Beschlussvorlage - VO/2015/1508-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung eines Nebengebäudes mit Büro und Errichtung von Garagen, Bamberg, Gasfabrikstraße 35a
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Referent:in:
- Beese Thomas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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15.04.2015
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I. Sitzungsvortrag:
Kurzbeschreibung:
Im rückwärtigen Bereich des Grundstückes soll ein zweigeschossiges Nebengebäude mit Flachdach errichtet werden. Im Erdgeschoss werden ein Lager, Fahrradabstelllätze und ein Hobbyraum vorgesehen. Im Obergeschoss ist ein Büro geplant, das vom Entwurfsverfasser genutzt selbst werden soll. Im Anschluss an das Nebengebäude werden in östlicher und südlicher Richtung Garagen errichtet.
Größe des Bauvorhabens:
Breite: Länge:
Nebengebäude: 6,71/3,92 m 18,03 m 6,00 m
Garage (östlich): 5,86 m 9,00 m 2,85 m
Garage (südlich): 6,00 m 6,00 m 2,80 m
Antragseingang: 29.08.2014
vollständig: 05.09.2014
Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB
Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes/ Baulinienplan - Nr.: 214 A
rechtsverbindlich seit: 09.06.1995
Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): Mischgebiet
vorgesehene Abweichung:
1. Überschreitung der innen liegenden Baugrenzen durch das Nebengebäude
2. Oberirdische Anordnung von Kfz.- Stellplätzen, zulässig sind Stellplätze nur in einer Tief-
garage
3. Flachdach anstelle von Satteldach mit 25 ° bis 38 ° Dachneigung
4. Dachdeckung als Flachblechdeckung in Titanzink mit roten bis rotbraunen Ziegeln
Begründung:
Zu 1.:
Die Befreiung hinsichtlich der Baugrenzenüberschreitungen wird befürwortet, da der eingeschossige Baukörper (Garagen) soweit im Südwesten errichtet wird, dass zu dem Wohngebäude an der Gasfabrikstraße ein Mindestabstand von 6 m entsteht.
Zu 2.:
Der Errichtung von oberirdischen Stellplätzen wird aus planungsrechtlicher Sicht zugestimmt.
Zu 3.:
Da der geplante innenliegende Baukörper hinsichtlich seiner Höhenentwicklung aus städtebaulicher Sicht zurückhaltend wirkt, wird die Befreiung von der Dachform befürwortet.
Zu 4.:
Die Befreiung von der Art der Dacheindeckung wird befürwortet.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:
Nachbarzustimmung: ja nein: nicht erforderlich
Kfz – Stellplätze:
erforderlich: 2 anrechenbar: / nachzuweisen: 2
Nachweis auf Baugrundstück: 2
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |