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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1396-15

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

1.              Ausgangssituation

 

Die bestehende Justizvollzugsanstalt Bamberg im Sandgebiet erfüllt aus Sicht des Bayrischen Staatsministeriums für Justiz nicht mehr die Anforderungen an einen modernen Justizvollzug. Die Anlage gilt als sanierungsbedürftig. Zudem ergeben sich durch die innerstädtische Lage vollzugliche Probleme, da auf der Flussseite keine Außenumwehrung vorhanden ist.

 

Im Rahmen einer betriebswirtschaftlichen Vorprüfung seitens des Freistaates Bayern wurde festgestellt, dass ein Neubau gegenüber einer Sanierung eindeutig vorzuziehen ist. Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Bamberg anhand der zunächst im Vordergrund stehenden Kriterien mögliche Standorte im Stadtgebiet für den Neubau einer Justizvollzugsanstalt identifiziert und überprüft. Die Hauptkriterien waren dabei der Flächenbedarf (ca. 10ha inkl. Außenbereiche), Autobahnnähe und Umfeld (wohngebietsfern). Außerdem wurde ein möglicher Standort auf der „Local Training Area“ der ehemaligen US-Garnison im gemeindefreien Gebiet überprüft.

 

Als Realisierungszeitraum sind derzeit mindestens zehn Jahre bis zur Eröffnung angesetzt. Auch eine inhaltliche Neuausrichtung der Bamberger Justizvollzugsanstalt mit bis zu 600 Insassen und rund 200 Mitarbeiter/innen mit bayernweiter Bedeutung ist vorgesehen, womit eine erheblich größere wirtschaftliche, logistische und funktionale Bedeutung Bambergs als Justizstandort verbunden sein wird.

 

 

2.              Standortalternativen

 

In Gesprächen mit der Leitung der JVA Bamberg, dem Staatlichen Bauamt Bamberg sowie der Immobilien Freistaat Bayern (IMBY) wurde vereinbart, dass die Stadt Bamberg Standorte prüft und dem Freistaat Bayern einen Standortvorschlag für den Neubau einer Justizvollzugsanstalt unterbreiten wird. Als Standortalternativen wurden geprüft:

 


a)              Nördlich der B26

 

Der Standort nördlich der Bundesstraße B26 mit einer Gesamtfläche von ca. 53 ha ist im Flächennutzungsplan als Gewerbefläche dargestellt. Die Fläche wird überwiegend landwirtschaftlich genutzt und besteht aus mehreren kleineren Flurstücken, sowohl im Eigentum der Stadt Bamberg als auch im Eigentum diverser Privater.

 

Im Landschaftsplan wird die Fläche als Bereich mit erforderlichem Grünordnungsplan dargestellt. Vereinzelt sind Biotope nach Stadtbiotopkartierung zu finden. Auf der Hochwassergefahrenkarte des Wasserwirtschaftsamtes wird bei HQ100 nahezu die gesamte Fläche überschwemmt dargestellt.

 

Die Darstellung des Flächennutzungsplanes weist eine gewerbliche Nutzung aus. Konkretes Planungsrecht wäre noch zu schaffen. Die Lärmsituation aufgrund der Nähe zu der Autobahn A 70 sowie der Bundesstraße B 26, ebenso wie die Hochwassergefährdung, sind als kritisch zu bewerten .

 

b)              Ehemalige „Local Training Area“ - Gemeindefreies Gebiet

 

Die ehemalige „Local Training Area“ der US-Garnison befindet sich im Gemeindefreien Gebiet östlich der A73. Die Fläche von insgesamt ca. 400 ha wurde bisher für verschiedene militärische Zwecke genutzt. Etwa 10 ha sind durch Lager- und Abstellflächen, Lagerhallen und Werksgebäude, eine Panzerwaschanlage und weitere militärische Einrichtungen versiegelt. Zudem befindet sich auf dem Gelände eine Deponie mit einer Fläche von rund 10 ha. Der westliche Teil der Liegenschaft befindet sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

 

Nach verschiedenen Aussagen von Vertretern des Freistaates Bayern wird eine zivile Nutzung der Anschlussstelle Zollnerstraße zur BAB A 73 durch die Autobahndirektion Nordbayern abgelehnt. Der gesamte Standort „ehemalige Local Training Area“ wird daher aktuell lediglich über die Zollnerstraße erschlossen. Die Fläche liegt im Landschaftsschutzgebiet Hauptsmoorwald. Teile der Fläche wurden auch durch die BImA im Rahmen des Progamms Nationales Naturerbe angemeldet.

 

Die Fläche ist Teil des sogenannten gemeindefreien Gebietes. Der Landkreis und die Stadt Bamberg sowie die angrenzenden Gemeinden Memmelsdorf, Litzendorf und Strullendorf sind bestrebt einen Zweckverband, unter anderem mit dem Ziel der teilweisen Erschließung dieser Flächen zu gründen. Die Schaffung von Planungsrecht steht unter dem Vorbehalt, dass es zur Bildung eines solchen Zweckverbandes kommt auf dessen Grundlage dann eine Eingemeindungsentscheidung zu treffen wäre. Ein konkreter Zeitplan kann daher aktuell nicht benannt werden.

 

c)              Gewerbepark Geisfelder Straße/Schießplatz

 

Im Rahmen der Fortschreibung des gesamtstädtischen städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (SEK) 2014 wurden die ehemals militärisch genutzten Liegenschaften Muna und Schießplatz als Vorranggebiet zur Absicherung der Gewerbeansiedlungspotenziale der Stadt Bamberg benannt und entsprechend bewertet.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 429 „Gewerbepark Geisfelder Straße“ (Aufstellungsbeschluß 18.03.2014) umfasst vornehmlich die im Flächennutzungsplan (Teilplan Art der Nutzung) als „Sonderbaufläche Bund“ gekennzeichneten und bisher von den US-Streitkräften genutzten Areale MUNA und Schießplatz, im östlichen Bereich Teilbereiche der Staatsforsten und im westlichen Bereich Teilflächen des bestehenden Gewerbegebietes Gutenbergstraße.

 

Als Standort für den Neubau einer Justizvollzugsanstalt eignen sich aus Sicht der Stadt Bamberg insbesondere die Flächen des Staatsforstes nördlich der Geisfelder Straße sowie Flächen des Schießplatzes.

 

Das Gebiet ist bereits durch eine Bundesstraße (B 22) und zwei Autobahnzubringer (BAB 73 Südkreuz und Pödeldorf) erschlossen. Mittels eines leistungsfähigen, neuen Bypasses parallel zum Berliner Ring ließen sich diese vorhandenen Strukturen optimal verbinden und - den städtebaulichen Aussagen des SEK entsprechend- eine Anbindung an die Autobahnanschlüsse Bamberg–Ost im Norden des Betrachtungsraums sowie Bamberg-Süd erreichen sowie die beiderseits zu entwickelnden Areale erschließen, ohne weitere Stadtbereiche queren zu müssen.

 

Derzeit laufen Untersuchungen zur Ökologischen Bewertung, Hydrologie und die Erfassung und Erstbewertung kontaminationsverdächtigter Flächen innerhalb des gesamten Geltungsbereiches des Bebauungsplanes gemäß Aufstellungsbeschluss vom 18.03.2014. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden zeitnah vorliegen.

 

Die Flächen stehen im Eigentum der BImA sowie teilweise im Eigentum des Freistaates Bayern, Staatsforsten. Aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom 28.03.2012 werden aktuelle Verhandlungen über einen Ankauf der Flächen durch die Stadt geführt. Aufgrund des bereits laufenden Bebauungsplanverfahrens Nr. 429 „Gewerbepark Geisfelder Straße“ ist die Schaffung von Planungsrecht voraussichtlich zeitnah zu ermöglichen. Das laufende Bebauungsplanverfahren könnte hinsichtlich der Anforderungen einer JVA entsprechend adaptiert werden.

 

 

3.              Standortvorschlag

 

Aufgrund der geschilderten Restriktion bei den Standortvorschlägen „Nördlich B 26“ und „ehem. Local Training Area“ soll dem Freistaat Bayern der Standort „Gewerbepark Geisfelder Straße / Schießplatz“ für den Neubau einer JVA in Bamberg vorgeschlagen werden.

 

Der Standort böte dabei auch die Möglichkeit weitere Dienststellen des Freistaates Bayern, wie beispielsweise den Neubau einer Verkehrspolizeiinspektion, zu etablieren.

 

Die Verwaltung wird weiter berichten.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag:

 

1.              Der Konversionssenat nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

2.              Der Konversionssenat beauftragt die Verwaltung dem Freistaat Bayern den Standort „Gewerbepark Geisfelder Straße / Schießplatz“ für den Neubau einer JVA in Bamberg vorzuschlagen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

 

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Anlagen

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