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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1469-20

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Für die Einrichtung des Tourismus und Kongress-Service (TKS) im Gartenflügel des Schlosses
Geyerswörth wurden Anfang der 90er Jahre Fördermittel vom Freistaat Bayern ausgegeben mit einer Förderbindung von 25 Jahren (300 Monaten). Die Förderbindung war bis auf 74 Monate abgelaufen, als der TKS in das neue Gebäude (ehem. Stadtbad) umzog. Als Nachnutzung wurde angedacht, diese Räume für die Einrichtung eines Besucherzentrums für das Welterbe Bamberg zu nutzen. Die Nutzung der Räume als Welterbe-Informationszentrum hätte den geförderten Zweck erfüllt, weshalb eine Rückzahlung der Altfördermittel entfallen wäre. Neue Fördermittel wären vom Freistaat Bayern zur Finanzierung der Kosten des Besucherzentrums Welterbe zusätzlich möglich gewesen.

 

Das Zentrum Welterbe bat, die ehemaligen Räume des TKS freizuhalten, damit untersucht werden kann, ob die zur Tourist-Information örtlich gut gelegenen Räumlichkeiten sich für die Einrichtung eines Besucherzentrums Welterbe eignen. Diese Untersuchungen des Zentrums Welterbe Bamberg ergaben nun, dass die angedachte Einrichtung eines Besucherzentrums in den ehemaligen Räumen des TKS im Schloss Geyerswörth wenig sinnvoll ist. In ihrer Größe und Aufteilung sind die Räume nicht für die Einrichtung eines Besucherzentrums geeignet und erfüllen nicht die Anforderungen der
UNESCO an ein Besucherzentrum Welterbe.

 

Aktuell ergab sich ein Bedarf, die freistehenden Räume der ehemaligen Tourist-Information für Verwaltungszwecke zu nutzen. Da die Nachnutzung der ehemaligen Räume des TKS damit nicht entsprechend des geförderten Zweckes erfolgen wird, entsteht ein Rückzahlungsbetrag für die gebundenen Altfördermittel in Höhe von rd. 91.000 € zuzüglich Zinsen von 6 % pro Jahr (ca. 29.000 €) ab dem Zeitpunkt des Auszuges des TKS aus den Räumen im Schloss Geyerswörth.

 

Die Verwaltung empfiehlt, den Rückzahlungsbetrag der Altfördermittel so zeitnah wie möglich an den Freistaat Bayern zu bezahlen, um den Zinslauf zu stoppen.

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1. Vom Sitzungsvortrag wird Kenntnis genommen.

 

  1. Mit der Nutzung der ehemaligen Räume des TKS im Gartenflügel des Schlosses Geyerswörth für Verwaltungszwecke besteht Einverständnis.

 

  1. Die gebundenen Altfördergelder mitsamt Zinsen werden an den Freistaat Bayern zurückgezahlt.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

x

2.

Kosten in Höhe von rd. 91.000 € zuzüglich Zinsen in Höhe von ca. 29.000 €, für welche Deckung im Haushalt gegeben ist.

 

3.

Kosten in Höhe von        für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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