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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1461-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Die GAL-Fraktion hat mit dem in Anlage 1 beigefügten Antrag vom 31.03.2014 einen Antrag gestellt, eine Satzung zu erlassen, wonach das Plakatieren von Plakaten im Wahlkampf (ab sechs Wochen vor der Wahl) nur auf kommunalen Werbeflächen gestattet ist und von der Stadt selbst vorgenommen wird. Die Stadt soll hier gemäß dem Parteienproporz den Parteien entsprechende Werbeflächen zur Verfügung stellen und die Stadtverwaltung soll ein entsprechendes Konzept erarbeiten. Bezüglich der Einzelheiten darf auf die Anlage Bezug genommen werden.

 

Die Wahlwerbung in der Stadt Bamberg war bereits verschiedentlich Gegenstand von Anträgen der GAL-Fraktion, eine Beschränkung/Bündelung von Wahlwerbung zu erreichen. Der Umweltsenat hat letztmals in seiner Sitzung vom 16.11.2011 festgelegt, dass eine Bündelung von Wahlwerbung entsprechend einem Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 13. Oktober 2008 durch kommunale Werbeflächen abgelehnt wird.

 

Die Verwaltung hat sich bei den anderen oberfränkischen kreisfreien Städten Bayreuth, Hof und Coburg bezüglich der dortigen Handhabung erkundigt. Hierbei hat sich herausgestellt, dass keine extra Satzung für Wahlwerbung erlassen worden ist, sondern vielmehr im Rahmen eines Konsenses der Parteien eine Beschränkung der Wahlwerbung erfolgt.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist es ein wesentliches Element des Demokratieverständnisses, dass vor allgemeinen Wahlen Parteien das Recht haben, Wahlwerbung zu betreiben. Deshalb hat sich der Stadtrat auch auf die gebühren – und genehmigungsfreie Aufstellung von Wahlwerbung vier Wochen vor allgemeinen Wahlen in der derzeit geltenden Sondernutzungssatzung explizit festgelegt. Dieses Recht der Wahlwerbung sollte nicht durch Satzungserlass eingeschränkt werden. Vorstellbar wäre jedoch, dass im Konsens aller beteiligten Parteien eine Selbstverpflichtung erzielt wird, wonach zum Beispiel besonders sensible Gebiete in unserer Stadt von Wahlwerbung ausgenommen würden. Denkbar wäre zum Beispiel, den Bereich Domplatz / Altes Rathaus / Obere Brücke und das Kloster Michelsberg als wahlwerbefreie Zone zu vereinbaren.

 

Zu diesem Vorschlag einer Selbstverpflichtung hat die Verwaltung mit Schreiben vom 18.12.2014 die CSU-Stadtratsfraktion, die SPD-Stadtratsfraktion, die FW-Stadtratsfraktion und die BBB-Stadtratsfraktion sowie die Stadträtin Daniela Reinfelder sowie die Herren Stadträte Michael Bosch, Martin Pöhner und Heinrich Schwimmbeck um Stellungnahme gebeten.

 

Die CSU-Stadtratsfraktion hat mitgeteilt, dass sie dem Antrag der GAL-Fraktion nicht näher treten kann, aber gerne bereit wäre, eine entsprechende Selbstverpflichtung einzugehen. Herr Kreisvorsitzender Dr. Christian Lange hat mit Schreiben vom 17.02.2015 erklärt, dass seitens des CSU-Kreisverbandes dieselbe Auffassung vertreten wird.

 

Seitens der SPD-Stadtratsfraktion und auch seitens des Vorstands der SPD wird ebenfalls die freiwillige Selbstverpflichtung positiv gesehen. Der Antrag der GAL-Fraktion wird ausdrücklich nicht unterstützt.

 

Rückmeldungen der FW-Stadtratsfraktion und der BBB-Stadtratsfraktion sind leider nicht eingegangen.

 

Frau Stadträtin Daniela Reinfelder teilt mit, dass sie als kleine und neuere Gruppierung nicht auf das individuelle Plakatieren, wie es bisher praktiziert wurde verzichten können und wollen. Die vorgeschlagenen sensiblen Bereiche wie Domplatz, Altes Rathaus und den Michelsberg auszugrenzen wird jedoch für gut und richtig befunden und insoweit wird der von der Verwaltung vorgeschlagenen Vorgehensweise zugestimmt.

 

Herr Michael Bosch teilt mit, dass er eine Satzung strikt ablehnt und eine Übereinkunft, wie vorgeschlagen, für denkbar erachtet.

 

Herr Stadtrat Martin Pöhner setzt sich mit der Angelegenheit umfassend auseinander. Er teilt mit, dass der Vorschlag der GAL „Bündelung der Wahlwerbung durch kommunale Werbeflächen“ mit dem Verständnis der Freien Demokraten von Demokratie unvereinbar sei. Im Einzelnen wird auf die in Anlage 2 beigefügte Stellungnahme (wegen der Ausführlichkeit und Länge) Bezug genommen.

 

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass alle Rückantworten darauf hinauslaufen, eine freiwillige Selbstverpflichtung der Parteien herbeizuführen. Eine satzungsmäßige Regelung mit entsprechenden Beschränkungen wird abgelehnt.

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1. Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

  1. Die an den jeweiligen Wahlen beteiligten Parteien sollen im Rahmen einer Selbstverpflichtung rechtzeitig vorher definieren, welche Bereiche von Wahlwerbung ausgenommen werden sollen.

 

  1. Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 31.03.2014 ist damit geschäftsordnungsmäßig behandelt.
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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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Anlagen

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