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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1427-62

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Kurzbeschreibung:             

Das im Jahre 1951genehmigte Wohn- und Geschäftshaus (2-geschossig mit ausgebautem Satteldach, Dachneigung ca. 52 Grad) soll zu einem Hotel mit Zimmern, die mit einer Kochnische ausgestattet sind, umgebaut und umgenutzt werden. Geplant sind 11 Zimmer mit 22 Betten.

             

Dem Bauherrn wurde bereits mit Bescheid Az. 1491/13 vom 13.06.2014 in der

Ferdinand-Tietz-Str. 12 ein Hotel mit 14 Betten genehmigt.
Es ist davon auszugehen, dass insgesamt eine Wirtschaftseinheit mit 36 Betten entstehen wird.

 

              Größe des Bauvorhabens:

              Breite:  9,05 m              Länge:  14,06 m                6,80 m              Firsthöhe:  12,83 m

             

                      bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang:               29.10.2014

                                    vollständig:             ---

 

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

             

                            Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes - Nr.: 122 A

                            rechtsverbindlich seit: 30.06.1952

              Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): WA (§ 4 BauNVO)

 

              vorgesehene Abweichung:

              Ausnahme für einen Beherbergungsbetrieb nach § 4 Abs. 3 BauNVO

Begründung:

                               Der Bebauungsplan setzt ein Allgemeines Wohngebiet nach den Maßgaben des

                               § 4 BauNVO fest. Im Nutzungskatalog für WA-Gebiete sind unter § 4 Abs. 3 auch Betriebe

                               des Beherbergungsgewerbes ausnahmsweise zulässig. Im Bebauungsplan werden keine

                               Beschränkungen oder Festsetzungen für eine Nichtzulässigkeit einer solchen

                               Nutzungsart getroffen bzw. lassen sich diese aus diesem nicht entnehmen. Somit leitet

                               sich aus planungsrechtlicher Sicht eine allgemeine Zulässigkeit dieser gewerblichen

Nutzung ab.

 

 

 

Das Vorhaben fügt sich unter städtebaulichen Gesichtspunkten auch unter Berücksichtigung der bereits genehmigten 14 Betten (in der Gesamtsumme entstehen 36 Betten) ein. Die Zimmereinheiten werden in dem bestehenden Gebäude optimal verteilt. Aus stadtplanerischer Sicht ist das Gebäude als eine für die Gartenstadt typische und gut integrierte Bauform zu bewerten.

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

 

              Nachbarzustimmung:              ja:                         nein:                       

 

 

 

 

              Kfz – Stellplätze:

              erforderlich: 4              anrechenbar:              5              nachzuweisen:              -/-

             

              Fahrrad – Stellplätze:

              erforderlich: 2              anrechenbar:              5              nachzuweisen:              -/-

             

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

 

 

 

              Barrierefreiheit:              nicht erforderlich:

Gemäß Art. 48 BayBO in Verbindung mit der Auffassung des Bay. Staatsministeriums für Wirtschaft ist die barrierefreie Ausführung mindestens eines Gästezimmers ab einer Betriebsgröße von 30 Betten auch im Bestandsumbau wirtschaftlich zumutbar. Folglich ist eine entsprechende Forderung zu stellen.

 

              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

 

              Besonderheiten:

Immissionsschutz: Die Immissionsrichtwerte müssen eingehalten werden.

Naturschutz: Es müssen 2 großkronige standortheimische Laubbäume gepflanzt werden. Für die Stellplätze ist ein versickerungsfähiger Belag zu verwenden.

             

 

 

 

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:               ja               nein               nicht erforderlich

             

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Bau- und Werksenat stimmt der Ausnahme sowie der baurechtlichen Genehmigung unter der Auflage des Nachweises eines barrierefreien Gästezimmers zu.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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