Beschlussvorlage - VO/2015/1427-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Nutzungsänderung von 4 WE und Werkstatt zu Hotel (11 Zimmer), Bamberg, Stauffenbergstr. 86
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Referent:in:
- Beese Thomas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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04.03.2015
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I. Sitzungsvortrag:
Kurzbeschreibung:
Das im Jahre 1951genehmigte Wohn- und Geschäftshaus (2-geschossig mit ausgebautem Satteldach, Dachneigung ca. 52 Grad) soll zu einem Hotel mit Zimmern, die mit einer Kochnische ausgestattet sind, umgebaut und umgenutzt werden. Geplant sind 11 Zimmer mit 22 Betten.
Dem Bauherrn wurde bereits mit Bescheid Az. 1491/13 vom 13.06.2014 in der
Ferdinand-Tietz-Str. 12 ein Hotel mit 14 Betten genehmigt.
Es ist davon auszugehen, dass insgesamt eine Wirtschaftseinheit mit 36 Betten entstehen wird.
Größe des Bauvorhabens:
Breite: 9,05 m Länge: 14,06 m 6,80 m Firsthöhe: 12,83 m
Antragseingang: 29.10.2014
vollständig: ---
Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB
Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes - Nr.: 122 A
rechtsverbindlich seit: 30.06.1952
Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): WA (§ 4 BauNVO)
vorgesehene Abweichung:
Ausnahme für einen Beherbergungsbetrieb nach § 4 Abs. 3 BauNVO
Begründung:
Der Bebauungsplan setzt ein Allgemeines Wohngebiet nach den Maßgaben des
§ 4 BauNVO fest. Im Nutzungskatalog für WA-Gebiete sind unter § 4 Abs. 3 auch Betriebe
des Beherbergungsgewerbes ausnahmsweise zulässig. Im Bebauungsplan werden keine
Beschränkungen oder Festsetzungen für eine Nichtzulässigkeit einer solchen
Nutzungsart getroffen bzw. lassen sich diese aus diesem nicht entnehmen. Somit leitet
sich aus planungsrechtlicher Sicht eine allgemeine Zulässigkeit dieser gewerblichen
Nutzung ab.
Das Vorhaben fügt sich unter städtebaulichen Gesichtspunkten auch unter Berücksichtigung der bereits genehmigten 14 Betten (in der Gesamtsumme entstehen 36 Betten) ein. Die Zimmereinheiten werden in dem bestehenden Gebäude optimal verteilt. Aus stadtplanerischer Sicht ist das Gebäude als eine für die Gartenstadt typische und gut integrierte Bauform zu bewerten.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:
Kfz – Stellplätze:
erforderlich: 4 anrechenbar: 5 nachzuweisen: -/-
Fahrrad – Stellplätze:
erforderlich: 2 anrechenbar: 5 nachzuweisen: -/-
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich:
Gemäß Art. 48 BayBO in Verbindung mit der Auffassung des Bay. Staatsministeriums für Wirtschaft ist die barrierefreie Ausführung mindestens eines Gästezimmers ab einer Betriebsgröße von 30 Betten auch im Bestandsumbau wirtschaftlich zumutbar. Folglich ist eine entsprechende Forderung zu stellen.
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Immissionsschutz: Die Immissionsrichtwerte müssen eingehalten werden.
Naturschutz: Es müssen 2 großkronige standortheimische Laubbäume gepflanzt werden. Für die Stellplätze ist ein versickerungsfähiger Belag zu verwenden.
Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |