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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1429-62

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Das o.g. Anwesen ist ein Einzeldenkmal mit folgendem Text in der Denkmalliste:

 

„Ehem. Chorherrenhof von St. Stephan, Curia Volkmari zu St. Christoffel genannt, jetzt Teil der Maria-Hilf-Anstalt, Berufsfachschulen für Hauswirtschaft, Kinder- und Sozialpflege sowie Schwesternhaus, drei Flügelanlage: Ostflügel, sog. Annabau, dreigeschossiger Satteldachbau, massiv und Fachwerk, Sandstein, teils verputzt, im Kern mittelalterlich, Fachwerkgiebel 2. Hälfte 15. Jahrhundert, Umbauten im 19. Jahrhundert und, Umbau mit Einrichtung der Kapelle im Obergeschoss 1926/27 von Michael Kurz; auf Winkelgrundriss anschließende zweigeschossige massive Nebengebäude mit Satteldach: Nord- bzw. Rückflügel, nach Plänen von Gustav Haeberle 1889/90, und Westflügel zur Eisgrube, nach Plänen von Georg II. Hofbauer 1896, kurz nach 1900 von letzterem aufgestockt, Um- und Erweiterungsbauten 1926/27 von Michael Kurz; heute zugehörig Stephansplatz 1.“

 

Kurzbeschreibung:             

Die Berufsfachschule Mariahilf wird teilsaniert und dafür entsprechend umgebaut.

Die wichtigsten Baumaßnahmen sind:


UG:               Die Schulküche wird modernisiert und erhält eine neue Lüftungsanlage.

Zugleich wird die Schulküche in einen anderen Flügel verlegt. Die Belichtung des Untergeschosses wird durch Geländemodellierung deutlich verbessert.

 

EG:               Im Mittelflügel wird ein neuer Haupteingang mit Foyer geschaffen, das gleichzeitig auch als Pausenraum genutzt werden kann.

 

Kapelle im Mittelflügel in OG und DG:

Die ausschließlich sakrale Nutzung ist bereits aufgegeben worden. Die Kapelle soll nunmehr zu einem multifunktionalen Raum für schulische Zwecke umgebaut werden.

 

Insgesamt werden zahlreiche bauliche Mängel behoben.

Alle Bauarbeiten finden im Bestand statt. Die Anzahl der vorhandenen 7 Klassen bleibt unverändert. Auf der Nordwestseite wird der Garten neu angelegt.

 

 

 

 

             

              Größe des Bauvorhabens: Bestand

Der Bauherr bzw. der Nutzer bzw. die Architekten werden das Vorhaben in der Sitzung selbst vorstellen.

 

             

                      bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang:               05.11.2014

                                    vollständig:               22.12.2014

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

             

                            Zulässigkeit nach § 34 BauGB

                            Eigenart der näheren Umgebung: Fläche für den Gemeinbedarf:

                                                           Schule, Jugendeinrichtung

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:              ja:                 nein:                        nicht erforderlich

 

 

              Kfz – Stellplätze:

              erforderlich: 13              anrechenbar:              13     

              nachzuweisen: kein Mehrbedarf bez. Stellplätze

              Auf dem Baugrundstück sind 11 Stellplätze vorhanden.

 

              Fahrradabstellplätze:

              kein Mehrbedarf bez. Fahrradabstellplätze

 

 

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

              Barrierefreiheit:              Die Architekten prüfen derzeit in Abstimmung mit der Behindertenbeauftragten, ob trotz des Bestandes Möglichkeiten für die Verbesserung der Barrierefreiheit gefunden werden können.


              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

 

              Besonderheiten:

In Zusammenarbeit mit dem Umweltamt wird durch den Bauherrn derzeit abgestimmt, ob die   große, vitale Kastanie im Pausenhof während der Bauarbeiten geschützt und somit erhalten werden kann.

             

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:               ja               nein               nicht erforderlich

             

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Bau- und Werksenat stimmt der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

 

 

 

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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