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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1455-20

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Mit Schreiben vom 11.03.2015 hat die Regierung von Oberfranken den in der Haushaltssatzung der Stadt Bamberg für das Haushaltsjahr 2015 vorgesehenen Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in Höhe von 4.668.000 € (Kernhaushalt: 2.851.000 €, Bereich Konversion: 1.817.000 €) sowie der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt in Höhe von 12.842.200 unter folgenden Auflagen rechtsaufsichtlich genehmigt:

 

1.              Die Konsolidierungsmaßnahmen im Verwaltungshaushalt sind mit Nachdruck fortzusetzen.

 

2.              Das bereits vorgelegte Haushaltskonsolidierungskonzept ist bis auf weiteres fortzuführen.

 

3.              Zusätzliche freiwillige Leistungen dürfen nicht veranschlagt werden.

 

4.              Mehreinnahmen und Minderausgaben, die sich beim Haushaltsvollzug ergeben, sind zur Verminderung des Kreditbedarfs, zur Stärkung der allgemeinen Rücklage oder zur erhöhten Tilgung zu verwenden.

 

 

Würdigung des Gesamthaushaltes

 

In der Würdigung des Gesamthaushalts weist die Regierung von Oberfranken darauf hin, dass die Stadt Bamberg im Haushaltsjahr 2014 gerade die Mindestvoraussetzungen für die Genehmigung der Kreditaufnahmen und der Verpflichtungsermächtigungen erfüllen kann.

 

„So erbringt der Verwaltungshaushalt nur einen Überschuss, der die Tilgungsausgaben der bisher aufgenommen Kredite geringfügig überschreitet. … Von der aus finanzwirtschaftlichen Gründen anzustrebenden Verpflichtung, zusätzlich einen möglichst hohen Anteil der Erneuerungsbauvorhaben an Straßen und den Erwerb beweglicher Sachen des Anlagevermögens aus dem Zuführungsbetrag abzudecken, ist die Stadt noch weit entfernt.“


Verwaltungshaushalt

 

Da die veranschlagten Einnahmen aus der Gewerbesteuer noch nicht gesichert sind, befürchtet die Regierung, dass der Verwaltungshaushalt bereits bei einem teilweisen Ausfall der Gewerbesteuer nicht mehr auszugleichen sein wird.

 

„Insofern bestehen für die weitere Haushaltsentwicklung noch erhebliche Risiken.“

 

Belastet wird der Verwaltungshaushalt mit bereits 37,4 % durch die Brutto-Personalkosten, die damit den wichtigsten Ausgabenblock darstellen.

 

„Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung hat die Stadt Optimierungsmöglichkeiten im sozialverträglichen Rahmen auszunutzen. Zielsetzung der Stadt sollte eine dauerhafte Senkung der Personalkosten oder zumindest eine Begrenzung der Steigerung auf die tariflichen und gesetzlichen Änderungen sein, wie es sich die Stadt in ihrem eigenen Haushaltskonsolidierungskonzept vorgegeben hat.“

 

 

Verschuldung

 

Die Regierung stellt eine Pro-Kopf-Verschuldung bezogen auf den Kernhaushalt von 419 € je Einwohner und bezogen auf den EBB von 1.800 € je Einwohner fest. Dabei wird auch festgehalten, dass sich durch verschiedene Privatisierungen und Auslagerungen die Pro-Kopf Verschuldung vor allem der kreisfreien Städte generell nur eingeschränkt vergleichen lässt.

 

 

Rücklagen

 

Bezüglich der allgemeinen (freien) Rücklage stellt die Regierung fest, dass diese gerade einmal der Mindestrücklage entspricht.

 

 

Freiwillige Leistungen

 

Das Haushaltskonsolidierungskonzept wurde bei den rein freiwilligen Leistungen nicht eingehalten. Die Rechtsaufsichtsbehörde bemängelt weiterhin die Höhe der rein freiwilligen Leistungen mit 4,95 Mio. €.

 

„Wir erwarten auch weiterhin, dass die freiwilligen Leistungen jedes Jahr kritisch auf ihre Notwendigkeit hin überprüft werden. Bei der bisher erreichten Höhe der freiwilligen Leistungen erscheint es angebracht, die Ausgaben auf dieser Höhe zu begrenzen, wie es die Stadt in ihrem eigenen Haushaltskonsolidierungskonzept vorgibt.“

 

 

Stellenplan

 

Die Regierung stellt erneut fest, dass im Stellenplan erheblich mehr Stellen ausgewiesen werden, als tatsächlich besetzt sind. Es sei nicht zu erwarten, dass diese bei der weiterhin angespannten finanziellen Lage im Jahr 2015 noch besetzt werden können.

 

„Wir erwarten deshalb, dass gerade im Tarifbereich noch einige Stellenanpassungen vorgenommen werden.“

 

 

Finanzplanung

 

Im Hinblick auf die Finanzplanung nimmt die Regierung insbesondere nochmals auf die Entwicklung der Personalkosten Bezug:

 

„Bei den Personalkosten hat die Stadt bis zum Jahr 2018 Steigerungsarten von 2,0 % veranschlagt. Es ist zu hoffen, dass diese eingeplanten Steigerungen auch tatsächlich ausreichen.“


Wegen weiterer Einzelheiten darf auf die Anlage verwiesen werden.

 

 

Nachdem die Genehmigung der Kreditaufnahmen und der Verpflichtungsermächtigungen erneut nur unter Auflagen erteilt wurde, ist folgendes veranlasst:

 

1.              Die Konsolidierungsmaßnahmen im Verwaltungshaushalt sind mit Nachdruck fortzusetzen.

 

2.              Das bereits vorgelegte Haushaltskonsolidierungskonzept ist bis auf weiteres fortzuführen.

Die Vorgaben des Stadtratsbeschlusses vom 22.10.2014 (Haushaltskonsolidierung) sind deshalb strikt einzuhalten.

 

3.              Zusätzliche freiwillige Leistungen dürfen nicht veranschlagt werden.

              Weitere freiwillige Leistungen, insbesondere aber weitere Dauerverpflichtungen, sind unbedingt zu vermeiden.

 

4.              Mehreinnahmen und Minderausgaben, die sich beim Haushaltsvollzug ergeben, sind zur Verminderung des Kreditbedarfs, zur Stärkung der allgemeinen Rücklage oder zur erhöhten Tilgung zu verwenden.

              Damit erscheint die Verwendung von Mehreinnahmen und Minderausgaben zur Deckung über- und außerplanmäßiger Ausgaben nur zulässig, wenn diese Ausgaben zur Aufgabenerfüllung zwingend notwendig und absolut - und zwar sowohl sachlich als auch zeitlich - unabweisbar bzw. unaufschiebbar sind. Mehreinnahmen und Minderausgaben können damit nicht zur Deckung neuer bzw. Aufstockung bereits vorhandener freiwilliger Leistungen herangezogen werden.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

  1. Vom Sitzungsvortrag wird Kenntnis genommen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Erfüllung der Auflagen der Regierung von Oberfranken im Schreiben vom 11.03.2015 sicherzustellen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht keine Kosten.

 

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Anlagen

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