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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1507-62

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Kurzbeschreibung:             

Es ist ein unterkellertes, dreigeschossiges Mehrfamilienwohnhaus mit 14 Wohneinheiten und mit ausgebautem Dachgeschoss geplant. Das Gebäude erhält ein 45° geneigtes Satteldach.

Auf dem Grundstück befinden sich, ein Werkstatt- und Bürogebäude die beide abgebrochen werden.

             

              Größe des Bauvorhabens:

              Breite: 12,36 m              Länge: 32,25 m              Firsthöhe: 16,08 m

             

                      bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang:               29.08.2014

                                    vollständig:               05.09.2014

 

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

             

                            Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes/ Baulinienplan - Nr.: 214 A

                            rechtsverbindlich seit: 09.06.1995

              Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): Mischgebiet

 

              vorgesehene Abweichung:

 

1.               Die Planung sieht ein Dachgeschoss als 4. Vollgeschoss vor. Im Bebauungsplan sind max. 3 Vollgeschosse festgesetzt.

 

2.               Die Dachneigung (Satteldach) ist von 25° bis 38° festgesetzt, das Vorhaben sieht eine Dachneigung von ca. 45 ° vor.

 

3.               Überschreitung der Baugrenzen zum Blockinnenbereich (Südwesten) durch Balkone.

 

4.               Die Stellplätze für Kraftfahrzeuge sind nur in einer Tiefgarage zulässig. Geplant sind nur oberirdische Stellplätze.

 

 

 

 

 

              Begründung:

 

Zu 1.:

Die Befreiung hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung wird befürwortet, da das Dachgeschoss in seiner städtebaulichen Außenwirkung zurückhaltend gestaltet wird. Da aus städtebaulicher Sicht ein Verbund mit dem best. Nachbargebäude (Jäckstraße 10a) hinsichtlich der Höhenentwicklung bzw. des Baukörperquerschnitts gewünscht ist, bestehen keine planungsrechtlichen Bedenken.

 

Zu 2.:

Aus städtebaulicher Sicht ist ein Verbund mit dem best. Nachbargebäude (Jäckstraße 10a) gewünscht (siehe 1.). In Bezug auf die steilere Dachneigung bestehen keine planungsrechtlichen Bedenken.

 

Zu 3.:

Die Gesamtlänge der Balkone beträgt ca. 10,50 m bei einer Gebäudelänge von ca. 32 m. Dies entspricht in etwa 1/3 der Gebäudelänge. Die Balkone haben eine Auskragung von 1,80 m,  planungsrechtliche Bedenken bestehen nicht.

 

Zu 4.:

Die Unterbringung von Fahrzeugen ist auf oberirdischen Stellplätzen möglich. Alle notwendigen Stellplätze sind von der Gasfabrikstraße aus zu erschließen.

 

 

             

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:              ja                 nein:                        nicht erforderlich

 

 

              Kfz – Stellplätze:

              erforderlich: 14              anrechenbar: /              nachzuweisen: 14                   

              Nachweis auf Baugrundstück: 17

 

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen - auf Nachbargrundstück Fl.-Nr. 6845/3 durch rechtliche Sicherung

 

              Barrierefreiheit:              nicht erforderlich               nachgewiesen


              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

              Besonderheiten:

     

             

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:               ja               nein               nicht erforderlich

             

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Senat stimmt der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes und der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

 

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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