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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1391-51

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Die Änderung der Pflegegeldrichtlinien zum 01.01.2015 wird durch die Anpassung der Empfehlungen des Bayerischen Landkreistags und des Bayerischen Städtetags für die Vollzeitpflege nach dem SGB VIII vom 05.11.2013 notwendig.

 

Die umliegenden Kommunen (Landkreis Bamberg, Landkreis Forchheim, Landkreis Hassberge) haben die Kosten der Erziehung von 251,00 € monatlich auf 300,00 € monatlich bereits zum 01.01.2014 erhöht.

 

Oberfrankenweit vergütet aktuell neben der Stadt Bamberg lediglich die Stadt Coburg und die Stadt Hof die Kosten der Erziehung mit dem Satz vom 01.01.2013 in Höhe von 251,00 € monatlich. Die restlichen oberfränkischen Jugendämter vergüten die Kosten der Erziehung zum monatlichen Satz von 300,00 €.

 

Dies bedeutet, dass das Stadtjugendamt Bamberg im Rahmen der Kostenerstattung nach § 89a SGB VIII für diejenigen Vollzeitpflegekinder, die bereits seit mehr als zwei Jahren dauerhaft bei Pflegefamilien außerhalb der Stadt Bamberg untergebracht sind, den jeweiligen örtlich nach § 86 Absatz 6 SGB VIII zuständigen Jugendhilfeträgern diese höheren Aufwendungen wird erstatten müssen.

 

Auch für die Pflegekinder, die außerhalb von Bamberg in Pflegefamilien untergebracht sind, jedoch noch nicht seit zwei Jahren dort leben, sind vom Stadtjugendamt Bamberg bereits die erhöhten Pflegegelder zu zahlen. Es handelt sich hierbei um 15 Kinder, die in Pflegefamilien in anderen Zuständigkeitsbereichen untergebracht sind. Die höheren Zahlungen betreffen hier die Haushaltsstelle 45560.76010.

 

Auf die Ausgabensteigerungen in den beiden oben genannten Fallkonstellationen hat das Stadtjugendamt Bamberg keinen Einfluss, da bei Unterbringungen von Pflegekindern im örtlichen Zuständigkeitsbereich anderer Jugendämter immer die dort gültigen Pflegegeldrichtlinien maßgebend sind. Die Änderung der Pflegegeldrichtlinien der Stadt Bamberg betrifft also diejenigen Pflegekinder, die innerhalb des Stadtgebietes Bamberg in Pflegefamilien wohnen.

 

Bei einer am 09.09.2014 von der zuständigen Sachbearbeiterin des Amtes 51 vorgenommenen Hochrechnung ergeben sich beim gegenwärtigen Stand der Pflegekinderzahlen geschätzte Mehrausgaben bei den Haushaltsstellen 45560.76010 (minderjährige Pflegekinder) und 45610.76010 (volljährige Pflegekinder) in Höhe von insgesamt ca. 39.408,00 €.

 

 

Im Zuge der Haushaltsberatung 2015 wurde dem Stadtjugendamt für die Haushaltsstelle 45560.76010 ein zusätzlicher Mehrbetrag in Höhe von 20.000,00 € für eine anteilige Anpassung der Pflegegelder in 2015 bewilligt. Eine weitere Anpassung ist – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Zuge der Haushaltsberatungen - für 2016 vorgesehen.

 

Aus Sicht des Stadtjugendamtes sollten daher die Kosten der Erziehung von derzeit 251,00 € monatlich auf 276,00 € monatlich zum 01.01.2015 erhöht werden.

 

Das monatliche Pflegegeld erhöht sich danach in der 1. Altersstufe bis zum vollendeten 6. Lebensjahr von bisher 701,00 € um 25,00 € auf 726,00 €, in der 2. Altersstufe bis zum vollendeten 12. Lebensjahr von bisher 795,00 € um 25,00 € auf 820,00 € und in der 3. Altersstufe ab dem 13. Lebensjahr von bisher 919,00 € um 25,00 € auf 944,00 €.

 

Hiervon sind noch die nach § 39 Absatz 6 SGB VIII gesetzlich vorgeschriebenen Anrechnungsbeträge in Höhe der Hälfte bzw. von einem Viertel des Erstkindergeldes von derzeit 184,00 € - somit monatlich 92,00 € bzw. 46,00 € - abzuziehen. Die sich hierdurch ergebenden einzelnen Beträge können der beigefügten Tabelle (Entwurf) entnommen werden – Anlage 1.

 

Ebenfalls von der Erhöhung der Kosten der Erziehung betroffen ist die Vergütung der Bereitschaftspflege.

Die Vergütung des 1. Bis 10. Tages erhöht sich von 67,00 € täglich auf 73,00 € täglich. Vom 11. bis 60. Tag der Unterbringung erhöht sich die Vergütung von 44,00 € täglich auf 48,00 € täglich.

 

Zudem werden folgende redaktionelle Änderungen der Richtlinien vorgenommen:

 

-          Unter Nr. 2.3 wird der Passus „Die Verwaltung des Jugendamtes wird ermächtig, die entsprechenden Anpassungen nach den jeweiligen Empfehlungen des Bayerischen Städtetages und Bayerischen Landkreistages sowie bei Änderungen der Regelbetragsverordnung zu vollziehen.“ gestrichen.

-          Der Beitragssatz zur freiwilligen Unfallversicherung unter Nr. 2.3 ist von 133,33 € jährlich auf 155,40 € jährlich gestiegen.

-          Der Mindestbeitrag für die freiwillige Rentenversicherung liegt derzeit bei 85,05 € (Stand: 31.12.2014), sodass die hälftige Erstattung nachgewiesener Beiträge zur Alterssicherung unter Nr. 2.3 von 39,80 € monatlich auf 42,53 € monatlich zu erhöhen ist.

-          Unter Nr. 2.8 g) wird zur Klarstellung darauf hingewiesen, dass analog zur Beurlaubung von Heimkindern An- und Abreisetag zusammen als ein Urlaubstag zählen.

-          Unter Nr. 2.8 k) wird der Absatz betreffend das Büchergeld gestrichen.

 

 

Ein Entwurf der Änderung der Pflegegeldrichtlinien ist beigefügt – Anlage 2. Die Änderungen sind dabei mit Rotschrift gekennzeichnet.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.              Von den Ausführungen wurde Kenntnis genommen.

 

2.              Die Richtlinien der Stadt Bamberg für die Vollzeitpflege nach dem Sozialgesetzbuch VIII werden zum 01.01.2015 in der von der Verwaltung des Stadtjugendamtes als Entwurf beigefügten Fassung beschlossen.

 

3.              Die hierdurch entstehenden Mehrkosten sind im Haushaltsentwurf 2015 des Jugendamtes dargestellt.

 

 

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von 20.000 €, für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

 

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Anlagen

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