Berichtsvorlage - VO/2009/0497-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Dominikanerkloster Zum Heiligen Grab Neubau eines Klosters Zum Heiligen Grab mit Kreuzgang, Heiliggrabstraße 24
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Beteiligt:
- 6 Baureferat
- Referent:in:
- Zistl-Schlingmann Hans
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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11.11.2009
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I. Sitzungsvortrag:
Das bestehende, den
heutigen baulichen Anforderungen nicht mehr gerecht werdende (z.B. Wärme- u.
Schallschutz, Barrierefreiheit) Klostergebäude im nördlichen Grundstücksteil
soll abgebrochen werden. Im westlichen Grundstücksteil soll ein Ersatzbau für
das abzubrechende Klostergebäude errichtet werden. Es ist ein unterkellertes,
zweigeschossiges Gebäude geplant. Der Neubau erhält ein 42° geneigtes
Satteldach. Es sind neben verschiedenen Sozialräumen, 4 Büros, 4 Krankenzimmer,
5 Schwestern- und Novizinnenzimmer sowie eine Bibliothek und eine Kapelle
vorgesehen. Die Baumaßnahme wird in zwei Bauabschnitten realisiert. Der erste
Bauabschnitt umfasst den westlichen Gebäudeteil. Der zweite Bauabschnitt kann
erst nach Abbruch des alten Klostergebäudes realisiert werden und verbindet das
neue Klostergebäude mit der Heiliggrabkirche.
Zwischen der
vorhandenen Bebauung an der Klosterstraße und dem geplanten Klosterneubau soll
ein glasüberdachter Kreuzgang entstehen.
Größe des Bauvorhabens:
Breite: Länge: Firsthöhe:
Klosterneubau: 12,25m 45,50m
15,03m
Genehmigung Art. 55 Abs. 1 BayBO bereits ausgeführt: nein
Antragseingang: 04.08.2009
Planungsrechtliche
Beurteilung – BauGB
1 Zulässigkeit
nach § 34 BauGB
Eigenart der näheren
Umgebung: § 6 BauNVO – Mischgebiet / Kirchliche Einrichtung
Bauordnungsrechtliche
Beurteilung – BayBO:
Nachbarzustimmung: ja
Kfz – Stellplätze:
Auf Grund der
Klosterregeln (Klausurorden) besitzen die Schwestern des Ordens keine
Kraftfahrzeuge. Die Garagen- und Stellplatzverordnung ist hier nicht
anzuwenden.
Im bereits genehmigten
Nebengebäude sind zwei Kfz.-Stellplätze für Gemeinschaftsfahrzeuge vorgesehen.
Kinderspielplatz:
nicht erforderlich
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet nein
Denkmalpflegerische
Beurteilung – DSchG:
Stadtdenkmal: ja
Einzeldenkmal: ja
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja
BLfD: ja
Sitzungsantrag:
Der Senat stimmt der
baurechtlichen Genehmigung zu.
Bamberg, den
20.10.2009
Baureferat FB
6A: ____________________
Bauer-Banzhaf
Amt
62:____________________
Stenglein
Hans Zistl-Schlingmann ____________________
Krohn