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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2015/1478-23

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Zur Anfrage der GAL-Stadtratsfraktion vom 24.02.2015 (vgl. Anlage) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu 1. Baulicher Zustand der Hainschule:

 

  • Der bauliche Zustand der Hainschule ist – entsprechend dem Alter des Gebäudes

(Baujahr 1959/1961) – als gut zu bezeichnen.

  • 1983 erfolgte der Anbau eines Geräteraumes an die Gymnastikhalle Erdgeschoss, 2004 der Einbau eines Werkraumes in den ehemaligen Koksraum im Erdgeschoss sowie die Erweiterung der Haus­meisterwohnung.
  • 2004 wurde in den ehemaligen Lehrmittelraum eine Küchenzeile eingebaut, die heute durch die Mittagsbetreuung genutzt wird. Die Elektroinstallation wurde damals entsprechend ergänzt.
  • 2012 hat die Stadt die Neueindeckung der Pultdachflächen über dem Klassentrakt mit Titanzinkblech umgesetzt.
  • Die restliche Dachfläche über den Gängen, Treppenhäusern und dem Verwaltungstrakt sowie im drei­geschossigen Bereich mit einer Gesamtfläche von ca. 717 m² stammt noch aus der Bauzeit und steht mittelfristig zum Austausch an.
  • Aufgrund der großen Flügelabmessungen (vor allem im Südbereich) sind manche Fenster alters­bedingt verbraucht und müssen ausgetauscht werden. Der Austausch der Fenster ist im Haushalt 2015 des Immobilienmanagements vorgesehen.
  • Die Sanitäreinrichtungen stammen aus der Bauzeit, sind funktionstüchtig und sauber.
  • Energetische Maßnahmen sind derzeit nicht vorgesehen.
  • 2015 soll ferner die Trinkwasserhauptleitung ausgetauscht, eine Lüftung in der Mittagsbetreuung eingebaut und ein Teil der Umzäunung des Grundstückes erneuert werden.

 

 

 

Zu 2. Brandschutz:

 

Ein Brandschutzkonzept für die Hainschule liegt vor. Als Vorwegmaßnahme wurde in Abstimmung mit dem Gutachter ein Gerüst-Treppenturm errichtet. Auf Grundlage des Konzeptes ist ein Architekt beauftragt, eine qualifizierte Kostenberechnung zu erstellen. Im Zuge der begleitenden Grundlagen­untersuchungen wurde durch das Immobilienmanagement festgestellt, dass es sinnvoll wäre, die Elektroinstallation im Zuge der Brandschutzmaßnahmen –soweit nötig – gleich mit zu verbessern (analog Gangolfschule). Daher wurde auch dieses Gewerk in die aktuelle Untersuchung samt Kosten­berechnung mit einbezogen. Sobald dieser Projektabschnitt abgearbeitet ist, ist im Gesamtkontext „Schulsanierungen“ über die Priorität der Hainschule im Gesamtprogramm zu entscheiden.

 

 

Zu 3. und 4. Welche Maßnahmen sind nach dem Herabstürzen der Decke und nach dem Herabstürzen der Pendelleuchtenzeile in den jeweiligen Klassenzimmern unmittelbar getroffen worden?

Welche Sicherheitsmaßnahmen sind getroffen worden, um weitere mögliche Vorfälle dieser Art in den betroffenen und in anderen Räumen der Hainschule auszuschließen?

 

Die Sorge um die Gesundheit und Unversehrtheit von Schülerinnen und Schülern sowie der an der Schule Beschäftigten ist tagtägliche Aufgabe der jeweiligen Schulleitungen , des Schulreferates und des Immobilienmanagements der Stadt in allen Bamberger Schulen.

 

Im Rahmen dieser Obliegenheit wurde in der Hainschule eine Decke, die sich partiell gesenkt hatte, abgenommen und bereits im letzten Jahr komplett ausgetauscht, um jedwede Gefahr für Personen aus­zuschließen. Alle anderen Decken wiesen keinerlei optische Veränderungen auf. Sie waren durch das Immobilienmanagement und die ausführende Trockenbaufirma durchgesehen worden. Von einem Herabstürzen von Deckenteilen – wie von der GAL behauptet – kann in keiner Weise gesprochen werden.

 

Beim Austauschen von Leuchtmitteln am 19.01.2015 durch den Hausmeister gab in einem anderen Zimmer die Befestigung einer Rasterleuchte nach. Die betroffene Anlage wurde noch am selben Tag komplett demontiert und eine provisorische Beleuchtung angebracht. Es wurde dabei festgestellt, dass die Lampenbefestigung schon ursprünglich (also vor Jahren!!) nicht ordnungsgemäß ausgeführt war. Daher wurden in der Folge durch das Immobilienmanagement auch gleichartig befestigte Leuchten vorsichtshalber abgenommen.

 

Daraufhin erteilte das Immobilienmanagement zusätzlich zu den bereits veranlassten Maßnahmen einem externen Ing.-Büro den Auftrag, in der Hainschule sämtliche Decken samt Einbauten auf ihre statische Belastbarkeit mittels Probebelastungen zu überprüfen. Die Decken wurden zwischen­zeitlich als statisch unbedenklich attestiert. Insoweit ist nunmehr auch die Voraussetzung für die Montage neuer Leuchtbänder in der Hainschule gegeben.

 

Zusammenfassend ist festzuhalten: Eine Gefährdung von Schülerinnen und Schülern oder Dritten in der Hainschule war und ist somit in vollem Umfang ausgeschlossen. Kinder in der Hainschule waren zu keiner Zeit in Gefahr.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Vortrag der Verwaltung dient zur Kenntnis.

 

  1. Die Anfrage der GAL-Stadtratsfraktion vom 24.02.2015 ist damit geschäftsordnungsmäßig erledigt.

 

 

 

 

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III.              Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungs­vorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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