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ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2009/0497-62

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Beratungsfolge

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I.  Sitzungsvortrag:

 

 

Das bestehende, den heutigen baulichen Anforderungen nicht mehr gerecht werdende (z.B. Wärme- u. Schallschutz, Barrierefreiheit) Klostergebäude im nördlichen Grundstücksteil soll abgebrochen werden. Im westlichen Grundstücksteil soll ein Ersatzbau für das abzubrechende Klostergebäude errichtet werden. Es ist ein unterkellertes, zweigeschossiges Gebäude geplant. Der Neubau erhält ein 42° geneigtes Satteldach. Es sind neben verschiedenen Sozialräumen, 4 Büros, 4 Krankenzimmer, 5 Schwestern- und Novizinnenzimmer sowie eine Bibliothek und eine Kapelle vorgesehen. Die Baumaßnahme wird in zwei Bauabschnitten realisiert. Der erste Bauabschnitt umfasst den westlichen Gebäudeteil. Der zweite Bauabschnitt kann erst nach Abbruch des alten Klostergebäudes realisiert werden und verbindet das neue Klostergebäude mit der Heiliggrabkirche.

Zwischen der vorhandenen Bebauung an der Klosterstraße und dem geplanten Klosterneubau soll ein glasüberdachter Kreuzgang entstehen.

 

       Größe des Bauvorhabens:

                  Breite:               Länge:                          Firsthöhe:

       Klosterneubau:             12,25m                          45,50m        15,03m       

 

 

       Genehmigung Art. 55 Abs. 1 BayBO        bereits ausgeführt:    nein

                   Antragseingang:            04.08.2009

 

 

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

      

       1          Zulässigkeit nach § 34 BauGB

                   Eigenart der näheren Umgebung: § 6 BauNVO – Mischgebiet / Kirchliche Einrichtung

 

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

       Nachbarzustimmung:     ja

 

       Kfz – Stellplätze:

Auf Grund der Klosterregeln (Klausurorden) besitzen die Schwestern des Ordens keine Kraftfahrzeuge. Die Garagen- und Stellplatzverordnung ist hier nicht anzuwenden.

Im bereits genehmigten Nebengebäude sind zwei Kfz.-Stellplätze für Gemeinschaftsfahrzeuge vorgesehen.

      

       Kinderspielplatz:

       nicht erforderlich

 

       Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               nein

 

 

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

       Stadtdenkmal:    ja

       Einzeldenkmal: ja

       Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:      ja

       BLfD:               ja

 

 


 

Sitzungsantrag:

 

Der Senat stimmt der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

Bamberg, den 20.10.2009

Baureferat                                                               FB 6A: ____________________

                                                                                           Bauer-Banzhaf

 

                                                                               Amt 62:____________________

                                                                                           Stenglein

 

Hans Zistl-Schlingmann                                                         ____________________

                                                                                           Krohn

 

 

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II. Beschlussvorschlag

 

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