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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1397-15

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

  1. Ausgangssituation

 

Wie zuletzt im Konversionssenat am 25.11.2014 berichtet, ist im Lenkungskreis am 06.11.2014 zwischen der Stadt Bamberg und der BImA das Ziel eines vorgezogenen Erwerbs für den Teilbereich der High School bekräftigt worden. Damit kommt die Stadt Bamberg der Forderung einer schnellstmöglichen Nachnutzung des Konversionsgeländes nach. Die Schaffung einer schulischen Einrichtung auf dem Konversionsgelände ist zudem eine wichtige Voraussetzung für die Entwicklung zu einem attraktiven nutzungsgemischten Stadtteil. Die Stadt arbeitet diesbezüglich bereits intensiv mit der Montessori Schule zusammen, die eine kurzfristige Nutzung der Schule und einen mittelfristigen Erwerb der Liegenschaften und Gebäude anstrebt.

 

Der vorgezogene Erwerb einer Teilfläche setzt eine formalrechtliche städtebauliche Zweckerklärung für die Nachnutzung durch die Stadt Bamberg gegenüber der BImA voraus, welche dann für die weitere Wertermittlung durch den beauftragten Gutachter der BImA herangezogen wird.

 

Mit der vorliegenden städtebaulichen Zweckerklärung formuliert die Stadt Bamberg die Absicht die Gebäude der ehemaligen High School in Zukunft als Gemeinbedarfseinrichtung für schulische Zwecke zu nutzen. Die Grundstücksfläche der High School wird dementsprechend in der Plandarstellung als Gemeinbedarfsfläche dargestellt. In den Geltungsbereich sind ebenfalls die für die Erschließung der High School Gebäude erforderlichen Verkehrsflächen eingeschlossen.

 

Aufgrund der frühzeitigen Festlegung auf der Basis des SEK konnte in den Verhandlungen mit der BImA der Teilbereich High School in das Anschlussbewirtschaftungskonzept der BImA aufgenommen werden, wodurch eine Frostfreihaltung der High School Gebäude in der Heizperiode 2014/2015 gewährleistet ist.

 

Die Zweckerklärung des Teilbereiches „High School“ erfolgt unter den folgenden Einschränkungen bzw. Rahmenbedingungen:

 

              Die bestehenden Räumlichkeiten überschreiten in ihrem Zuschnitt die Maßgaben der schulamtlichen Förderrichtlinien des Freistaates Bayern, sodass die Bereitstellung von Fördermitteln zur Nutzungsertüchtigung einer gesonderten Prüfung bedarf.

              Die medienseitige Erschließung inkl. Heizungsversorgung der High School Gebäude muss komplett neu hergestellt werden.

              Ein Kauf des Teilbereiches erfolgt unter der Voraussetzung der Altlasten- und Schadstofffreiheit.

              Zeitpunkt der Eigentumsübertragung: möglichst 01.07.2015.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1. Der Konversionssenat nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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