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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2015/1452-31

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Die Anträge der Ausschussgemeinschaft von Bambergs unabhängigen Bürgern (BuB) vom 08.08.2014 (Anlage 1) und 01.10.2014 (Anlage 2)zielten darauf ab, die Höchstgeschwindigkeit in der Gundelsheimer Straße zwischen Kärntenstraße und dem Wendehammer bei der Bahnlinie auf 30 km/h zu beschränken.

 

Nachdem nach Feststellungen der Verwaltung (vgl. SV vom 18.11.2014 - Anlage 3) die gesetzlichen Voraussetzungen für Tempo 30 in der Gundelsheimer Straße nicht vorliegen, wurde im Zuge der Beratung eine zweite Lesung beschlossen. Dabei wurde die Verwaltung beauftragt, bei der Einmündung in der Gundelsheimer Straße auf der Kronacher Straße zu prüfen, ob nicht ein Verkehrsspiegel aufgestellt werden müsste. Weiter solle geprüft werden, ob nicht durch ein Zeichen „vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus“ auf der Kronacher Straße – von der Innenstadt her kommend – das Rechtsabbiegen ( ausgenommen Anlieger) untersagt werden kann, um eine Umfahrung der Kronacher Straße über die Gundelsheimer Straße mit hoher Geschwindigkeit (Beobachtungen Herr Stadtrat Deuber besonders in den Morgen- und Abendstunden) zu unterbinden. Weiter hat Herr Oberbürgermeister zugesagt, im dortigen Bereich auch einmal unauffällige Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen – Geschwindigkeitsmessgerät der Fa. GKVS. Schließlich solle geprüft werden, ob das Üben durch Fahrschulen unterbunden werden kann.

 

Wie den Festsetzungen im Bebauungsplannummer 304B aus dem Jahre 2002 entnommen werden kann, liegen sowohl der Schubertshof, als auch die Gundelsheimer Straße in einem Gewerbegebiet.

 

1.              Verkehrsspiegel bei der Einmündung Kronacher Straße/ Schubertshof/ Gundelsheimer Straße

 

Bei einer Verkehrsschau mit VertreterInnen der Polizei, des Entsorgungs- und Baubetriebs, des Planungsamts und des Straßenverkehrsamts wurde festgestellt, dass ein Verkehrsspiegel an der betreffenden Stelle keine Verbesserung der Verkehrssicherheit erwarten lässt. Bei der Einfahrt in die Kronacher Straße bestehen nach beiden Fahrtrichtungen uneingeschränkte Sichtbeziehungen.

 

2.              Abbiegeverbot von der Kronacher Straße in Richtung Gundelsheimer Straße/ Schubertshof –               Anlieger ausgenommen


Die Anbringung eines Verkehrszeichens 209-30 (vorgeschriebene Fahrtrichtung: geradeaus) mit Zusatzzeichen „Anlieger frei“ erscheint nicht geeignet, die kritisierte Umfahrung der Kronacher Straße über die Gundelsheimer Straße zu unterbinden. Zwar gehört es nicht zum erlaubten Anliegerverkehr, wenn von einem Punkt außerhalb der Sperrstrecke ein anderer Punkt außerhalb dieser Strecke durch die gesperrte Straße erreicht werden soll. Eine Überwachung dieses Durchfahrtsverbot für Nichtanlieger dürfte sich jedoch in der Praxis kaum durchführen lassen, da dann sowohl bei der Zufahrt von der Kronacher Straße, als auch bei der Kärntenstraße zeitlich zusammenhängend kontrolliert werden müsste, ob Verkehrsteilnehmer gegen das Durchfahrtsverbot verstoßen haben.

 

3.              Geschwindigkeitsmessungen

 

Die Firma GKVS hat in der Gundelsheimer Straße von Montag, 19. Januar 2015, 7.40 Uhr bis Mittwoch, 21. Januar 2015, 15 Uhr Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt (Anlage 4). Dabei wurde festgestellt, dass die tägliche Verkehrsbelastung mit einer Verkehrsstärke von weniger als 800 Fahrzeuge/Tag vergleichsweise gering ist.

 

3.1              Gesamtverkehrsbelastung: 775 Fahrzeuge davon in Richtung Kärntenstraße: 404 Fahrzeuge aus Richtung Kärntenstraße in Richtung Schubertshof 371 Fahrzeuge Anzahl der Geschwindigkeitsüberschreitungen: 53

 

3.2              Messung am 20.01.2015

 

Gesamtverkehrsbelastung: 576 Fahrzeuge

davon in Richtung Kärntenstraße 311

davon in Richtung Schubertshof 265 Fahrzeuge

 

Anzahl der Geschwindigkeitsüberschreitungen: 47

 

3.3              Messung am 21.01.2015

 

Gesamtverkehrsbelastung: 441 Fahrzeuge

davon in Richtung Kärntenstraße 220

davon in Richtung Schubertshof 221

 

Anzahl der Geschwindigkeitsüberschreitungen 56

 

Nach Beobachtungen der Firma GKVS treten hohe Geschwindigkeiten um die Mittagszeit und zwischen 16 und 19 Uhr auf. Angeblich sollen dort „Werkstattfahrten“ der umliegenden Autofirmen durchgeführt werden.

 

Die Gundelsheimer Straße erfüllt nicht die Anforderungen für kommunale Geschwindigkeitsmessungen, die der Stadtrat vorgegeben hat.

 

Die Verwaltung könnte aber die Polizei auf die festgestellten Geschwindigkeitsverstöße in der Gundelsheimer Straße aufmerksam machen und bitten, dort im Rahmen der personellen Möglichkeiten Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen.

 

4.              Praktischer Fahrschulunterricht in der Gundelsheimer Straße

 

Unter Beachtung des Schreibens des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 25.05.2009 (Anlage 5) kann das Üben von Fahrschulen in der Gundelsheimer Straße nicht unterbunden werden.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist das Straßenstück der Gundelsheimer Straße zwischen der Einmündung Kammermeisterweg und der Bahnlinie für die praktische Fahrschulausbildung geeignet. Das betreffende Straßenstück ist eine Sackstraße mit wenig Verkehr, ausreichend breit und übersichtlich. Dem Straßenverkehrsamt ist im Stadtgebiet von Bamberg eine ähnlich geeignete öffentliche Straße für die Fahrschulausbildung nicht bekannt.

 

5.              Geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen in der Gundelsheimer Straße

 

Wie bereits in der ersten Lesung dargelegt, bestehen leider nicht die rechtlichen Rahmenbedingungen, um Tempo 30 in der Gundelsheimer Straße anordnen zu können.

 

Zwischen den Einmündungen Kärntenstraße und Schubertshof bestehen an zahlreichen Stellen in der Gundelsheimer Straße eingeschränkte Haltverbote (Zeichen 286). Diese dienen nicht der Sicherheit, sondern der Leichtigkeit – Durchgängigkeit des Verkehrs. Die vorhandene Straßenbreite und die angeordneten eingeschränkten Haltverbote ermöglichen ein zügiges Befahren der Gundelsheimer Straße.

 

Will man in der Gundelsheimer Straße die gefahrenen Höchstgeschwindigkeiten verringern, so wird dies ohne geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen wohl nicht zu erreichen sein.

 

In anderen Straßen von Bamberg hat sich die Anordnung von versetztem Parken als geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen bewährt. Allerdings wären von derartigen Maßnahmen nicht nur der Durchgangsverkehr sondern auch die ansässigen Gewerbebetriebe und Bewohner betroffen.

Bei der Anordnung von versetzten Parkständen wären die Verkehrsteilnehmer zur erhöhten Aufmerksamkeit genötigt und gezwungen, die Fahrgeschwindigkeit entsprechend anzupassen.

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.              Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

2.              In der Gundelsheimer Straße soll durch die Anordnung von versetztem Parken die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten herabgesetzt werden.

 

3. Damit sind der Antrag der BuB vom 08.08.2014 und der Ergänzungsantrag vom 01.10.2014 geschäftsordnungsmäßig behandelt.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe der Beschilderung bzw. Markierung für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

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Anlagen

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