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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1508-62

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Kurzbeschreibung:             

Im rückwärtigen Bereich des Grundstückes soll ein zweigeschossiges Nebengebäude mit Flachdach errichtet werden. Im Erdgeschoss werden ein Lager, Fahrradabstelllätze und ein Hobbyraum vorgesehen. Im Obergeschoss ist ein Büro geplant, das vom Entwurfsverfasser genutzt selbst werden soll. Im Anschluss an das Nebengebäude werden in östlicher und südlicher Richtung Garagen errichtet.

             

              Größe des Bauvorhabens:

                                          Breite:                  Länge:                                                  

              Nebengebäude:    6,71/3,92 m       18,03 m             6,00 m

              Garage (östlich):   5,86 m                9,00 m              2,85 m

              Garage (südlich):  6,00 m                6,00 m              2,80 m

             

                      bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang:               29.08.2014

                                    vollständig:               05.09.2014

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

             

                            Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes/ Baulinienplan - Nr.: 214 A

                            rechtsverbindlich seit: 09.06.1995

              Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): Mischgebiet

 

              vorgesehene Abweichung:

1.       Überschreitung der innen liegenden Baugrenzen durch das Nebengebäude

2.       Oberirdische Anordnung  von Kfz.- Stellplätzen, zulässig sind Stellplätze nur in einer Tief-

garage

3.       Flachdach anstelle von Satteldach mit 25 ° bis 38 ° Dachneigung

4.       Dachdeckung als Flachblechdeckung in Titanzink mit roten bis rotbraunen Ziegeln

 

 

 

 

 

 

 

 

              Begründung:

Zu 1.:

Die Befreiung hinsichtlich der Baugrenzenüberschreitungen wird befürwortet, da der eingeschossige Baukörper (Garagen) soweit im Südwesten errichtet wird, dass zu dem Wohngebäude an der Gasfabrikstraße ein Mindestabstand von 6 m entsteht. 

 

Zu 2.:

Der Errichtung von oberirdischen Stellplätzen wird aus planungsrechtlicher Sicht zugestimmt.

 

Zu 3.:

Da der geplante innenliegende Baukörper hinsichtlich seiner Höhenentwicklung aus städtebaulicher Sicht zurückhaltend wirkt, wird die Befreiung von der Dachform befürwortet.

 

Zu 4.:

Die Befreiung von der Art der Dacheindeckung wird befürwortet.

             

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:              ja                 nein:                        nicht erforderlich

 

 

              Kfz – Stellplätze:

              erforderlich: 2              anrechenbar:              /              nachzuweisen:              2

              Nachweis auf Baugrundstück: 2             

 

 

 

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

              Barrierefreiheit:              nicht erforderlich               nachgewiesen


              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

              Besonderheiten:

     

             

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:               ja               nein               nicht erforderlich

             

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Senat stimmt den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes und der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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