Beschlussvorlage - VO/2015/1410-R5
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Investitionen der ambulanten Pflegedienste (Investitionsförderung ambulanter Pflegedienste)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 5 Referat für Klima, Personal und Soziales
- Referent:in:
- Haupt Ralf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Familien- und Integrationssenat
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Empfehlung
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26.02.2015
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Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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25.03.2015
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I. Sitzungsvortrag:
Der Sozialhilfeausschuss vom 11.03.2004 hat dem Stadtrat eine Änderung der „Richtlinie der Stadt Bamberg zur Förderung von Investitionen von ambulanten Pflegediensten“ (Freiwillige Leistung) dahingehend empfohlen, dass ab dem 01.01.2004 die Pauschale Förderung je ambulanter Pflegedienst gestrichen wird (siehe Anlage 1). Der Empfehlung wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 31.03.2004 zugestimmt (siehe Anlage 2).
Auf Grundlage der geänderten Richtlinie wurden ab dem 01.01.2004 die angefallenen betriebsbedingten Investitionsaufwendungen i. S. d. § 82 Abs. 2 SGB XI mit einem Zuschuss in Höhe von 2.000 € je rechnerische Vollzeitkraft bei den in der Stadt Bamberg ansässigen ambulanten Pflegediensten durch die Stadt Bamberg gefördert.
Dieser Zuschuss musste 2014 für die Förderung für das Jahr 2013 erstmals gedeckelt werden, da die beantragte Fördersumme der ambulanten Pflegedienste die Summe der bereitgestellten Haushaltsmittel von 90.000 € überstieg (siehe folgende Übersicht).
Investitionsförderung 2013 im Haushaltsjahr 2014:
Pflegedienst | Förderung beantragt | %-Anteil | anteiliger Betrag |
AWO | 14.037,90 € | 13,37896079 | 12.041,06 € |
BRK Kreis | 6.871,14 € | 6,54860205 | 5.893,74 € |
Caritas Mitte | 9.287,23 € | 8,851288041 | 7.966,16 € |
Caritas Ost | 10.496,42 € | 10,00371837 | 9.003,35 € |
Diakonie | 6.969,33 € | 6,642191833 | 5.977,97 € |
BRK Bruderwald | 12.800,90 € | 12,20001782 | 10.980,02 € |
Visit | 20.736,40 € | 19,76302369 | 17.786,72 € |
Löschner | 22.760,48 € | 21,69209451 | 19.522,89 € |
Chrisana | 965,42 € | 0,920102892 | 828,09 € |
Gesamt | 104.925,22 € | 100 | 90.000,00 € |
Mit Änderungen des § 82 Abs. 3 SGB XI vom 28.12.2012 wurde den ambulanten Pflegediensten die Möglichkeit eingeräumt, soweit betriebsnotwendige Investitionsaufwendungen nach § 82 SGB XI nicht durch öffentliche Förderungen vollständig gedeckt sind, sich durch die zuständige Landesbehörde (Regierung von Oberfranken) einen Zuschlag für die gesonderte Berechnung der Investitionsaufwendungen nach § 82 Abs. 2 SGB XI bewilligen zu lassen (Investitionskostenzuschlag).
Von dieser Möglichkeit haben bisher 3 ambulante Pflegedienste in der Stadt Bamberg Gebrauch gemacht.
- BRK – Kreisverband Bamberg: Zuschlag ab 01.01.2014 1,23 %
Zuschlag ab 01.01.2015 1,30 %
- Caritas – Sozialstation Bamberg-Mitte: Zuschlag ab 01.01.2014 4,08 %
- Caritas – Sozialstation Bamberg-Ost: Zuschlag ab 01.01.2014 3,27 %
Durch die Möglichkeit, die betriebsbedingten Investitionsaufwendungen durch die Erhebung des Investitionskostenzuschlags für alle Pflegebedürftigen, Versicherten, Selbstzahlenden und Sozialhilfeempfänger zu erwirtschaften, können die ambulanten Pflegedienste den Ausfall der freiwilligen Förderung durch die Stadt Bamberg kompensieren.
Das Amt für soziale Angelegenheiten wird alle in der vorstehenden Tabelle genannten ambulanten Pflegedienste zeitnah auf die Gesetzesänderung im SGB XI und auf die Aufhebung der bestehenden Richtlinie ab dem 01.01.2015 mit einem Anschreiben hinweisen.
II. Beschlussvorschlag
II. Der Familiensenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
- Vom Bericht der Verwaltung wird zustimmend Kenntnis genommen.
- Der Aufhebung der „Richtlinie der Stadt Bamberg zur Förderung von Investitionen von ambulanten Pflegediensten“ mit Wirkung vom 01.01.2015 wird zugestimmt.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht in Anbetracht der Einsparung der freiwilligen Leistungen von 90.000 Euro
X | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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1 MB
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