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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1470-10

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

In der Sitzung des Finanzsenats am 22.07.2014 wurde letztmalig ein Sachstandsbericht zum Sonderlandeplatz Bamberg-Breitenau gegeben. Neben der allgemeinen Entwicklung durch die militärische Aufgabe des Sonderlandeplatzes und der Überführung in eine zivilrechtliche Nachfolgenutzung, sowie der Darstellung der organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen wurde insbesondere über die aktuellen Entwicklungen berichtet.

Nach dem richtlinienkonformen Ausbau der Start- und Landebahn bis zum 19.11.2013 stehen derzeit der Neubau von Tower und Betriebsgebäude, der Neubau der Flugzeugunterstellhallen und die Änderung der Betriebsgenehmigung für eine Auflastung des zulässigen Abfluggewichts bis zu 10 Tonnen in der Umsetzung.

Ebenfalls wurde bereits in der oben genannten Finanzsenatssitzung über das angestrebte Instrumentenflugverfahren für Helikopter, das von besonderer Bedeutung für die Fa. Brose als einen der Hauptnutzer des Sonderlandeplatzes ist, vorgetragen.

Der aktuelle Sachstand zu den genannten Maßnahmen rund um den Sonderlandeplatz stellt sich wie folgt dar:

  1. Tower, Betriebsgebäude und Flugzeugunterstellhallen

Die Baumaßnahmen wurden in 2014 begonnen. Die Rohbauarbeiten für alle Baumaßnahmen sind fertig gestellt. Der erforderliche Abstimmungsprozess zwischen allen Beteiligten zur Fortführung der Baumaßnahmen ist abgeschlossen. Es wird davon ausgegangen, dass im III. Quartal 2015 die Baumaßnahmen für Tower und Betriebsgebäude abgeschlossen sein werden. Die Flugzeugunterstellhallen werden voraussichtlich im II. Quartal 2015 zur Verfügung stehen.

  1. Anpassung der Betriebsgenehmigung

Die Auslagefrist zur Anpassung der Betriebsgenehmigung für die Erhöhung des zulässigen Höchstabfluggewichts auf 10 Tonnen endete im Dezember 2014. Beim Luftamt Nordbayern wurden ca. 1.000 meist gleichlautende Einwendungen eingereicht, in der überwiegenden Mehrzahl aus dem Bereich der angrenzenden Umlandgemeinden. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass das Luftamt Nordbayern innerhalb der nächsten zwei Monate eine Entscheidung treffen wird.


  1. Instrumentenflug für Helikopter

Wie bereits in der Finanzsenatssitzung am 22.07.2014 berichtet, hat die Fa. Brose ein hohes betriebliches Interesse, für Helikopterflüge Instrumentenflugbetrieb (Heli-IFR) einzuführen.

Durch Heli-IFR würde die Planbarkeit und Sicherheit der Flüge in Bezug auf die Terminierung wesentlich erhöht.

Die Planungen für die Einführung von Heli-IFR wurden durch die Fa. Brose seit der oben genannten Sitzung weiter vorangetrieben und die Unterlagen für eine Antragsstellung beim Luftamt Nordbayern werden bis Ende März 2015 vollständig zur Verfügung stehen.

Bereits im Vorfeld wurde in Abstimmung mit dem Betreiber des Sonderlandeplatzes bei der Deutschen Flugsicherung (DFS) eine Voranfrage durch die Fa. Brose auf die grundsätzliche Genehmigungsmöglichkeit für Heli-IFR gestellt. Dies wurde durch die DFS als umsetzbar beurteilt.

Verbunden mit einer Beantragung zur Einführung von Heli-IFR bzw. der anschließenden Umsetzung sind insbesondere folgende Punkte:

  • Festlegung des Start- und Landepunktes für die Helikopter (sog. „Heli-Pad“)
  • Technische Ausrüstung (Ergänzung der bestehenden Befeuerung)
  • Einzäunung der flugtechnisch betriebsnotwendigen Flächen
  • Erstellung eines Schallschutzgutachtens
  • Sicherstellung der Hindernisfreiheit
  • Weiterqualifizierung der Flugleiter

In der Diskussion zur Lage des erforderlichen Heli-Pads wurden verschiedene Varianten untersucht. Letztlich konnte eine Position auf der bestehenden Start-und Landebahn gefunden werden, so dass keine baulichen Veränderungen stattfinden müssen (s. Anlage 1). Weiterhin konnte das Heli-Pad auf der Start- und Landebahn so positioniert werden, dass bezogen auf die Lärmimmission dadurch Vorteile gegenüber dem Status quo generiert werden können.

Im Falle einer Genehmigung wäre Instrumentenflug nicht grundsätzlich durchzuführen, sondern nur, wenn es die Sichtbedingungen erforderlich machen. Um aber auch bei Sichtflugbedingungen (VFR) den höchst möglichen Lärmschutz insbesondere für den Stadtteil Kramersfeld zu erreichen, würden die VFR-Flüge ebenfalls über das Heli-Pad erfolgen. Der Vorteil läge darin, dass dann keine Roll- oder Hoverbewegungen des Helikopters zum Abflugpunkt 21 (s. Anlage 1) stattfinden werden. Mit Heli-IFR sind die Abflugrouten fest definiert, der Anflug erfolgt über die bereits bestehende Route der Platzrunde (s. Anlage 1). 

Mit der Lage des Heli-Pads auf der bestehenden Start- und Landebahn wird mit Beantragung von Heli-IFR kein Planfeststellungsverfahren, sondern ein Genehmigungsverfahren analog zu den bisher erfolgten luftrechtlichen Verfahren am Sonderlandeplatz erforderlich. Dabei werden auch die Träger der öffentlichen Belange beteiligt und können ggf. gegenüber der Genehmigungsbehörde ihre möglichen Einwendungen formulieren. Formaler Antragssteller wird - wie schon in den Vorverfahren - der Aero-Club Bamberg als Inhaber der Betriebsgenehmigung sein. Die Gesamtverfahrensdauer nach Antragsstellung wird voraussichtlich bei 1,5 bis 2 Jahren liegen.

3.a) Notwendige Infrastruktur und Kosten

Für die Ertüchtigung des Sonderlandeplatzes für Heli-IFR werden voraussichtlich Kosten in Höhe von netto ca. 525.000 € (im Wesentlichen durch Ergänzung der Befeuerung) zuzüglich von Verfahrenskosten in Höhe von netto ca. 75.000 € anfallen. Außerdem ist die Einzäunung der flugbetrieblich notwendigen Flächen spätestens mit Einführung von Heli-IFR erforderlich. Diese Kosten sind mit netto ca. 350.000 € veranschlagt. Die Fa. Brose hat zugesichert, alle vorgenannten Kosten als Initiator zu tragen. Zur Absicherung wird die Stadtwerke Bamberg Verkehrs- und Park GmbH hierzu mit der Fa. Brose eine Finanzierungsvereinbarung abschließen. Auch für die im laufenden Betrieb sich ergebenden zusätzlichen Kosten hat die Fa. Brose eine Kostenübernahme erklärt.

Bei der täglichen Abwicklung des Flugbetriebs ergeben sich immer wieder Gefährdungspotenziale durch Spaziergänger, die sich auf der Start- und Landebahn bzw. auf den Sicherheitsstreifen bewegen. Die Spaziergänger gefährden dadurch nicht nur sich selbst, sondern sind auch eine Gefahr für die Flugzeugführer. Daher ist aus Sicht des Betreibers nicht nur aus luftrechtlichen Gründen im Hinblick auf die Einführung von Heli-IFR, sondern generell aus Verkehrssicherungsgründen eine Einzäunung erforderlich. Der mögliche Trassenverlauf der Einzäunung ist als Anlage 2 beigefügt. Mit dem Vorsitzenden des Bürgervereins Kramersfeld wurde am 16.02.2015 die Zauntrasse diskutiert. Es bestehen keine Einwände. Aufgrund des geschilderten Gefährdungspotenzials und der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers ist vorgesehen, die Einzäunung bereits in 2015 bzw. eventuell 2016 vorzunehmen.

Über die weitere Entwicklung am Sonderlandeplatz wird wieder berichtet.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

Vom Sitzungsvortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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Anlagen

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