich Abschlagszahlungen zu leisten sind, sowie das Mütterzentrum Känguruh.

 

  1. Das Stadtjugendamt wird beauftragt, mit dem Verein Chapeau Claque e.V. für 2015 einen Vertrag über die Spielmobileinsätze abzuschließen.

 

  1. Das Jugendamt wird ermächtigt, die weitere Behandlung der Anträge der Zuwendungsempfänger nach Freigabe der Haushaltsmittel zum 01.10.2015 des Globalansatzes bei 40700.70200 im Verwaltungswege vorzunehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 146.913,00 €, für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

 

 

 

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Anlagen

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