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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1464-10

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

Der Stiftungsrat der Sozialstiftung Bamberg hat in seiner Sitzung vom 05.03.2015 folgenden Beschluss gefasst:

Der Vorstand wird beauftragt, vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrates, die fachliche Billigung und Baugenehmigung für den Bauabschnitt 5 Klinikum am Bruderwald zu beantragen und die entsprechenden Ansätze für die Maßnahme in den künftigen Wirtschaftsplänen zu berücksichtigen.

Der entsprechende Sitzungsvortrag lautete (die entsprechenden Anlagen sind im Hinblick auf die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung des Stiftungsrates nur teilweise beigefügt):

Der Bauabschnitt 5 zur Sanierung und Erweiterung des Klinikums am Bruderwald (BA 5 KaB) beinhaltet die Errichtung eines 4. Bettenturmes in analoger Bauweise zum Bestand. Mit der Vorwegfestlegung für die Aufnahme in das Jahreskrankenhausbauprogramm 2018 besteht Planungs- und Finanzierungssicherheit hinsichtlich der Fördergelder in Höhe von 33,6 Mio. €. Für 2015 sind für die Planung (Antragsunterlagen zur fachlichen Billigung) bereits 1,5 Mio. € im Wirtschaftsplan eingestellt. Derzeit läuft das europaweite Auswahlverfahren zur Beauftragung eines Generalplaners.

Bei einer baulichen Umsetzung könnten in den Jahren 2017 bis Mitte 2019 wichtige Strukturverbesserungen erreicht werden. Neben dem Abbau der bestehenden Engpässe im Bettenbedarf (Flurbelegungen) durch die im Krankenhausplan des Freistaates Bayern ausgewiesene Mehrung von 123 Betten würde es der 4. Bettenturm ermöglichen, die bisherige Unterbringung der Patienten im Dreibettzimmer durch den Zweibettzimmerstandard abzulösen. Dadurch würden neben der verbesserten Unterbringungssituation für die Patienten auch erheblich optimierte hygienische Rahmenbedingungen erreicht. Weiterhin könnte die neurologische Frührehabilitation (derzeit am Klinikum am Michelsberg) dann in direkter Anbindung an die Stroke Unit (Ebene 5) betrieben und auch eine Demenzstation der Altersmedizin (Ebene 6) am Standort am Bruderwald vorgehalten werden. Zusätzlich würde die Einrichtung einer Weaning-Einheit (Einheit zur Beatmungsentwöhnung) und einer Entgiftungsstation mit jeweils 4 Betten in der konservativen IMCU (Intermediate Care Unit) glich.

Die Ebenen 11 und 12 sind mit insgesamt 50 Betten für Zwecke der stationären neurologischen Rehabilitation (Phasen C und D – Phasenmodell Anlage 1) vorgesehen und werden nicht gefördert. Hier gilt es die vollständige Refinanzierung aus dem Betrieb sicherzustellen. Der Investitionsanteil von 8,5 Mio. € kann nach dem beigefügten Business-Plan (s. Anlage 2) vom Reha-Bereich erwirtschaftet werden.

Die Ebene 4 ist für ein Modellvorhaben zur integrativen Medizin vorgesehen. Hier finden derzeit noch Abstimmungsgespräche zu evtl. gesonderten Fördermöglichkeiten statt.

Als Anlage 3 beigefügt ist eine Übersicht zum aktuellen Planungsstand der Bettenverteilung der einzelnen Ebenen, wobei auf die durchgängige Anordnung der Betten der einzelnen Klinken im Gebäude besonderes Augenmerk gelegt wurde.

Insgesamt sind von den Gesamtkosten von 51,4 Mio. € (Anlage 4) derzeit 33,6 Mio. € durch Fördermittel gesichert und 8,5 Mio. € durch Refinanzierung aus dem Rehabilitationsbereich abgedeckt. Die verbleibende Summe von 9,3 Mio. € sowie ggf. zusätzlich anfallende Finanzierungskosten, sind aus den Eigenmitteln zu tragen.

Zum Bauvorhaben, welches in der Sitzung noch näher vorgestellt wird, sind der Lageplan (Anlage 5) sowie eine Fotomontage zum möglichen optischen Eindruck (Anlage 6) beigelegt. Die Behandlung im Stadtrat erfolgt im März 2015.

Der Stadtrat verfügt gemäß Satzung der Sozialstiftung Bamberg gegenüber den von ihm aus seiner Mitte entsandten Stiftungsräten bei allen grundsätzlichen Angelegenheiten über ein Weisungsrecht. Daher sind ihm alle weisungsrelevanten Tagesordnungspunkte aus dem Stiftungsrat zur Genehmigung vorzulegen.

Im vorliegenden Fall einer wesentlichen strukturellen Entscheidung, welche auch die Wirtschaftsplanung der SSB für die nächsten Jahre entscheidend beeinflusst, wurde daher ein Zustimmungsvorbehalt des Stadtrates vorgesehen.

In der Sitzung des Stiftungsrates der SSB am 05.03.2015 wurden die beiden Themen „Verkehrliche Erschließung“ und „Parkplatzsituation“ eingehend beraten und erste Konzepte vorgestellt. Im Verlauf der Diskussion wurde deutlich, dass diese beiden Themen noch näher zu beleuchten und die vorliegenden Entwürfe zu konkretisieren sind. Es wurde daher vereinbart, entsprechende Arbeitsaufträge an die SSB und die Stadtverwaltung zu erteilen (vgl. Ziffer 3 des Beschlussantrages). Im Rahmen dieses noch zu konkretisierenden Verkehrs- und Parkkonzeptes ist zwischen der Phase der Errichtung des 4. Bettenturms und der Zeit nach dessen Inbetriebnahme zu differenzieren. Für beide Zeiträume sollen verschiedene Alternativen entwickelt und dem Stiftungsrat sowie dem Stadtrat vorgestellt werden. Die Belange der Patienten, Mitarbeiter, Anwohner und Besucher sind zu berücksichtigen.

Unabhängig davon ist aus förderrechtlichen Gründen kurzfristig ein Grundsatzbeschluss zugunsten des
5. Bauabschnitts erforderlich, um die in Aussicht stehenden Fördermittel zu sichern. Das noch zu konkretisierende Verkehrs- und Parkkonzept wird hiervon nicht beeinflusst.

Herr Frauenknecht wird als Vorstandsvorsitzender der SSB in der Sitzung des Stadtrates den Sachverhalt erläutern und für Fragen zur Verfügung stehen.

Zur Parksituation am Klinikum liegt ein Antrag der BBB-Fraktion vom 06.03.2015 vor (vgl. Anlage 7). Konkrete Maßnahmen werden im Rahmen des auszuarbeitenden Verkehrs- und Parkkonzepts dem Stadtrat vorgestellt.

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II. Beschlussvorschlag

 

II. Beschlussantrag:

1.              Vom Sitzungsvortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

2.              Der Stadtrat bestätigt den Beschluss des Stiftungsrates der Sozialstiftung Bamberg vom 05.03.2015 zum Thema „Klinikum am Bruderwald - 5. Bauabschnitt - 4. Bettenturm“.

3.              Die Sozialstiftung Bamberg wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung ein Verkehrs- und Parkkonzept für den 5. Bauabschnitt Klinikum am Bruderwald zu entwickeln. Hierbei sollen sowohl für die Phase der Errichtung des 4. Bettenturms als auch für die Zeit nach dessen Inbetriebnahme verschiedene Alternativen bzgl. der verkehrlichen Erschließung und der Parkplatzsituation erarbeitet werden. Bzgl. des Konzepts für die Bauphase ist dem Stadtrat spätestens bis zur Sommerpause 2015 entsprechend zu berichten.

4.              Der Antrag der BBB-Fraktion vom 06.03.2015 ist geschäftsordnungsgemäß behandelt.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

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1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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Anlagen

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