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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1512-51

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Für Kinder und Jugendliche ist Schule ein wesentlicher Lebensraum, der ihre Entwicklung in größten Teilen bestimmt. Schule ist demnach auch ein Ort, der die SchülerInnen in ihrem Aufwachsen und auf ihrem Bildungsweg mit sozialpädagogischen Angeboten unterstützt.

 

Die Jugendhilfe mit ihren Leistungen kann niederschwellig und nachhaltig auf junge Menschen einwirken und Eltern im Erziehungsprozess begleiten.

 

„Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) ist eine Form der Jugendsozialarbeit und somit eine Leistung der Jugendhilfe nach § 13 SGB VIII. Sie richtet sich an junge Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind.“ (vgl. JaS-Handbuch für die Praxis in Bayern).

 

Die Benachteiligungen und Beeinträchtigungen wären:

  • Sozioökonomischer Hintergrund der Familie
  • Bedarf nach altersgemäßer gesellschaftlicher Integration
  • Erzieherische Probleme
  • Psychosoziale und familiäre Probleme
  • Erhöhte Gewaltbereitschaft und Aggressivität
  • Schulverweigerung
  • Gefährdung des Schul- und Ausbildungsabschlusses
  • Migrationshintergrund (mindestens 20 % bei Grundschulen)

 

Personal:

Eingesetzt werden staatlich anerkannte Sozialpädagogen/innen. Dipl. Pädagogen/innen bzw. Bachelor of Arts Pädagogik können nur in besonderen Einzelfällen nach Genehmigung durch Regierung und StMAS für die Tätigkeit herangezogen werden.

 

Unabhängig davon, ob JaS beim öffentlichen oder freien Träger angesiedelt ist, ist die Anbindung an das Jugendamt förderrechtlich und fachlich unerlässlich. Die Hospitation im Allgemeinen Sozialen Dienst (4 Wochen) ist verbindlich vorgeschrieben.

 

Antragsverfahren:

Dem Jugendamt obliegt als Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungs- und Steuerungsverantwortung. Für den Einsatz einer sozialpädagogischen Fachkraft ist ein umfangreiches Antragsverfahren notwendig. Dies beinhaltet:

 

  • Bedarfsanalyse der betreffenden Schule
  • Erstellung einer Rahmenkonzeption
  • Kooperationsvereinbarung mit Jugendamt, Träger, staatliches Schulamt und Schulleitung
  • Stellenbeschreibung + Einarbeitungskonzept
  • Finanzierungsplan
  • Beschlüsse des JHA und des Stadtrats

 

Finanzierung:

  • Zuschuss durch die Regierung
  • 10 % Anteil des Trägers der förderfähigen Bruttopersonalkosten
  • Zuschuss Stadt Bamberg

 

Der Zuschuss des Freistaates beläuft sich seit vielen Jahren auf 16.360,00 € für 1 Vollzeit-Planstelle. Der Aufwand der Stadt Bamberg betrug im Jahr 2014 insgesamt 175.000,00 €.

 

Derzeitiger Stand (Mai 2015) von JaS in Bamberg:

 

Schule

Ist-Stand

beantragt

Heidelsteig Mittelschule

1,0

/

Gaustadt Mittelschule

0,5

+ 0,5

Kaulbergschule

1,0

/

Trimberg Mittelschule

0,75

/

Erlöser Mittelschule

0,75

/

Heidelsteig Grundschule

0,5

/

Gangolf Grundschule

0,5

/

Gaustadt Grundschule

0,5

/

Martin-Wiesend-Schule

0,5

+0,25

Kunigunden Grundschule

/

+0,5

Trimberg Grundschule

/

+0,75

Wunderburg Grundschule

/

+0,5

 

Die Bewilligung der Anträge durch die Regierung von Oberfranken vorausgesetzt, werden die Kunigunden-, die Wunderburg- und die Trimberg-Grundschule zum September 2015 mit JaS an Grundschulen starten. Der Stellenumfang an der Martin-Wiesend-Schule wird um einen Stellenanteil von 0,25 % erweitert, um Grund- und Hauptschule versorgen zu können.

 

Die Entwicklung der Schülerzahlen an der Kaulbergschule im Zusammenhang mit dem Mittelschulverbund Stadt Bamberg führt zum Schuljahr 2015/2016 zu einem so gravierenden Rückgang der Schülerzahl an der Mittelschule, dass die Fortsetzung der JaS an der Mittelschule Kaulberg nicht vertreten werden kann. Die Kaulberg-Grundschule erfüllt die erforderlichen Förderkriterien (20 % Migrantenanteil) leider nicht.

 

Nach Rücksprache mit der Regierung von Oberfranken, dem Sozialministerium, dem Staatlichen Schulamt, der Schulleitung der Grund- und Mittelschule Gaustadt war es möglich, 50 % der JaS-Stelle von der Kaulbergschule quasi mit den Schülern an die Mittelschule Gaustadt zu übertragen. Diese Übertragung ist für die Stadt Bamberg kostenmindernd. Die Trägerschaft wird erfreulicherweise, wie bei der anderen JaS-Stelle in Gaustadt und in Absprache mit der gfi (seither Träger in der Kaulbergschule), der Sozialdient katholischer Frauen übernehmen.

 

Evaluation:

Das StMAS erfasst alle Daten seit 2013 im internetbasierenden Berichtswesen für JaS in Bayern.

Die Zahlen für Bamberg werden jeweils Anfang des Jahres zur Verfügung gestellt. Eine ausführliche Auswertung ist im Jugendhilfeausschuss vom 24.02.2014 vorgenommen worden.

 

Das Team der JaS’ler in Bamberg hat sich für die heutige Sitzung vorbereitet und wird in den Alltag der JaS entführen.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

              Der Sitzungsvortrag hat zur Kenntnis gedient.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

 

 

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Anlagen

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