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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1413-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Aktuell sind der Stadt Bamberg 445 Asylbewerber zugewiesen. Im Rahmen einer Besprechung bei der Regierung von Oberfranken am 20.01.2015 wurde die Möglichkeit zur Unterbringung weiterer Asylbewerber erörtert. An der Besprechung nahmen Vertreter der Regierung von Oberfranken, der Immobilien Freistaat Bayern (ImBY), der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), Herr Oberbürgermeister Starke, Vertreter des Sozialreferates sowie des Konversionsreferates der Stadt Bamberg teil.

Die Besprechung wurde von Herrn Regierungspräsidenten Wenning geleitet.

 

Die aktuelle Situation wurde seitens der Vertreter der Regierung von Oberfranken so geschildert, dass derzeit wieder rund 150 Personen pro Woche von den Bayerischen Aufnahmeeinrichtungen nach Oberfranken weitergeleitet würden. Insbesondere die Aufnahmeeinrichtung in Zirndorf erfahre derzeit wieder sehr starken Zustrom, so dass bald wieder mit einer erheblichen Überbelegung zu rechnen sei. Aus Sicht der Regierung bedeutet dies, dass weiterhin zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten in Oberfranken zu erschließen sind. Für Bamberg speziell bedeutet dies nach der geltenden Quote aktuell eine Zuweisung von rund 10 Personen in der Woche, somit rund 500 Personen im Jahr 2015.

 

Die Regierung von Oberfranken würde daher gerne im Einvernehmen mit der Stadt Bamberg im Bereich der ehemaligen „Flynn-Housing-Area“ zwei bis vier Gebäude für die Unterbringung von Asylbewerbern als Gemeinschaftsunterkunft von der BImA anmieten. Die Anmietung würde durch die ImBY erfolgen.

 

Seitens der BImA wurde erklärt, dass die BImA Gebäude für die Unterbringung von Asylbewerbern mietfrei zur Verfügung stelle. Die Betriebskosten sowie die Kosten der Erschließung wären allerdings durch den Freistaat zu tragen. Im Hinblick auf die Kosten der Erschließung liegt der Regierung von Oberfranken ein Angebot der Stadtwerke Bamberg vor. Beinhaltet ist dabei die teilweise Neuherstellung von notwendigen Erschließungsanlagen.

 

Die möglichen Belegungskapazitäten werden dabei mit jeweils durchschnittlich 9 Personen je Wohnung, bei rund 17 Wohnungen je Gebäude angegeben. Aus Sicht der Regierung von Oberfranken ergibt dies ein Unterbringungspotential von rund 600 Personen bei der Belegung von vier Gebäuden und von rund 300 Personen bei der Belegung von zweien. Die Entscheidung über eine Anmietung von zwei oder vier Gebäuden soll im Einvernehmen mit der Stadt Bamberg erfolgen. Im Gespräch wurde seitens der städtischen Vertreter auf den städtischen Grundsatz einer möglichst dezentralen Unterbringung hingewiesen. Daher soll zunächst nur die Erschließung von zwei Gebäudeblocks mit einer Kapazität von rund 300 Personen Aufnahmekapazität weitergeführt werde.

 

Nach Vorüberlegungen der zuständigen Abteilungen bei der Regierung wird eine Bezugsfähigkeit der Gebäudlichkeiten frühestens nach Ablauf von fünf, voraussichtlich eher sechs Monaten gegeben sein.

 

Der Stadt Bamberg wurde daher geraten, sich für den Zeitraum bis zur Bezugsfertigkeit der Gebäudlichkeiten auf der „Flynn-Housing-Area“ weiter um Ausweichunterkünfte zu bemühen.

 

Die freien Kapazitäten in den vorhandenen Unterkünften betragen 72 Personen und reichen bei wöchentlicher Zuweisung von 10 Personen in etwa bis zur 13. KW (27.03.2015). Die Verwaltung ist ständig bemüht, geeignete Unterkünfte zu finden, wobei die notwendige Größe der Objekte die Wahlmöglichkeiten naturgemäß stark einschränkt.

 

Das Ergebnis der Unterkunftssuche wird nachstehend dargestellt:

 

In der bereits im ersten und zweiten Stockwerk als Ausweichunterkunft angemieteten Immobilie Baunacher Str. 8 wird vom Betreiber zusätzlich das Erdgeschoß angeboten. Hier waren früher Büroräume, so dass ein erheblicher Aufwand an Um- und Einbauten notwendig wird, die wiederum einen relativ hohen Zeitaufwand beanspruchen. Der Betreiber spricht hier von ca. 2 Monaten bis zur Bezugsfertigkeit. Die Räumlichkeiten sind nach dieser Maßnahme für die Unterbringung von ca. 40 Personen geeignet und werden ebenfalls zu den Konditionen des 1. und 2. Stocks angeboten.

 

Des Weiteren wurde ein Objekt in Bamberg, Neuerbstr. 45 – 49 angeboten. Es handelt sich hierbei um 3 ehemalige Mietshäuser mit 24 Wohneinheiten, überwiegend 2-Zimmer-Wohnungen. Auch dieser Eigentümer wird die               Einheiten auf eigene Kosten in einen               bewohnbaren Zustand bringen (Gasetagenheizung, Bäder, Duschen, Küchen, Waschmaschinen und Kühl-Gefrierschränke) und diese dann vollmöbliert und mit Vollausstattung (Hausrat, Wäsche usw.) zur Verfügung stellen. Das erste Wohnhaus könnte voraussichtlich zum 01.04.2015 belegt werden, die beiden anderen dann zum 01.05.2015. Bei einem Ortstermin am 23.01.2015 konnte von der Verwaltung die Geeignetheit des Objektes festgestellt werden. Freiflächen hinter dem Komplex, geeignet für Freizeitgestaltung der Kinder, sind ausreichend vorhanden, wie auch Kellerräume z.B. zum Einstellen von Fahrrädern usw.

Die vertraglichen Konditionen werden im Üblichen bleiben: 25,-- € Unterbringungssatz pro Tag und Person bei einem 2-Jahres-Vertrag. Die Kapazität wird bei ca. 110 Personen liegen.

 

Zusammengefasst ist festzustellen, dass in den Objekten Baunacher Straße/EG und Neuerbstraße ca. 150 Personen wohnen können und somit der Aufnahmeverpflichtung nach der aktuell gültigen Prognose für voraussichtlich weitere 15 Wochen nachgekommen werden kann, also voraussichtlich bis zur 29. KW (17.07.2015). Zeitlich anschließenden würden nach heutigem Kenntnisstand dann die beiden Gebäude im Bereich der ehem. Flynn Housing für eine Unterbringung zur Verfügung stehen. Damit würde auch dem Grundansatz einer möglichst hohen Dezentralität Rechnung getragen werden können.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Stadtrat der Stadt Bamberg nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis und stimmt der Anmietung der Unterkünfte im Bereich der ehem. Flynn Housing Area und der Neuerbstraße sowie der ergänzenden Anmietung des EG der Baunacher Straße zu.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah eine Informationsveranstaltung für die Anwohner im Umfeld der Neuerbstraße sowie der Birkenallee und der Geisfelder Straße durchzuführen.

 


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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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