Beschlussvorlage - VO/2015/1471-20
Grunddaten
- Betreff:
-
Budgetierung; Zusätzliche Mittelbereitstellung in 2015 für die budgetierten Fachbereiche aufgrund der Rechnungsergebnisse 2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Referent:in:
- Bertram Felix
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzsenat
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Empfehlung
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28.07.2015
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Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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29.07.2015
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I. Sitzungsvortrag:
Zur Feststellung der Budgetergebnisse 2014 und der anschließenden Mittelbereitstellung in 2015 für die budgetierten Fachbereiche (Dienststellen und städtische Schulen) wird von der Verwaltung folgendes vorgetragen:
Grundsätzliches
Rechtsgrundlage für die Budgetierung/dezentrale Mittelverantwortung bildet Nummer 5 der Allgemeinen Finanzwirtschaftsbestimmungen der Stadt Bamberg (AFB). Hinsichtlich der Handhabung der Budgetergebnisse gilt speziell Nummer 5.5 der AFB. Danach soll bei Ausgabeeinsparungen und Mehreinnahmen, die auf organisatorische Änderungen oder neue Wege („Managementleistungen“) zurückzuführen sind, das jeweilige Amt bzw. Sachgebiet im laufenden oder im folgenden Haushaltsjahr partizipieren. Dies geschieht dabei in der Weise, dass der jeweilige Fachbereich bzw. das Amt zusätzlich zum Budgetansatz mindestens noch 50% des eingesparten bzw. zusätzlich eingenommenen Betrags erhält. Der budgetierte Fachbereich hat ein Wahlrecht, ob die Bereitstellung der zusätzlichen Mittel im Verwaltungs- bzw. Vermögenshaushalt oder in eine Sonderrücklage erfolgen soll. Im Fall einer Budgetüberschreitung sind die übersteigenden Beträge dem jeweiligen Fachbereich bzw. Amt dagegen voll anzulasten, d.h. das Budget wird sich um diesen Betrag verringern.
Dienststellen
Im Haushaltsjahr 2014 haben das Historische Museum, das E.T.A.-Hoffmann-Theater, das Garten- und Friedhofsamt, die städtische Musikschule, die Volkshochschule Bamberg Stadt und die staatlichen Schulämter Stadt und Landkreis Bamberg ihr Budget überschritten. Davon ausgehend sind die Budgets dieser Dienststellen im Haushaltsjahr 2015 wie folgt zu kürzen:
Dienststelle | Überschreitung | negativer Vortragzu 100% | Relative Abweichung zum Gesamtbudget |
Staatliche Schulämter Stadt und Landkreis Bamberg | 810 € | -810 € | 1,31 % |
Historisches Museum | 1.181 € | -1.181 € | 0,12 % |
E.T.A.-Hoffmann-Theater | 68.009 € | -68.009 € | 2,41 % |
Städtische Musikschule | 17.815 € | -17.815 € | 1,66 % |
Volkshochschule Bamberg Stadt | 56.792 € | -56.792 € | 7,67 % |
Garten- und Friedhofsamt | 120.846 € | -120.846 € | 3,65 % |
Insgesamt: 265.453 € - 265.453 € 2,66 %
Bei den restlichen Dienststellen sind jeweils Einsparungen zu verzeichnen, d.h. die Budgets wurden gar nicht vollständig ausgeschöpft. Als Anerkennung für die Managementleistung der Budgetverantwortlichen, die die positiven Budgetergebnisse ermöglicht haben, wird vorgeschlagen, jeweils 100% der eingesparten Beträge in das Haushaltsjahr 2015 zu übertragen.
Im Einzelnen:
Dienststelle | Unterschreitung | Übertragzu 100% |
Tourismus & Kongress Service | 3.662 € | 3.662 € |
BCE Bamberg Congress & Event GmbH | 50.763 € | 50.763 € |
Insgesamt: 54.425 € 54.425 €
Die Einzelheiten und Erläuterungen können der Anlage 1 entnommen werden.
Städtische Schulen
Die Budgets der weiterführenden Schulen sowie der Grund- und Hauptschulen weisen größtenteils Einsparungen auf.
Auch hier sollen grundsätzlich 100% des das Budget unterschreitenden Betrags ins Haushaltsjahr 2015 übertragen werden.
Im Einzelnen:
Dienststelle | Unterschreitung | Übertrag |
Weiterführende Schulen | 11.411 € | 11.411 € |
Grund- und Hauptschulen | 3.791 € | 3.791 € |
Insgesamt: 15.202 € 15.202 €
Die Einzelheiten und Erläuterungen können der Anlage 2 entnommen werden.
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussantrag:
- Vom Sitzungsvortrag wird Kenntnis genommen.
- Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
a) Im Haushaltsjahr 2015 werden für die budgetierten Fachbereiche aufgrund der Rechnungsergebnisse 2014 zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 69.627 € gemäß den Anlagen 1 und 2 zur Verwendung für aufgabenbedingte Ausgaben bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch Ausgabeeinsparungen bei denjenigen Dienststellen, die einen negativen Budgetvortrag bekommen.
b) Die Verwaltung wird mit dem Vollzug beauftragt.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
| 1. | Keine Kosten |
X | 2. | Kosten in Höhe von 69.627 € |
| 3. | Kosten in Höhe von ……….für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren:
Personalkosten: Sachkosten: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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480 kB
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2
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(wie Dokument)
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478,6 kB
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