Beschlussvorlage - VO/2009/0499-65
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung Gaustadter Hauptstraße im Rahmen des Konjunkturprogramms II; Sachstandsbericht
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bamberg Service
- Referent:in:
- Zistl-Schlingmann Hans
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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11.11.2009
|
I. Sitzungsvortrag:
1. Sachstand
Auf der Grundlage des
Beschlusses des Bau- und Werksenats und des Finanzsenats vom 28.07.2009 wurde
die zum damaligen Zeitpunkt als „Variante 2a“ bezeichnete
Ausbauvariante weiter verfolgt. Das Ingenieurbüro wurde inzwischen mit der
weiteren Planung beauftragt (Leistungsphasen 5-7: Ausführungsplanung,
Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe). Die Straßenbauarbeiten
sollen im Dezember 2009 ausgeschrieben werden, um einen frühzeitigen Baubeginn
direkt nach der Winterperiode 2009/2010 zu gewährleisten.
.
2. Planung
Die Sanierung der
Gaustadter Hauptstraße kann in sieben Bereiche unterteilt werden. Die Bereiche
A (Engstelle für Fußgänger, schwierige Linienführung), E (Umgestaltung im Zuge
der Erschließung ERBA-Insel) und G (Umgestaltung im Zuge des Projekts
„Nordtangente“) werden auf voller Breite ausgebaut.
Im Bereich C (bereits
ausgebaut) wird die bestehende Asphaltdecke der Fahrbahn lediglich durch einen
lärmreduzierenden Belag ersetzt.
In den Bereichen B
(flächenmäßig größter Abschnitt), D und F werden die Fahrbahn und die
Parkstreifen auf beiden Seiten erneuert. Die Gehwege bleiben in diesen
Abschnitten unberührt.
Die Einteilung der
Teilabschnitte kann dem beigefügten Übersichtsplan entnommen werden. In den
Abschnittslageplänen sind nach dem aktuellen Planungsstand die Standorte der
geplanten neuen Bäume ersichtlich. Die neuen, zusätzlichen Bäume sind nach
Möglichkeit an den Bushaltestellen (jeweils 2 Stück) vorgesehen und neben dem
Bereich der Erba-Zufahrt (im Hinblick auf die Landesgartenschau) auf den
Straßenzug unter stadträumlichen Aspekten verteilt. Nach aktuellem
Planungsstand sind lediglich 12 neue Standorte sinnvoll und bautechnisch
umsetzbar vorgesehen, einzelne Baumstandorte können sich im weiteren Verlauf
der Planung (z.B. aufgrund der Sparten und der Erschließung) aber auch noch
ändern. Die augenscheinlich hohen Kosten für die neuen Baumpflanzungen (jeweils
ca. 8.000 €) beruhen überwiegend
auf der Herstellung der Baumscheibe und die damit verbundene Sicherung
der vorhandenen Leitungen gegen Beschädigung durch Wurzeln.
Für die Lärmsanierung
wird ein ‚Splittmastixasphalt lärmarm’ eingebaut. Hierbei handelt
es sich um einen dichten Asphaltbelag – also keinen offenporigen,
hohl-raumreichen Asphalt wie er von einzelnen Autobahnabschnitten bekannt ist
– der auch im innerstädtischen Bereich sinnvoll eingesetzt werden kann.
Der Splittmastix lärmarm unterscheidet sich vom herkömmlichen Splittmastix
(dieser Asphalt wird seit vielen Jahren bei Sanierungsmaßnahmen stark befahrener
Straßen im Stadtgebiet eingebaut) nur durch die leicht abgewandelte Rezeptur.
Dadurch erhält der Asphalt lärmreduzierende Eigenschaften.
Die Bushaltestellen
werden grundsätzlich als barrierefreie Kaphaltestellen ausgebaut (wie die
Musterhaltestelle in der Wilhelmstraße). Hierbei kommt ein Kasseler
Sonderbordstein zum Einsatz, der ein reifenschonendes, exaktes Anfahren des
Busses gewährleistet und durch seine Höhe ein ebenes Einsteigen der Fahrgäste
ermöglicht. Durch den Einbau von taktilen Gehwegplatten, finden auch blinde und
sehbehinderte Personen leichter den Einstieg. Der Ausbau der Haltestellen als
Kap hat gegenüber den Busbuchten viele Vorteile und entspricht damit dem
aktuellen Stand der Technik im innerörtlichen Verkehr:
- gerades,
präzises Anfahren des Busses möglich, somit kein Überstreichen des
Wartebereichs mit dem Überhang des Busses. Dadurch ist der Kasseler Bord möglich
und die Sicherheit wartender Personen wird erhöht
- der Bus
fährt geradlinig an und ab, durch Wegfall der Fliehkräfte kommt es zu einer
Erhöhung der Sicherheit der Fahrgäste im Bus
- leichteres Freihalten des
Haltestellenbereichs von parkenden Fahrzeugen
- geringerer Platzbedarf, dadurch mehr
Parkstände möglich
- kostengünstiger als Busbucht
- größerer Wartebereich für die Fahrgäste
- einfache, sichere Radverkehrsführung
- Vorteile beim Winterdienst
Die in den gültigen
Richtlinien (RASt 06) festgelegten Einsatzgrenzen für die Einrichtung von
Buskaps sind in der Gaustadter Hauptstraße alle eingehalten. Hier wurden
Verkehrsbelastung, Busfolgezeiten und Haltestellenaufenthaltszeit
berücksichtigt. Die Busse der beiden Fahrtrichtungen halten im Normalfall nicht
zur gleichen Zeit direkt nebeneinander (abgestimmter Fahrplan, meist versetzte
Haltstellen). Dadurch kann der Bus während der Fahrgastaufnahme bei einer
Regelfahrbahnbreite von 6,50 m unter entsprechender Beachtung des Gegenverkehrs
sowie der geltenden straßenverkehrsrechtlichen Belange (z.B. Verhalten bei
eingeschalteter Warnblinkanlage des Busses) durchaus überholt werden. Aus
Gründen der Verkehrssicherheit im Bereich der LSA Regensburger Ring/Gaustadter
Hauptstraße wird derzeit noch geprüft ob die Haltestelle stadtauswärts wegen
des möglichen Rückstaus in den signalisierten Kreuzungsbereich eine Ausbildung
der Haltestelle als Bucht nötig wird.
3. Kostenübersicht
Im Zuge der
Bearbeitung der Straßenausbaubeiträge wurde festgestellt, dass man zum Zeitpunkt
der letzten Sitzung noch von falschen Voraussetzungen ausgegangen war. Die
Gaustadter Hauptstraße ist als Kreisstraße (BA 36, Ortsdurchfahrt) gewidmet und
wird daher im Sinne der Straßenausbaubeitragsatzung (StABS) nicht als
Hauptverkehrstraße gewertet. Für den Ausbau der Fahrbahn fallen daher keine
Straßenausbaubeiträge für die Anlieger an, für alle anderen Bereiche (Gehwege,
Parkstreifen, sonstige Ausstattung) beträgt der Anliegeranteil unverändert 55
%. Im Zuge der Sanierung wird überall da, wo die Gehwege ausgebaut werden, auch
die Straßenbeleuchtung erneuert. Diese Maßnahme fällt auch unter die Anwendung
der StABS (55 % Anliegeranteil). Die Erneuerung der Beleuchtung ist aus
wirtschaftlicher Sicht notwendig, da die Beleuchtung 25 Jahre alt ist – in
Teilbereichen auch älter – und eine Erneuerung in absehbarer Zeit
notwendig werden würde. Im Zuge der Straßenbauarbeiten können Synergieeffekte
wirtschaftlich sinnvoll genutzt werden und die veralteten Leuchten können durch
eine energieeffiziente Beleuchtung nach aktuellem Stand der Technik ersetzt
werden. Von Seiten der Stadtwerke liegt nun auch eine genauere Kostenschätzung
vor.
Durch die aufgrund
Neuberechnung der Straßenausbaubeiträge sowie des Besprechungsergebnisses bei
der Regierung von Oberfranken vom 29.10.2009 gegenüber der letzten Sitzung
geänderten Ansätze ergeben sich folgende Kostenaufteilungen:
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Ursprünglicher
Ansatz |
Fortgeschriebener
Ansatz auf Basis StABS |
Voraussichtlicher
Ansatz laut Regierung |
Gesamtsumme |
2.235.000 € |
2.155.000 € |
2.155.000 € |
Beleuchtung |
55.000 € |
35.000 € |
35.000 € |
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davon
Anliegeranteil |
- 785.000 € |
- 325.000 € |
- 325.000 € |
Beleuchtung |
- 30.000 € |
- 20.000 € |
- 20.000 € |
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Fördersumme lt. KP
II (Reg. V. Ofr.) |
- 1.000.000 € |
- 1.000.000 € |
- 1.300.000 € |
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Städt. Eigenanteil |
475.000 € |
845.000 € |
545.000 € |
III. Finanzielle
Auswirkungen:
Die Gesamtkosten der
Sanierung der Gaustadter Hauptstraße betragen 2.190.000 € einschließlich
Beleuchtung. Auf die Anlieger entfällt nach der Straßenausbaubeitragssatzung
ein Anteil von 345.000 €, ebenfalls einschließlich Beleuchtung. Dazu
kommt die Förderung der Regierung von Oberfranken in Höhe von voraussichtlich 1.300.000 €, so dass
sich ein Eigenanteil für die Stadt Bamberg in Höhe von 545.000 €
errechnet.
Stellungnahme des Wirtschafts-
und Finanzreferates:
Aufgrund der aktuellen
Kostenaufteilung des Entsorgungs- und Baubetriebes und des
Besprechungsergebnisses bei der Regierung von Oberfranken vom 29.10.2009 erhöht
sich der städtische Eigenanteil von ursprünglich 475.000 € auf
voraussichtlich 545.000 €. Dieser höhere Eigenanteil ist im aktuellen
Entwurf des Haushaltsplanes 2010 berücksichtigt.
Bamberg, 30.10.2009
Finanzreferat
Bertram Felix
Berufsm. Stadtrat
Amt
20 ______________________ SG 200 ________________________
Peter
Distler Thomas
Friedrich