Beschlussvorlage - VO/2015/1483-20
Grunddaten
- Betreff:
-
Vermögenshaushalt 2015 der Stadt Bamberg; UA 2401 – Berufsschulwesen; Mittelnachgenehmigung für die Investitionsumlage an den Zweckverband Berufsschulen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Referent:in:
- Bertram Felix
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzsenat
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Entscheidung
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24.03.2015
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I. Sitzungsvortrag:
Im Rahmen der Aufstellung des Haushalts 2015 der Stadt Bamberg wurde vom Landratsamt für die Investitionsumlage an den Zweckverband Berufsschulen ein Mittelbedarf von 87.000 € gemeldet. Somit wurde ein Ausgabeansatz in dieser Höhe in den Haushalt 2015 eingeplant. Der vor kurzem eingegangene vorläufige Umlagebescheid beziffert nun einen Mittelbedarf i. H. v. 119.826 €; dies entspricht einer Erhöhung um 32.826 €. Weil der Haushalt 2015 des Zweckverbandes erst vor kurzem aufgestellt wurde, steht dieser erhöhte Mittelbedarf auch erst seit kurzem fest.
Der Haushalt 2015 der Stadt Bamberg ist noch nicht rechtsaufsichtlich genehmigt. Die Stadt Bamberg befindet sich deshalb gegenwärtig noch in der haushaltslosen Zeit. Dennoch darf die beschriebene Mittelbereitstellung erfolgen, weil mit dem vorläufigen Umlagebescheid eine rechtliche Verpflichtung zur Zahlung vorliegt (vgl. Art. 69 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO).
II. Beschlussvorschlag
Zur haushaltstechnischen Abwicklung im Hinblick auf den für das Haushaltsjahr 2015 dargelegten Mittelbedarf wird somit um folgende Beschlussfassung gebeten:
II. Beschlussantrag:
1. Außerplanmäßig bereitgestellt werden bei:
Haushaltsstelle | namentliche Bezeichnung | Mehrung | neuer Ansatz |
24010.98310 | Investitionsumlage an den ZV Berufsschulen | 32.826 € | 119.826 € |
2. Deckung erfolgt durch Entnahme aus der freien Rücklage:
Haushaltsstelle | namentliche Bezeichnung | Änderung | neuer Ansatz |
91000.31000 | Entnahme aus der freien Rücklage | 32.826 € | 5.215.898 € |
3. Mittelfreigabe:
Haushaltsstelle | Freigabe zu |
24010.98310 | 100% |
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
| 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
X | 3. | Kosten in Höhe von 32.826 € für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Deckung erfolgt durch Entnahme aus der freien Rücklage. |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
siehe Sitzungsvortrag und Beschlussantrag!