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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1405-23

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Wie bereits für die November-Sitzung des Stadtrates vorgesehen erfolgt heute die Vorstellung der vor­läufigen Untersuchungsergebnisse zum Schadensbild an der Kirche St. Michael.

 

Neben der Verwaltung wird Herr Döhring vom Büro Burges & Döhring, Bayreuth, ausführlich im Rahmen einer PowerPoint-Präsentation auf die aktuelle bauliche Situation der Kirche eingehen.

 

Vorweg ist festzustellen, dass neben vielen weiteren Schadensbildern insbesondere die Standsicherheit des Gewölbes mit Himmelsgarten über dem Langhaus der Kirche St. Michael nicht mehr gegeben ist. Zudem besteht derzeit akute Einsturzgefahr. Mit der Umsetzung der Notsicherungsmaßnahme wird zwar die akute Einsturzgefahr beseitigt, allerdings ist weiterhin weder die Verkehrssicherheit noch die Gebrauchstauglichkeit des Kircheninnenraumes gegeben. Die Notsicherungsmaßnahme ist zwingend als nächstes durchzuführen. Die Kirche muss daher auch weiterhin geschlossen bleiben.

 

Wichtig für die notwendigen nächsten Schritte ist neben der Durchführung der Notsicherungsmaßnahme vor allem die Ausschreibung der erforderlichen Planungsleistungen nach VOF. Beides soll bald­glichst erfolgen. Die bisherigen Leistungen und Untersuchungen waren erforderlich, um diese VOF-Verfahren beginnen zu können.

 

Auf Grund der Nichtberücksichtigung des entsprechenden NPS-Antrages 2015 (Förderprojekt des Bundes: Nationale Projekte des Städtebaus) ist die Finanzierung der Gesamtsanierung derzeit noch ungeklärt. Allerdings wäre die Finanzierung der Notsicherungsmaßnahme (ca. 160.000,– €) sowie der VOF-Verfahren ein­schließlich der Beauftragung der jeweiligen Planer bis zur Vorentwurfsplanung durch die im Haushalt der Bürgerspitalstiftung (HHst. 93250.94080 „Sanierung der Klosteranlage St. Michael“) vor­gesehenen Eigenmittel in Höhe von 1,3 Mio € gegeben. Dieser Haushalts­ansatz ist derzeit jedoch noch gesperrt. Denn neben der Klärung der Förder­unschädlichkeit der Maßnahme ist bei der Regierung von Oberfranken noch die Zustimmung zur teilweisen Freigabe der Haushalts­mittel not­wendig.

 

Um in der Sache zielgerichtet weiterarbeiten zu können, wird bereits heute um entsprechende Ermächtigung zur Auftragserteilung – vorbehaltlich der notwendigen Förderunschädlichkeit – gebeten.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Vortrag der Verwaltung dient zur Kenntnis.
  2. Der Stadtrat stimmt der Durchführung der Notsicherungsmaßnahme am Langhaus der Kirche St. Michael zu.
  3. Der Stadtrat ermächtigt die Verwaltung zur Durchführung der zur Generalsanierung der Michaels­kirche notwendigen VOF-Verfahren und der anschließenden Vergabe der erforderlichen Planungs­leistungen.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, zu vorstehenden Punkten 2 und 3 vorweg die Förderunschädlichkeit zu klären und die Mittelfreigabe bei der Regierung von Oberfranken zu erwirken.

 

 

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III.              Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von voraussichtlich bis zu 1,3 Mio €, für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist. Die Haushaltsmittel sind jedoch derzeit gesperrt.

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungs­vorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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