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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1446-45

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

 

Das Kulturamt legt entsprechend der seit 01.01.2009 geltenden Kulturförderrichtlinien in diesem Sitzungsvortrag den Förderbericht 2014 vor. Die Einzelaufstellung der Förderleistungen sind der Anlage 2 zu entnehmen. Darüber hinaus werden dem Senat die Fördervorschläge für die Förderung 2015, gemäß II 5.3 und 5.4 der Richtlinien, zur Entscheidung vorgelegt.

 

Im Haushaltsjahr 2015 wurde der Globalbetrag erfreulicherweise von 171.000 € auf 201.000 € erhöht. Erhöhungen im Bereich der institutionellen Förderung in Höhe von jeweils 7.500 € werden vorgeschlagen für den Kunstverein Bamberg sowie für den Berufsverband Bildender Künstler Bamberg. Die Mittelerhöhung dient beiden Einrichtungen zur Durchführung von Ausstellungen im Kesselhaus, das derzeit für eine befristete Nutzung für Ausstellungen zeitgenössischer Kunst ertüchtigt wird und ab 01.07.2015 wieder öffnen soll (vgl. Senatsbeschlüsse von 20.03.2014 (Kultursenat) und 25.03.2014 (Finanzsenat)).

 

Das Literaturfestival „Bamberg liest“ soll ab 2015 aufgewertet und nachhaltig gesichert werden. Es wird von der Initiativgruppe „Bamberg liest“ in Kooperation mit dem Kulturamt und unter Leitung von Dr. Martin Beyer organisiert, der die Funktion des Kurators des Festivals begleitet. Die Förderung soll nun, im fünften Jahr von Bamberg liest, auf jährlich 10.000 € erhöht werden. So kann die große Lücke, die sich im Bereich Literatur nach dem Wegfall der Herbstlese Bamberg vor wenigen Jahren aufgetan hatte, nachhaltig geschlossen werden.
 

Die Kulturverwaltung wird den Status Quo der Kulturförderung in 2015 gründlich erarbeiten und kommentieren und einen Vorschlag entwickeln, nach welchen inhaltlichen Zielsetzungen und mit welchen Begründungsmustern die Kulturförderung künftig aufgestellt werden soll.

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II. Beschlussvorschlag

 

 

II.              Beschlussvorschlag:

 

  1. Vom Sitzungsvortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen.
  2. Die vorgeschlagenen Förderungen werden entsprechend der Anlagen genehmigt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von  146.117,90 € für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist.

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

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Anlagen

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