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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1487-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Bereits im Jahre 2003 wurde in der Stadt Bamberg zur effizienteren „Altenhilfeplanung“ eine Planungsgruppe eingerichtet. Diese Planungsgruppe führte die Bezeichnung „Planungsgremium Altenhilfeplanung“ und wurde durch Beschluss des Seniorenbeirates vom 28.11.2003 installiert.

 

Nach Art. 69 AGSG (Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze) muss die Stadt Bamberg den für ihren Bereich erforderlichen, längerfristigen Bedarf an Pflegeeinrichtungen festlegen. Diese Bedarfsermittlung ist nach Art. 69 Abs. 2 AGSG Bestandteil eines integrativen, regionalen seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes, das nach dem Grundsatz „Ambulant für Stationär“ die Lebenswelt älterer Menschen mit den notwendigen Versorgungsstrukturen sowie neue Wohn- und Pflegeformen für ältere und pflegebedürftige Menschen im ambulanten Bereich umfasst.

 

Aufgrund dieser gesetzlichen Definition ist es erforderlich, das bisherige „Planungsgremium Altenhilfeplanung“ in „Planungsgremium Seniorenpolitisches Gesamtkonzept“ umzubenennen.

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag:

 

Der Familiensenat bestätigt die Umbenennung des „Planungsgremiums Altenhilfeplanung“ in Anlehnung an die gesetzliche Grundlage in „Planungsgremium Seniorenpolitisches Gesamtkonzept“.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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