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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1450-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Am 01.10.2013 wurde die kommunale Geschwindigkeitsüberwachung eingeführt. Entsprechend dem Auftrag des Umweltsenates aus der Sitzung vom 08.07.2014 (siehe Anlage 1) wird ein weiterer Erfahrungsbericht über das erste Jahr vorgelegt. Grundlage des Berichts sind die Geschwindigkeitskontrollen in der Zeit vom 01.10.2013 bis zum 30.09.2014.

 

Im genannten Zeitraum wurden insgesamt 94.813 Fahrzeuge kontrolliert. Von den 10.173 zu schnell fahrenden Fahrzeugen wurden 9.093 Fälle weiterverfolgt, d.h. sie wurden mit einer Verwarnung oder einem Bußgeld belegt. Insgesamt wurden 245 Punkte in Flensburg fällig und 12 Fahrverbote wurden ausgesprochen.

 

Die Differenz von 1.080 Fällen stellt den Unterschied dar zwischen dem von der Firma gGKVS (gemeinnützige Gesellschaft für Kriminalprävention und Verkehrssicherheit) gelieferten Datenmaterial und den von der Stadt Bamberg tatsächlich weiterverfolgten rechtlich nicht zu beanstandenden Fällen. Bei der Prüfung des Materials wurde Wert darauf gelegt, dass nur einwandfreies Bildmaterial zur Weiterverwertung verwendet wurde. Dies trägt erheblich zur Minimierung der Einsprüche bei.

 

Die durchschnittliche Verstoßquote hat sich im Vergleich zu den ersten beiden Erfahrungsberichten (10,23 % und 10,37 %) kaum verändert. Im gesamten ersten Jahr liegt sie bei 10,73 %. Nun gilt es die einzelnen Messstellen daraufhin zu überprüfen, wie sehr die Verkehrssicherheit im Einzelnen gefährdet ist. Die Verstoßquote kann hierfür ein Anhaltspunkt sein. Die Anlage 2 führt die Messergebnisse an der jeweiligen Messstelle chronologisch auf. Die Anlage 3 gibt Auskunft über die jeweilige Verstoßquote, beginnend mit der Messstelle mit der höchsten Beanstandungsquote.

 

Die Messstelle „262044 – Gaustadter Hauptstraße i.H. Rathaus“ konnte nur schwer bemessen werden, da es fast unmöglich war, einen Parkplatz für das Messfahrzeug zu finden. Die erste Messung fand im Oktober 2014 statt. Da dieser Zeitpunkt außerhalb des beleuchteten Zeitraums liegt, hier eine Auswertung zur besseren Einschätzung:

 

MStelle

MOrt

Zul.

HG

Mess-tag

Max

HG

ge-messen

von

bis

ver-warnt

Ver-stoß-quote

262044

 

Gaust. Haupt-str.

i.H. Rathaus

30

31.10.

2014

54

631

6:41

9:15

145

22,98

 

Die Messung am 31.10.2014 zeigt, dass Geschwindigkeitskontrollen an dieser Messstelle weiterhin angestrebt werden sollten.

 

Bis zum 31.08.2014 beinhaltete das Messstellenverzeichnis 67 Messstellen. Ab 01.09.2014 sind noch fünf weitere (Nr. 262068 – 262073) dazugekommen (siehe Anlage 4). Die letzten beiden Messstellen sind als eine einzige zu sehen, da auf Grund der geographischen und rechtlichen Situation für jede Richtung eine eigene Bezeichnung verwendet werden muss.

 

Da die Anlagen 3 und 4 bezüglich der neuen Messstellen nicht aussagekräftig genug sind, soll die folgende Auflistung (Stand: Erstellung des Sitzungsvortrages) Aufschluss über die statistischen Werte ergeben:

 

 

MStelle

MStrasse1

MStrasse2

Rich-tung

zul
HG

Messtag

max
HG

ge-
mes-
sen

von

bis

ver-
warnt

Verstoß-
quote

Verstoß-
quote/
Mstelle

262068

Herzog-Max-Str.

i.H. Hausnr. 8-16

Back

30

01.09.2014

46

120

11:57

14:57

6

5,00

 

262068

Herzog-Max-Str.

i.H. Hausnr. 8-16

Front

30

01.09.2014

43

130

11:59

14:57

7

5,38

 

262068

Herzog-Max-Str.

i.H. Hausnr. 8-16

Front

30

09.10.2014

47

30

06:30

07:30

4

13,33

 

262068

Herzog-Max-Str.

i.H. Hausnr. 8-16

Back

30

09.10.2014

 

40

06:30

07:30

0

0,00

 

262068

Herzog-Max-Str.

i.H. Hausnr. 8-16

Front

30

21.11.2014

47

60

09:45

10:49

5

8,33

 

262068

Herzog-Max-Str.

i.H. Hausnr. 8-16

Back

30

21.11.2014

44

80

09:45

11:15

3

3,75

5,97

262069

Herzog-Max-Str.

i.H. Hausnr. 21-31

Front

30

10.09.2014

 

40

13:59

15:59

0

0,00

 

262069

Herzog-Max-Str.

i.H. Hausnr. 21-31

Front

30

23.01.2015

 

65

12:06

14:26

0

0,00

 

262069

Herzog-Max-Str.

i.H. Hausnr. 21-31

Front

30

23.01.2015

 

87

12:15

14:22

0

0,00

0,00

262070

Untere Sand-straße

i.H. Hausnr. 31-33

Back

30

17.09.2014

52

750

11:07

14:07

30

4,00

 

262070

Untere Sand-straße

i.H. Hausnr. 31-33

Back

30

13.10.2014

47

530

14:22

16:22

32

6,04

 

262070

Untere Sand-straße

i.H. Hausnr. 31-33

Back

30

05.11.2014

46

700

06:51

08:51

22

3,14

4,39

262071

Untere Sand-straße

i.H. Hausnr. 9

Front

30

18.09.2014

39

446

09:05

11:25

2

0,45

 

262071

Untere Sand-straße

i.H. Hausnr. 9

Front

30

21.10.2014

40

472

16:20

17:51

2

0,42

 

262071

Untere Sand-straße

i.H. Hausnr. 9

Front

30

23.10.2014

45

547

14:18

15:48

5

0,91

 

262071

Untere Sand-straße

i.H. Hausnr. 9

Front

30

06.11.2014

46

650

11:42

13:42

6

0,92

0,68

262072

Steinweg

i.H. Gangolfsplatz

Front

30

06.11.2014

53

422

14:04

16:34

103

24,41

 

262072

Steinweg

i.H. Gangolfsplatz

Front

30

04.12.2014

57

402

11:20

14:20

99

24,63

 

262073

Obere König-straße

i.H. Gangolfsplatz

Front

30

04.12.2014

51

870

11:25

14:16

92

10,57

19,87

 

Für das weitere Vorgehen bei der Überwachung wird vorgeschlagen, die Liste über die durchschnittlichen Verstöße pro Messstelle als Anhaltspunkt für Prioritäten zu nehmen.  Die Verstoßquote sollte aber kein ausschließliches Kriterium bilden, da man die einzelnen Messstellen auch noch nach den tatsächlich gemessenen Fahrzeugen bewerten muss. Ist das Verkehrsaufkommen eher gering, kann die Verstoßquote zwar hoch sein, es muss aber trotzdem die Verkehrssicherheit nicht zwangsläufig gefährdet sein.

 

Einnahmen-Ausgaben-Verhältnis:

Die Auswertung des ersten Durchführungsjahres ergab, dass die Geschwindigkeitsüberwachung nahezu kostendeckend durchgeführt wird. In der Zeit vom Oktober 2013 bis einschließlich September 2014 waren Einnahmen  in Höhe von insgesamt 196.203,95 Euro zu verzeichnen. Für die Tätigkeit der Firma gGKVS in diesem Zeitraum fielen Kosten für die Überwachungstätigkeit zuzüglich Softwareschulungen im Jahr 2013 und 2014 von insgesamt 74.029,10 Euro an. Die städtischen Personalkosten, die zur Weiterverarbeitung der Messergebnisse und Abwicklung des weiteren Verfahrens erforderlich sind müssen mit rund 10.000 Euro monatlich angesetzt werden, dies ergibt in Summe im Jahr 120.000 Euro. Der tatsächliche Überschuss der Geschwindigkeitsüberwachung beläuft sich somit auf 2.174,85 Euro.

 

Hiermit zeigt sich, wie auch in den vorhergehenden Erfahrungsberichten bereits dargelegt, erneut deutlich, dass die Überwachung in den vorgegebenen besonders sensiblen Wohngebieten, im Bereich von Altenheimen, Bushaltestellen, Spielplätzen und Schulen nicht der Gewinnerzielung dient, sondern vielmehr ausschließlich zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beiträgt.

 

Nach dem positiven Fazit der bisher durchgeführten kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung ist die Verwaltung der Auffassung, dass die kommunale Geschwindigkeitsüberwachung über den 30.09.2016 hinaus (zu diesem Zeitpunkt endet der Vertrag mit der Firma gGKVS) weitergeführt werden sollte.

 

Nach unserer Auffassung sollte die bewährte Zusammenarbeit mit der Firma fortgeführt werden.

 

Um zeitgerecht eine europaweite Ausschreibung vorbereiten zu können, wird vorgeschlagen, jetzt festzulegen, die kommunale Geschwindigkeitsüberwachung über den 30.09.2016 hinaus für 5 Jahre weiter fortzuführen. Die Firma gGKVS kann sich dann im Rahmen der Ausschreibung um einen Folgeauftrag bemühen. Sollte sie nicht das wirtschaftliche Angebot abgeben, hätten wir auch den Zeitaufwand einkalkuliert, den andere Firmen benötigen würden, um sich das nötige Equipment zu beschaffen, falls sie bei der Vergabe zum Zug kämen. Es darf daran erinnert werden, dass die Lieferzeiten von Fahrzeugen mit eingebauter Technik bis zu einem halben Jahr betragen können.

 

Die bisherigen Erfahrungen bei 45 Messstunden im Monat haben gezeigt, dass die kommunale Geschwindigkeitsüberwachung einen großen Betrag zur Verbesserung und/oder zum Erhalt der Verkehrssicherheit leistet. Die Unterstützung und Ergänzung der polizeilichen Kontrollen durch die kommunale Geschwindigkeitsüberwachung an besonderen sensiblen Stellen im Stadtgebiet von Bamberg stellt zweifellos eine Verbesserung für beide Seiten dar.

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

    1. Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

    1. Die Verwaltung wird beauftragt, zu gegebener Zeit eine europaweite Ausschreibung durchzuführen mit dem Ziel, dass ab 01.10.2016 die Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung nahtlos für weitere fünf Jahre fortgeführt werden kann.
       
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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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