Beschlussvorlage - VO/2015/1505-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Erweiterung Mitarbeiterparkplatz Süd um 98 Stellplätze, Bamberg, Buger Straße 80
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Referent:in:
- Beese Thomas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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16.09.2015
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I. Sitzungsvortrag:
Kurzbeschreibung:
Der vorhandene Mitarbeiterparkplatz mit 246 Stellplätzen soll temporär um 98 Stellplätze erweitert werden. Hintergrund ist die geplante Errichtung des 4. Bettenturms.
In der Vollsitzung am 25.03.2015 hat der Stadtrat den Grundsatzbeschluss des Stiftungsrates der Sozialstiftung Bamberg vom 05.03.2015 zum Thema „Klinikum am Bruderwald – 5. Bauabschnitt – 4. Bettenturm“ bestätigt. Darüber hinaus hat der Stiftungsrat am 25.06.2015 das Verkehrs- und Parkkonzept während der Bauphase des Bauabschnittes 5 des Klinikums am Bruderwald beschlossen. Das Konzept beinhaltet u.a. die Errichtung eines provisorischen Parkplatzes auf dem bestehenden Klinikgelände. Dieser Parkplatz wird erforderlich, weil im Nahbereich des Baufeldes des 4. Bettenturmes Stellplätze zugunsten des Bauablaufs und der Baustelleneinrichtung entfallen werden. Der Stadtrat hat in der Vollsitzung am 29.07.2015 von dem von der Sozialstiftung entwickelten Verkehrs- und Parkkonzept Kenntnis genommen.
Größe des Bauvorhabens:
Fläche: 2.205,00 m²
bereits ausgeführt: ja nein
Antragseingang: 04.12.2014
Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB
Einfacher Bebauungsplan - Nr.: 62 A
rechtsverbindlich seit: 19.03.1971
Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO):
Flächen für den Gemeinbedarf nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB (Krankenhaus)
Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Allerdings ist zu beachten, dass durch die Maßnahme eine nicht unerhebliche Flächenversiegelung
entsteht.
Der Planung liegt ein Parkplatzkonzept „KaB 2015“ bei.
Aus nachhaltiger Sicht und zur Sicherung wertvoller Freiflächen wird empfohlen, Parkplätze insgesamt zu bündeln und diese in einer Parkpalette unterzubringen.
Außenbereich (§ 35 BauGB)
Im Flächennutzungsplan (Teilplan nach Art der Nutzung) ist diese Fläche als
Sonderbaufläche Klinik dargestellt.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:
Nachbarzustimmung: ja nein:
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Besonderheiten:
Das Bauvorhaben führt zu Eingriffen in ein nach § 30 BNatSchG in Verb. mit Art. 23 BayNatSchG geschütztes Biotop (Biotop 216, Stadtbiotopkartierung 1998, Grünfläche mit Magerrasenanteilen). Des Weiteren sind geschützte Gehölze betroffen (im Gebiet gilt die Baumschutzverordnung).
Bei dem Biotop handelt es sich (abgesehen vom freizuhaltenden Bereich um den Heliport) um eine letzte Restfläche der einst großflächigen Magerrasen um das Klinikum. In den vergangenen 14 Jahren wurden bereits weite Bereiche der Parkanlage des Klinikums in Parkplatzanlagen umgewandelt. Den naturschutzfachlichen Bedenken wird Rechnung getragen, indem der Parkplatz nur befristet bis zum 31.12.2018 genehmigt und mit Rückbauauflage versehen wird.
Der Eingriffstatbestand ist aber auch gegeben, wenn es sich um eine befristete Stellplatzanlage handelt. Für eine naturschutzrechtliche Ausnahme von dem Eingriffsverbot (die im Rahmen der Baugenehmigung erteilt wird) ist zu begründen, dass Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft nicht durch eine naturverträglichere Lösung vermieden werden können. Falls keine zumutbare Alternative vorhanden ist, wird eine naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung unter folgenden Voraussetzungen in Aussicht gestellt:
- Für die Eingriffsfläche (überbautes Biotop) ist eine gleichgroße Ausgleichsfläche im selben Naturraum vor dem Eingriff bereitzustellen und dauerhaft zu sichern (die Ausgleichsfläche muss ökologisch aufwertbar sein, z.B. Ackerfläche/Umwandlung in Grünland oder Brache). Entsprechende Flächen hält das Immobilienmanagement der Stadt Bamberg im Ökokonto vor.
- Für zu fällende nach Baumschutzverordnung geschützte Bäume ist ein Fällantrag zu stellen. Für jeden zu fällenden Baum ist als Ersatz ein standortheimischer Laubbaum im Bereich des Klinikums zu pflanzen.
Die Bauherrin wurde aufgefordert die Bauantragsunterlagen entsprechend zu ergänzen.
Aufgrund des provisorischen Charakters des Parkplatzes (befristete Genehmigung bis Ende 2018) wird auf die Auflage einer Binnenbegrünung der Stellplatzanlage gemäß Stellplatzsatzung verzichtet.
Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:
Stadtdenkmal: ja nein
Einzeldenkmal: ja nein
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
II. Beschlussvorschlag
Der Bau- und Werksenat stimmt der baurechtlichen Genehmigung zu, sofern die naturschutzfachlichen Belange geklärt sind.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Anlage/n: (Die Anlagen sind aus Datenschutzgründen für die Öffentlichkeit nicht sichtbar)
01_Lageplan
02_BPlan
03_Parkplatzkonzept
04_Verkehrs- und Parkkonzept, Baustraße 5.Bauabschnitt für Bauphase
05_Grundriss