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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2015/1453-31

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Mit Schreiben vom 04.08.2014 stellt die SPD-Stadtratsfraktion, Frau Stadträtin Karin Gottschall, folgenden Antrag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, schnellstmöglichst Maßnahmen umzusetzen, um die Parksituation für Anwohner in der Nähe der Brose Arena während des Basketballspiels zu erleichtern. Diese Maßnahmen könnten u.a. sein

 

a)                  verstärkte Kontrollen durch den Parküberwachungsdienst

b)                  Sperrungen des Durchgangsverkehrs durch die Gereuth

c)                  klares Parkplatzkonzept in den umliegenden Straßen

 

Die Begründung für den Antrag kann der Anlage 1 entnommen werden.

 

Mit Schreiben vom 02.09.2014 (Anlage 2) teilte der Herr Oberbürgermeister der Antragstellerin mit, dass vor einigen Jahren die Parkraumbewirtschaftung mit Einführung der Gebührenpflicht (bis auf die Basketballheimspiele) im Umfeld der Brose Arena privatisiert worden sei. Seit 2009 war der Parküberwachungsdienst der Stadt Bamberg im dortigen Bereich nur sporadisch tätig – hierbei wurde der Wunsch aufgegriffen, bei Veranstaltungen mit großem Zuschauerandrang die Parksituation in der Gereuth durch den Parküberwachungsdienst überwachen zu lassen. Größere Auffälligkeiten haben sich bei den Kontrollen nicht ergeben.

 

Ferner wurde Frau Stadträtin Karin Gottschall mitgeteilt, dass der Stadtteil Gereuth in der kommenden Saison zu den Heimspielen überwacht werde, um ein aktuelles Bild der Parksituation zu erhalten. Bei Parkverstößen werde der Parküberwachungsdienst selbstverständlich einschreiten – öffentlicher Parkraum, der jedem Verkehrsteilnehmer zusteht, könne aber natürlich auch durch Besucher von Basketballspielen in Anspruch genommen werden. Begleitende Maßnahmen zur Vermeidung des Durchgangsverkehrs seien bereits aktuell durchgeführt worden. Es bestünde eine Daueranordnung zur Absperrung des Stadtteils sowohl aus Richtung Münchner Ring in die Gereuthstraße, als auch in der Forchheimer Straße, vom Berliner Ring kommend, in die Gereuthstraße.

 

Bei diesen Sperrungen sei die Zufahrt für Anlieger frei. Eine Vollsperrung sei nicht vertretbar, da hier die Belastung für die Bewohner, die dann auch ausgesperrt würden, unverhältnismäßig wäre.

 

Die Erkenntnisse des Parküberwachungsdienstes würden bis Ende des Jahres 2014 gesammelt und dann gerne mit der Antragstellerin erörtert werden. Anfang des Jahres 2015 sollte dann die Verwaltung einen Bericht über die Situation im ersten Umweltsenat des Jahres erstatten.

 

Die Vorgabe war: Überwachung der Gereuth an Veranstaltungen mit hohem Publikumsverkehr. Keine anderen Veranstaltungen hatten so viele Besucher wie die Basketballspiele. Deshalb wurde ausschließlich an den Tagen überwacht, an denen die Brose Baskets vor ausverkaufter Halle spielten. Diese Tage und die Anzahl der Verwarnungen können Anlage 3 entnommen werden.

 

Die 34 Verwarnungen an 12 Spieltagen sind ein Hinweis dafür, dass in der Gereuth kein extremer Parkdruck vorherrscht, auch nicht während Veranstaltungen in der Brose Arena. Das Phänomen ist, dass es in der Gereuth sehr viele freie Parkplätze gibt, die in der Regel nie vollkommen beparkt sind. An solchen Veranstaltungstagen sind diese Plätze fast besetzt, deshalb kann der Eindruck entstehen, dass „die Gereuth zugeparkt ist“.

 

Die MitarbeiterInnen des Außendienstes sind mit großer Sorgfalt vorgegangen, um keine Falschparker zu übersehen.

Bei den 34 Verwarnungen wurden drei Tatbestände erfüllt:

 

17 x Parken auf dem Gehweg

11 x Parken weniger als 5m hinter der Einmündung

3 x Parken in einem Abstand von weniger als 15 Meter von einem Haltestellenschild

3 x Parken im (absoluten) Haltverbot.

Zum Teil standen trotzdem noch Langzeitparkplätze zur Verfügung.

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.              Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

2.              Damit ist der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 04.08.2014 geschäftsordnungsmäßig erledigt.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

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Anlagen

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